Warnung vor Preisgabe geheimer Eurofighterakten
U-Ausschuss. Die Finanzprokuratur möchte aus strategischen Gründen nicht alles liefern.
Wien. Es geht um Geheimnisse. Um Geheimnisse, deren Kenntnis der Republik Österreich letztendlich eine hohe Summe in die Staatskasse spülen könnte. Auf der anderen Seite geht es um den Wunsch des Parlaments nach möglichst viel Transparenz. Welchen Ausweg es aus diesem Dilemma gibt – darüber entscheidet demnächst der Verfassungsgerichtshof (VfGH).
Stichwort Eurofighter. Der derzeit (erneut) laufende Untersuchungsausschuss zu den Zahlungsflüssen bei Ankauf der Kampfjets Eurofighter Typhoon will etwas von der Finanzprokuratur: nämlich „sämtliche Akten und Unterlagen, insbesondere betreffend die Taskforce Eurofighter“. Das ist jene Taskforce, die von mittlerweile vier Verteidigungsministern, aktuell von Mario Kunasek (FPÖ), zur Aufklärung der Eurofighter-Beschaffung fortgeführt wird.
Doch die Finanzprokuratur, quasi die Anwältin des Staates, verweigert dies. Es wäre taktisch sehr unklug, alle Karten auf den Tisch zu legen, meint sie. Und verweist auf offene Schadenersatzforderungen. Bekanntlich zieht ja die Republik, gestützt auf Recherchen der Finanzprokuratur, gegen die Airbus Defence GmbH und die Eurofighter Jagdflugzeuge GmbH straf- und zivilrechtlich ins Feld.
Das Verteidigungsressort sprach zuletzt von einem aufgrund „arglistiger Täuschung“zustande gekommenen Eurofighter-Kaufvertrag. Und von einer 1,1-Milliarden-Euro-Schadenersatzforderung.
Fronten sind verhärtet
Zurück zum Untersuchungsausschuss und der Prokuratur. Da sind die Fronten verhärtet. Im Oktober haben die Fraktionsführer aller fünf Parlamentsparteien einen Antrag an den VfGH gestellt. Bisher sei die Prokuratur „ihrer Aktenvorlagepflicht nur eingeschränkt nachgekommen“, heißt es darin vorwurfsvoll. Der Themenbereich Taskforce Eurofighter sei darin „völlig ausgeklammert“worden. Der VfGH möge die Prokuratur zwingen, alles offenzulegen.
Im Antrag von ÖVP, SPÖ, FPÖ, Neos und Jetzt heißt es: „Als wesentliche Konsequenz ihrer Tätigkeit empfahl die Taskforce Eurofighter wegen von ihr festgestellter Zahlungen an Dritte, die dem Kaufpreis der Eurofighter unausgewiesen zugeschlagen wurden, die Einbringung einer Sachverhaltsdarstellung (. . .).“Einer Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft wohlgemerkt.
Die Untersuchungsausschuss-Fraktionen spielen auf Schmiergeldzahlungen an. 183 Millionen Euro sollen über Waffenhändler bzw. ein Netzwerk um die Firma Vector Aerospace geflossen sein. Deshalb seien die Erkenntnisse der Prokuratur für den Ausschuss so wichtig.
Interna an Airbus-Konzern?
Prokuraturchef Wolfgang Peschorn ersuchte den VfGH, das Begehren der Parteien abzuweisen. Denn: Die Taskforce-Unterlagen seien „eigenständige Schöpfungen der Finanzprokuratur“. Und nicht Gegenstand des Untersuchungsausschusses.
Wie auch immer der Verfassungsgerichtshof nun entscheidet – wenn die Prokuratur restlos alles „herausrücken“muss, was sie hat, besteht wohl auch die Gefahr, dass auch die Streitgegner der Republik, also im weiteren Sinne der Airbus-Konzern, Interna mitbekommen. Ein Dilemma eben.