Was Sie beachten sollten bei . . .
Die steuerliche Absetzbarkeit erleichtert Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen. Aber diese sind nicht alle absetzbar, und beim Spenden sind diverse Formalitäten einzuhalten.
Tipp 1 Begünstigte Organisationen.
Der automatische Datenaustausch – und damit die Absetzbarkeit – gilt für Spenden an begünstigte Organisationen (kraft Gesetzes oder durch Aufnahme in die Liste des BMF), weiters für Kirchenbeiträge und die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung (einschließlich Nachkaufs von Versicherungszeiten).
Tipp 2 Privat oder betrieblich?
Der automatische Datenaustausch betrifft nur private Spenden (Sonderausgaben). Spenden aus dem Betriebsvermögen kann man als Betriebsausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Um die automatische Berücksichtigung als Sonderausgabe auszuschließen, sollte man der Spendenorganisation z. B. kein Geburtsdatum bekannt geben.
Tipp 3 Wie viel ist absetzbar?
Bei Privatpersonen sind Spenden von bis zu zehn Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte des jeweiligen Jahres als Sonderausgaben abzugsfähig. Unternehmen können Sach- und Geldspenden von bis zu zehn Prozent des Gewinns als Betriebsausgaben geltend machen (vor Berücksichtigung des Gewinnfreibetrages).
Tipp 4 Angaben überprüfen.
Auf vielen Foldern oder Zahlscheinen findet sich der Aufdruck: „Diese Spende ist absetzbar.“In vielen Fällen stimmt das auch – rechtsverbindlich ist es aber nicht. Um sicherzugehen, sollte man überprüfen, ob der betreffende Spendensammler auch wirklich auf der Homepage des Finanzministeriums als begünstigte Organisation angeführt ist.