Im Großen und Ganzen stimmt die Richtung
ambulanten Patienten entsprechend zu verdienen. Bisher war es in öffentlichen Krankenanstalten nur erlaubt, Sonderklassegebühren zu verlangen, wenn die Patienten selbst bei kleinen Eingriffen zumindest eine Nacht im Krankenhaus verbleiben. Die privaten Krankenanstalten hatten längst Verträge auch für ambulante Eingriffe, und völlig zu Recht verlangen die privaten Krankenversicherer die gleichen Bedingungen für ihre knapp zwei Millionen Kunden wie mich, wenn sie für ambulante Behandlungen in den öffentlichen Krankenanstalten zahlen sollen.
Die privaten Krankenanstalten, dazu kann man auch die konfessionellen Häuser trotz Öffentlichkeitsrecht zählen, bieten heute fast alle medizinischen Leistungen mit gleicher Qualität wie die öffentlichen Häuser an, jedoch mit einer Servicequalität (freie Wahl des Operationstermins, des Operateurs, exzellente Hotelqualität, Parkplatz etc.), von der die öffentlichen Krankenhäuser nur träumen können. Wenn die öffent- lichen Krankenhäuser weiter am Sonderklassegeschäft teilhaben möchten, werden sie früher oder später die gleichen Konditionen wie Privatspitäler bieten müssen. „Dialog mit einem linken Gutmenschen“, „Dej´a-`vu“von Hans Winkler, 11.12. Selten konnte ich einem Artikel in der „Presse“so uneingeschränkt beipflichten. Die Regierung agiert und lässt nicht alle Themen von der Sozialpartnerschaft entscheiden. Diese ist – zumindest die SPÖ-dominierte – total aus dem Tritt. 2017 wurde bei den ÖBB eine Lohnerhöhung mit etwa 2,2 Prozent abgeschlossen, heuer, bei gleichen Bedingungen, mit 3,47 Prozent. Eigentlich sollten alle Arbeitnehmer froh sein, dass die SPÖ nicht mehr mitregiert, ihre Lohnforderungen werden weniger maßvoll, und das Ergebnis ist ein besseres als 2017.