Menschenrechte brauchen konsequente Verteidiger
Wächst die Kluft zwischen Vision und Wirklichkeit? Zum 70. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Der Schutz der Menschenrechte ist global in die Krise geraten. Fortschritte der vergangenen Jahrzehnte drohen verloren zu gehen, autoritäre Regierungen versuchen, nationale und internationale Kontrollinstitutionen auszuhebeln, Globalisierung und Digitalisierung stellen neue Herausforderungen. Menschenrechtsverteidiger werden drangsaliert, der Beruf des Journalisten ist in vielen Teilen der Welt brandgefährlich geworden, und die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen bleiben allzu oft straffrei. Wie kann gegengesteuert werden?
Grundlage für den Menschenrechtsschutz, wie wir ihn kennen, bildet die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR), heute vor 70 Jahren von den Vereinten Nationen angenommen. „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen“– ihr erster Artikel enthält die für damals, 1947, neue Bekräftigung, dass alle Menschen gleiche Rechtssubjekte sind. Die Gräuel des Zweiten Weltkriegs und der Shoah hatten zum „Niemals Wieder“geführt, und den einzelnen Menschen zum Faktor des internationalen Rechts gemacht.
Es war eine Frau, die Präsidentenwitwe Eleanor Roosevelt, die entscheidenden Anteil am Zustandekommen der AEMR hatte. Präsident Harry S. Truman hatte sie als Delegierte in die im Februar 1946 gegründete Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen (VN) entsandt, wo sie dem Redaktionskomitee vorsaß. Die VN-Generalversammlung hat die Erklärung am 10. Dezember 1948 als „das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal“( common standard of achievement) proklamiert.
Die Vision der 30 Artikel der AEMR wurde zum Ausgangspunkt eines dichten Geflechts internationaler Verträge. So macht die 1950 beschlossene Menschenrechtskonvention des Europarats die in ihr verbriefen Rechte für alle Europäer vor einem übernationalen Gerichtshof einklagbar, in Österreich steht sie in Verfassungsrang. Vision verwirklicht?
Die Realität sieht heute, 70 Jahre später, anders aus. Menschenrechte sind global krisenhaften Entwicklungen ausgesetzt, werden zugunsten vermeintlich wichtigerer anderer Prioritäten – wie insbesondere der öffentlichen Sicherheit – von Regierungen in den Hintergrund gerückt. Und dennoch setzen sie viele Menschen entweder als selbstverständlich voraus oder nehmen sie für sich gar nicht bewusst wahr.
Menschenrechtsaktivisten, die sich für die Rechte anderer einsetzen, Anwälte und Journalisten – sie steuern dagegen. Aber in immer mehr Ländern wird ihr Be-