Absetzen von Spenden mit Tücken
Datenübermittlung. Spendenorganisationen müssen Zuwendungen ans Finanzamt melden, nur dann werden diese beim Spender steuerlich berücksichtigt. Die bürokratischen Hürden seien nach wie vor hoch, beklagt der Fundraising-Verband.
Die Hürden für die steuerliche Geltendmachung von Spenden seien zu hoch, so der FundraisingVerband.
„Entgegen vielen Befürchtungen ist die Solidarität der Österreicher weiterhin ungebrochen.“Der Fundraising-Verband Austria lobte einmal mehr die Freigiebigkeit der Menschen im Land, als er kürzlich den diesjährigen Spendenbericht präsentierte. Auf insgesamt 675 Millionen Euro dürften sich die Spenden heuer summieren, die Beteiligung bleibe damit auf Rekordniveau. Wobei die dafür entscheidenden Wochen die um Weihnachten sind: 25 bis 30 Prozent des gesamten Spendenaufkommens entfallen üblicherweise auf Sammlungen in dieser Zeit.
Immer mehr Menschen spenden auch über Patenschaften und Fördermitgliedschaften, beachtliche 15 Prozent werden inzwischen auf diesem Weg aufgebracht. Und noch etwas stellte der Verband in seinem Bericht fest: Die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden spielt eine immer größere Rolle. Rund eine Million Österreicher haben demnach heuer von der Absetzmöglichkeit Gebrauch gemacht, jeder dritte Spendeneuro finde Eingang in die Steuererklärung. Laut Verbandsgeschäftsführer Günther Lutschinger gibt es hier allerdings noch Luft nach oben – und Reformbedarf bei den Regeln für die Geltendmachung.
Unter anderem bemängelt er, dass „Spenden für Schulen in Entwicklungsländern absetzbar sind, für österreichische Schul- und Bildungsprojekte allerdings nicht“. Sport sei ebenfalls ausgeklammert. Auch Tierschutz ist per se nicht erfasst, Tierheime können es aber auf die Liste der begünstigten Einrichtungen schaffen.
Bürokratische Hürden
Verbesserungsbedarf ortet der Verband auch bei der Datenweiterleitung an die Finanzverwaltung – da gebe es nach wie vor massive bürokratische Hürden. Seit 2017 werden Spenden an begünstigte Organisationen ja grundsätzlich – wenn der Spender die Datenweitergabe nicht untersagt hat – direkt ans Finanzamt gemeldet und automatisch bei der Veranlagung berücksichtigt. Allerdings nur, wenn man seinen Vorund Zunamen und das Geburtsdatum angegeben hat – wobei die Schreibung des Namens mit jener auf dem Meldezettel übereinstimmen muss. Durchaus möglich also, dass die Absetzbarkeit an einem nicht vollständig angegebenen Doppelnamen oder einem abgekürzten Vornamen scheitert. Auch sonst steckt die Tücke im Detail: So heißt es etwa auf der Homepage des Finanzministeriums, dass man bei herkömmlichen Spendenerlagscheinen – wie man sie gerade in der Vorweihnachtszeit fast täglich im Briefkasten findet – den korrekten Vor- und Zunamen sowie das Geburtsdatum beim Verwendungszweck angeben kann. Zu beachten sei aber, „dass diese Informationen nur übermittelt werden, wenn das Feld ,Zahlungsreferenz‘ nicht ausgefüllt ist“. Dass man selbst Spenden als Sonderausgaben ans Finanzamt meldet, ist nicht mehr vorgesehen – ohne Datenübermittlung durch die Spendenorganisation fällt man somit um die Absetzmöglichkeit um. Nur wenn die Organisation trotz korrekter Angaben keine oder falsche Daten übermittelt hat und das auf Veranlassung des Spenders nicht berichtigt, kann sich dieser ausnahmsweise direkt ans Finanzamt wenden.
Nicht ohne Steuerbescheid
Ebenfalls wichtig: Ohne Veranlagung gibt es auch keine steuerliche Berücksichtigung von Spenden. Voraussetzung ist somit ein Steuerbescheid – und um diesen zu bekommen, muss man im Normalfall nach wie vor eine Steuererklärung machen. Davon ausgenommen sind lediglich jene Fälle, in denen es zu einer antragslosen Arbeitnehmerveranlagung kommt. Diese Möglichkeit gibt es seit Juli 2017, allerdings nur unter eng gefassten Voraussetzungen – wenn man ausschließlich lohnsteuerpflichtige Einkünfte hat und es laut Aktenlage keine Abzugsposten wie z. B. Werbungskosten, von der automatischen Übermittlung nicht erfasste Sonderausgaben oder antragsgebundene Frei- bzw. Absetzbeträge gibt. Zudem muss sich aus der Veranlagung eine Gutschrift ergeben. Vielleicht ja tatsächlich, weil man brav gespendet hat.