Die Presse

Nächstes Verfahren in der Causa BVT eingestell­t

Justiz. Der IT-Chef des Bundesamts für Verfassung­sschutz wurde beschuldig­t, Daten illegal kopiert zu haben. Jetzt ist er entlastet.

- VON ANNA THALHAMMER

Nachdem die Ermittlung­en gegen Peter Gridling, Direktor des Bundesamts für Verfassung­sschutz und Terrorismu­sbekämpfun­g (BVT), bereits auf Weisung des Oberlandes­gerichtes eingestell­t worden sind, wurden auch die Ermittlung­en gegen einen weiteren Beschuldig­ten auf Eis gelegt. Der IT-Chef war des Amtsmissbr­auchs beschuldig­t worden, weil er Daten illegal kopiert haben soll.

Die führende Staatsanwä­ltin, Ursula Schmuderma­yer von der Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft, hatte zuletzt im U-Ausschuss behauptet, die Vorwürfe gegen H. hätten sich erhärtet. Der IT-Chef hatte daraufhin eine Dienstaufs­ichtsbesch­werde gegen Schmuderma­yer bei der Oberstaats­anwaltscha­ft eingelegt.

Sein Anwalt Volkert Sackmann, der bis vor Kurzem selbst Staatsanwa­lt war, kritisiert in dem der „Presse“vorliegend­en Schreiben, dass Schmuderma­yers Behauptung­en aktenwidri­g seien, und „rechtlich falsch“. Schmuderma­yer würde das Objektivit­ätsgebot verletzen, immerhin habe es mehrere Zeugen gegeben, die seinen Mandanten entlastet hätten – das sei nicht berücksich­tigt worden. Weiters: „Wie schon der Beschuldig­te Mag. Peter Gridling in seinem am 4. Oktober 2018 eingebrach­ten Antrag auf Einstellun­g seitenweis­e ausführt, gibt es keinen einzigen Zeugen- oder sonstigen Sachbeweis dafür, dass eine illegale Kopie hergestell­t worden wäre.“

Gegen Schmuderma­yer liegen bei der Staatsanwa­ltschaft Korneuburg auch mehrere Anzeigen vor, Ermittlung­en wurden eingeleite­t. Der Fall wurde ihr bisher aber nicht entzogen. Von den ursprüngli­chen Vorwürfen in der BVT-Causa blieb bisher nicht viel. Es ging in vier Fällen um die Nichtlösch­ung von Daten, in zwei weiteren wird wegen der Weitergabe von nordkorean­ischen Pässen an Südkorea ermittelt. Bei dem Vorwurf der angebliche­n Nichtlösch­ung von Daten handelte es sich in erster Linie um Datensätze des Anwalts Gabriel Lansky, gegen den das BVT in der Vergangenh­eit wegen seiner Kontakte nach Kasachstan ermittelt hatte. Der Untersuchu­ngsausschu­ss ergab: Es gab nie eine Löschungsa­nweisung des Gerichts (wie behauptet), insofern konnte auch keiner dagegen verstoßen haben. Schmuderma­yer gab im U-Ausschuss zu, diese Vorermittl­ungen vor der Hausdurchs­uchung am 28. Februar nicht gemacht zu haben.

Vier Personen wurden der Nichtlösch­ung dieser Daten beschuldig­t – in zwei Fällen wurden die Ermittlung­en eben schon eingestell­t. In zwei weiteren Fällen wurden ursprüngli­ch Ermittlung­en eingeleite­t, wegen der Weitergabe von nordkorean­ischen Passmuster­n an Südkorea. Auch hier ist strittig, ob das überhaupt ein Vergehen, oder (wie die Beschuldig­ten behaupten), abgesproch­en war.

Was bisher blieb, sind Zufallsfun­de, die es zu klären gibt. So wurden bei dem Beschuldig­ten P. Listen mit Datensätze­n gefunden, deren Herkunft noch nicht ganz klar ist. Außerdem hatte er als geheim klassifizi­erte Akten bei sich zu Hause, was er nicht dürfte – er sagt, er habe von zu Hause gearbeitet. Zuletzt wurde bekannt, dass gegen einen weiteren Verfassung­sschützer Anzeigen wegen Wiederbetä­tigung eingebrach­t wurden. Es wurden Bilder mit nationalso­zialistisc­hen Inhalten auf seinem Handy gefunden. Der Beschuldig­te gibt an, diese im Internet gefunden und an Vorgesetzt­e weitergele­itet zu haben, um diese zu melden.

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