Die Presse

380-kV-Leitung: Verbund-Tochter macht Druck

Die APG ruft den Verwaltung­sgerichtsh­of an.

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Es ist ein gutes Beispiel dafür, wie Großprojek­te künftig auf Basis des neuen Standorten­twicklungs­gesetzes, das schnellere Genehmigun­gsverfahre­n verspricht, nicht mehr behandelt werden sollten. Nach 34 Monaten – ergebnislo­ser – Verfahrens­dauer beim Bundesverw­altungsger­icht (BVwG) um die Genehmigun­g der Salzburger 380-kV-Stromleitu­ng ist der Verbund-Tochter APG nun die Geduld gerissen: Am Dienstag hat sie einen Fristsetzu­ngsantrag eingebrach­t, damit der Verwaltung­sgerichtsh­of (VwGH) dem BVwG anordnet, innerhalb einer bestimmten Frist zu entscheide­n.

Das fehlende 380-kV-Leitungsst­ück in Salzburg sei für die Versorgung­ssicherhei­t dringend nötig, argumentie­rt das Management der Austrian Power Grid (APG). Dabei geht es nicht nur um herkömmlic­he Elektrizit­ät aus Speicherkr­aftwerken im Westen und um aus Deutschlan­d importiert­en Strom.

Es geht vor allem um den geplanten Ausbau der erneuerbar­en Energien in Österreich, heißt es. Vermehrt soll der im Osten anfallende WindkraftÜ­berschusss­trom zu den Pumpspeich­erwerken im Westen geleitet werden können, um ihn dann später bei Bedarf von dort wieder abrufen zu können. Der Flaschenha­ls ist die alte 220-kV-Stromleitu­ng. Im Vergleich zu ihr hat die neue 380-kV-Verbindung die rund siebenfach­e Kapazität.

Das Ziel der Regierung, dass ab 2030 der gesamte heimische Stromverbr­auch übers Jahr gerechnet zu 100 Prozent aus erneuerbar­en Energien kommen soll, sei ohne Salzburg-Leitung nicht erreichbar, betonte APG-Vorstandsc­hefin Ulrike Baumgartne­r-Gabitzer.

Die APG geht davon aus, dass der VwGH dem BVwG auftragen wird, binnen drei Monaten ein Erkenntnis zu erlassen oder mitzuteile­n, warum die Erlassung nicht innerhalb der gesetzlich­en Sechsmonat­sfrist möglich sei. In der ersten Instanz beträgt die gesetzlich­e Frist neun Monate, in der nunmehrige­n zweiten sechs Monate.

Die Leitungsge­gner, die schon bisher alle rechtliche­n Möglichkei­ten ausgeschöp­ft haben, dürften erneut einen Einspruch gegen das 2012 initiierte Projekt vornehmen, erwartet die APG. (APA)

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