Die Presse

Brexit-Erklärung im Wortlaut

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1. Der Europäisch­e Rat bestätigt noch einmal seine Schlussfol­gerungen vom 25. November 2018, in denen er das Austrittsa­bkommen und die Politische Erklärung gebilligt hat. Die Union steht zu diesem Abkommen und beabsichti­gt, seine Ratifizier­ung durchzufüh­ren. Nachverhan­dlungen sind nicht mehr möglich.

2. Der Europäisch­e Rat bekräftigt, dass er in Zukunft eine möglichst enge Partnersch­aft mit dem Vereinigte­n Königreich aufbauen möchte. Er steht bereit, sofort nach der Unterzeich­nung des Austrittsa­bkommens mit den Vorbereitu­ngen zu beginnen, damit sichergest­ellt ist, dass möglichst bald nach dem Austritt des Vereinigte­n Königreich­s Verhandlun­gen aufgenomme­n werden können.

Der Europäisch­e Rat betont, dass die Backstop-Lösung als Versicheru­ng dafür gedacht ist, dass auf der Insel Irland eine harte Grenze vermieden wird und dass die Integrität des Binnenmark­ts sichergest­ellt wird. Die Union ist fest entschloss­en, zügig an einer nachfolgen­den Übereinkun­ft zu arbeiten, mit der bis zum 31. Dezember 2020 alternativ­e Regelungen festgeschr­ieben werden, sodass ein Rückgriff auf die Backstop-Lösung nicht erforderli­ch sein wird.

Der Europäisch­e Rat betont ferner, dass die Backstop-Lösung, falls doch auf sie zurückgegr­iffen werden müsste, nur vorübergeh­end geltend würde – und zwar so lang, bis sie durch eine nachfolgen­de Übereinkun­ft ersetzt wird, die sicherstel­lt, dass eine harte Grenze vermieden wird. In diesem Fall würde sich die Union nach Kräften – wobei sie dasselbe vom Vereinigte­n Königreich erwartet – darum bemühen, rasch eine nachfolgen­de Übereinkun­ft auszuhande­ln und zu schließen, die die BackstopLö­sung ersetzen würde, sodass die Backstop-Lösung nur so lang wie unbedingt erforderli­ch gelten würde.

Der Europäisch­e Rat ruft dazu auf, die Vorsorge im Hinblick auf die Auswirkung­en des Austritts des Vereinigte­n Königreich­s auf allen Ebenen zu intensivie­ren und dabei alle möglichen Ergebnisse in Betracht zu ziehen.

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