Digital Impuls Award: Die Uhr tickt!
Noch bis 14. Dezember können Unternehmen ihre Projekte einreichen. Hier sind alle Informationen zum Wettbewerb.
Österreichs KMU wünschen sich mehr Beratung zur Umsetzung der digitalen Transformation, so eines der wichtigsten Ergebnisse der Studie „Digitale Transformation in Österreich 2018“(mehr dazu siehe Artikel oben). Förderprogramme sind die eine Möglichkeit, den Digitalisierungsgrad der österreichischen Wirtschaft voranzutreiben, Best-Practice-Beispiele die andere. Und genau um diese Best-Practice-Beispiele geht es beim Digital Impuls Award, der heuer erstmals von der „Presse“und Drei Business vergeben wird. Die Anmeldefrist für Projekte zum Award endet am 14. 12. 2018 – die Uhr tickt, wie man so schön sagt.
Der neu geschaffene Award soll Mut machen und aufzeigen, wie die digitale Transformation umgesetzt werden kann bzw. bereits umgesetzt wird und wurde. Ziel ist es, österreichischen Klein- und Mittelbetrieben, aber auch größeren Betrieben, die konkrete Digitalisierungsprojekte planen oder bereits mit der Umsetzung begonnen haben bzw. einzelne Projekte bereits umgesetzt haben, eine Plattform für die Präsentation ihrer Leistung zu bieten. Dabei können Projekte aus allen Teilbereichen, die von der Digitalisierung erfasst sind, eingereicht und prämiert werden. Das heißt: Es können unter anderem Projekte aus dem Einkauf, dem Vertrieb, aber auch Projekte, die die unternehmensinternen Prozesse digitalisiert haben, eingereicht werden. Es geht in erster Linie um praxistaugliche Anwendungen und Umsetzungen.
Teilnehmen können alle Unternehmen mit Sitz in Österreich, unabhängig davon, in welcher Branche sie tätig sind. Prinzipiell können alle Projekte, die im Zusammenhang mit der digitalen Transformation stehen, für den Award eingereicht werden. Es ist dabei egal, ob es sich beispielsweise um die Einführung einer digitalen Verarbeitung von Eingangsrechnungen, um die Etablierung eines Webshops, um die digitale Ver- netzung mit Lieferanten oder Kunden/Klienten geht oder ging. Wichtig ist lediglich, dass das Projekt entsprechend dokumentiert wird (Businesscase, Projektplan, etc.).
Eingereicht werden können auch Projekte, die von mehreren Unternehmen gemeinsam geplant sind oder bereits umgesetzt wurden. So kann etwa eine Plattform zur besseren Vermarktung regionaler Produkte ebenfalls eingereicht werden, wie die Vernetzung mit verschiedenen Lieferanten im Einkauf. Aber auch digitale Lösungen für die Zusammenarbeit von Steuerberatern oder Buchhaltern mit ihren Klienten können eingereicht werden. Für den Fall, dass mehrere Unternehmen ein gemeinsames Projekt einreichen, muss allerdings ein Unternehmen als Hauptansprechpartner genannt werden.
Die Auswahl der Sieger erfolgt durch eine prominent besetzte Jury, die die Projekte nach folgenden Kriterien beurteilen wird: Relevanz (der Nutzen), die Wirtschaftlichkeit, die Umsetzung sowie Chancen bzw. Tiefe und Umfang des jeweiligen Projekts.
Nach dem Motto „aus der Pflicht eine Kür machen“können auch Projekte eingereicht werden, die zwar ursächlich mit der DSGVO in Verbindung gestanden sind, letztlich aber einen Mehrwert für das Unternehmen gebracht haben: Wie etwa die bessere, gezieltere Ansprache von Kunden.
Die Anmeldung zum Bewerb erfolgt über die Homepage der „Presse“– direkter Link zum Award: DiePresse.com/digital19.