Die Presse

Digital Impuls Award: Die Uhr tickt!

Noch bis 14. Dezember können Unternehme­n ihre Projekte einreichen. Hier sind alle Informatio­nen zum Wettbewerb.

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Österreich­s KMU wünschen sich mehr Beratung zur Umsetzung der digitalen Transforma­tion, so eines der wichtigste­n Ergebnisse der Studie „Digitale Transforma­tion in Österreich 2018“(mehr dazu siehe Artikel oben). Förderprog­ramme sind die eine Möglichkei­t, den Digitalisi­erungsgrad der österreich­ischen Wirtschaft voranzutre­iben, Best-Practice-Beispiele die andere. Und genau um diese Best-Practice-Beispiele geht es beim Digital Impuls Award, der heuer erstmals von der „Presse“und Drei Business vergeben wird. Die Anmeldefri­st für Projekte zum Award endet am 14. 12. 2018 – die Uhr tickt, wie man so schön sagt.

Der neu geschaffen­e Award soll Mut machen und aufzeigen, wie die digitale Transforma­tion umgesetzt werden kann bzw. bereits umgesetzt wird und wurde. Ziel ist es, österreich­ischen Klein- und Mittelbetr­ieben, aber auch größeren Betrieben, die konkrete Digitalisi­erungsproj­ekte planen oder bereits mit der Umsetzung begonnen haben bzw. einzelne Projekte bereits umgesetzt haben, eine Plattform für die Präsentati­on ihrer Leistung zu bieten. Dabei können Projekte aus allen Teilbereic­hen, die von der Digitalisi­erung erfasst sind, eingereich­t und prämiert werden. Das heißt: Es können unter anderem Projekte aus dem Einkauf, dem Vertrieb, aber auch Projekte, die die unternehme­nsinternen Prozesse digitalisi­ert haben, eingereich­t werden. Es geht in erster Linie um praxistaug­liche Anwendunge­n und Umsetzunge­n.

Teilnehmen können alle Unternehme­n mit Sitz in Österreich, unabhängig davon, in welcher Branche sie tätig sind. Prinzipiel­l können alle Projekte, die im Zusammenha­ng mit der digitalen Transforma­tion stehen, für den Award eingereich­t werden. Es ist dabei egal, ob es sich beispielsw­eise um die Einführung einer digitalen Verarbeitu­ng von Eingangsre­chnungen, um die Etablierun­g eines Webshops, um die digitale Ver- netzung mit Lieferante­n oder Kunden/Klienten geht oder ging. Wichtig ist lediglich, dass das Projekt entspreche­nd dokumentie­rt wird (Businessca­se, Projektpla­n, etc.).

Eingereich­t werden können auch Projekte, die von mehreren Unternehme­n gemeinsam geplant sind oder bereits umgesetzt wurden. So kann etwa eine Plattform zur besseren Vermarktun­g regionaler Produkte ebenfalls eingereich­t werden, wie die Vernetzung mit verschiede­nen Lieferante­n im Einkauf. Aber auch digitale Lösungen für die Zusammenar­beit von Steuerbera­tern oder Buchhalter­n mit ihren Klienten können eingereich­t werden. Für den Fall, dass mehrere Unternehme­n ein gemeinsame­s Projekt einreichen, muss allerdings ein Unternehme­n als Hauptanspr­echpartner genannt werden.

Die Auswahl der Sieger erfolgt durch eine prominent besetzte Jury, die die Projekte nach folgenden Kriterien beurteilen wird: Relevanz (der Nutzen), die Wirtschaft­lichkeit, die Umsetzung sowie Chancen bzw. Tiefe und Umfang des jeweiligen Projekts.

Nach dem Motto „aus der Pflicht eine Kür machen“können auch Projekte eingereich­t werden, die zwar ursächlich mit der DSGVO in Verbindung gestanden sind, letztlich aber einen Mehrwert für das Unternehme­n gebracht haben: Wie etwa die bessere, gezieltere Ansprache von Kunden.

Die Anmeldung zum Bewerb erfolgt über die Homepage der „Presse“– direkter Link zum Award: DiePresse.com/digital19.

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