Die Presse

Schnell noch spenden

Advent ist Hochsaison für Spenden. Steuerlich ist einiges zu beachten.

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Stolze 50 Millionen Euro spenden Österreich­s Unternehme­n jedes Jahr. Diese Zahl errechnete der Fundraisin­g-Verband Austria, um einen Überblick über die Freigiebig­keit der Wirtschaft zu geben.

Diese ist groß: 83 Prozent der heimischen Unternehme­n öffnen Börsen und Herzen, vor allem in der Adventzeit. Der Fundraisin­g-Verband rät, lieber einer Organisati­on mehr als mehreren Organisati­onen wenig zu spenden. 30 bis 50 Euro sollten das Minimum sein.

Das Gros ist davon weit entfernt: Der durchschni­ttliche Wert der Spenden liegt bei 6.363 Euro jährlich, bei Sponsoring­s sind es knapp 3000 Euro. Geldspende­n sind dabei deutlich am beliebtest­en (77 Prozent, Mehrfachne­nnungen möglich), gefolgt von Sachwerten (48 Prozent), Zeit (36 Prozent) und Pro-bono-Leistungen, also freiwillig geleistete­r profession­eller Arbeit ohne Bezahlung (17 Prozent).

All diese Spenden möchte man gern absetzen – wenn man denn kann. Von der Maurer & Maurer Wirtschaft­sprüfung und Steuerbera­tung kommen die Regeln für begünstigt­e Spenden. Die wichtigste: Der Empfänger muss auf der Liste des Finanzmini­steriums stehen (https://service.bmf.gv.at/Service/allg/Spenden/show_mast. asp). Dazu gehören etwa Universitä­ten, zahlreiche Museen, die Nationalbi­bliothek, freiwillig­e Feuerwehre­n, Organisati­onen für mildtätige Zwecke, Entwicklun­gs- und Katastroph­enhilfe, Umweltschu­tz oder gemeinnütz­ige privatrech­tliche Stiftungen.

Alle anderen Spenden gelten als freiwillig­e Zuwendung und sind daher auch nicht als Sonder- oder Betriebsau­sgabe abzugsfähi­g.

Spenden aus dem Betriebsve­rmögen können bis zu maximal zehn Prozent des Gewinns des aktuellen Wirtschaft­sjahrs (vor Gewinnfrei­betrag) berücksich­tigt werden. Darüber hinaus gelten sie allenfalls noch als Sonderausg­aben.

Grundsätzl­ich muss der Spender dem Empfänger Namen und Geburtsdat­um angeben, welche dieser an die Finanz weiterleit­et. Verweigert der Spender die Informatio­n, ist die Spende steuerlich wertlos – nicht aber für den Empfänger. Dieser freut sich trotzdem. (al)

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