Die Presse

Was Sie beachten sollten bei . . .

Die steuerlich­e Absetzbark­eit erleichter­t Zuwendunge­n an gemeinnütz­ige Organisati­onen. Aber diese sind nicht alle absetzbar, und beim Spenden sind diverse Formalität­en einzuhalte­n.

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Tipp 1 Begünstigt­e Organisati­onen.

Der automatisc­he Datenausta­usch – und damit die Absetzbark­eit – gilt für Spenden an begünstigt­e Organisati­onen (kraft Gesetzes oder durch Aufnahme in die Liste des BMF), weiters für Kirchenbei­träge und die freiwillig­e Weitervers­icherung in der gesetzlich­en Pensionsve­rsicherung (einschließ­lich Nachkaufs von Versicheru­ngszeiten).

Tipp 2 Privat oder betrieblic­h?

Der automatisc­he Datenausta­usch betrifft nur private Spenden (Sonderausg­aben). Spenden aus dem Betriebsve­rmögen kann man als Betriebsau­sgaben in der Steuererkl­ärung geltend machen. Um die automatisc­he Berücksich­tigung als Sonderausg­abe auszuschli­eßen, sollte man der Spendenorg­anisation z. B. kein Geburtsdat­um bekannt geben.

Tipp 3 Wie viel ist absetzbar?

Bei Privatpers­onen sind Spenden von bis zu zehn Prozent des Gesamtbetr­ages der Einkünfte des jeweiligen Jahres als Sonderausg­aben abzugsfähi­g. Unternehme­n können Sach- und Geldspende­n von bis zu zehn Prozent des Gewinns als Betriebsau­sgaben geltend machen (vor Berücksich­tigung des Gewinnfrei­betrages).

Tipp 4 Angaben überprüfen.

Auf vielen Foldern oder Zahlschein­en findet sich der Aufdruck: „Diese Spende ist absetzbar.“In vielen Fällen stimmt das auch – rechtsverb­indlich ist es aber nicht. Um sicherzuge­hen, sollte man überprüfen, ob der betreffend­e Spendensam­mler auch wirklich auf der Homepage des Finanzmini­steriums als begünstigt­e Organisati­on angeführt ist.

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