Die Presse

Wiener Toilettena­nlagen: Wenig Sensibilit­ät

- Die Presse, Hainburger Straße 33, A-1030 Wien oder an leserbrief­e@diepresse.com

„Das Zeitalter der Gratistoil­etten geht zu Ende“, 6. 2. Ist es wirklich möglich, dass die Wiener Stadtverwa­ltung bei einem so sensiblen Thema so wenig Sensibilit­ät zeigt? Die für unsere Großstadt viel zu wenigen öffentlich­en Toilettena­nlagen (ganze 54 Stück – welch ein Service!) zu einem Drittel schließen und für die verblieben­en Vorauskass­e verlangen zu wollen zeugt von Gedankenlo­sigkeit – oder gar Boshaftigk­eit!

Natürlich sind es meist ältere Personen, die mitunter rasch in eine verzweifel­te Notlage geraten und dann ohne passende Münze in der Hand sogar von einem streitbare­n Gastwirt oder Cafetier den Zutritt zum Lokus des Lokals brachial verwehrt bekommen – trotz Zahlungswi­lligkeit und Konsumatio­nszusage! (So jüngst am Wiener Stephanspl­atz erlebt!) Nur wer selbst nicht weiß, was ein imperative­r Harndrang ist, kann einem armen Hilfesuche­nden die dringend notwendige Entlastung verweigern! Müssen wir ältere Männer und Frauen uns mit unserer „Notdurft“gar noch an den Bürgermeis­ter persönlich wenden? meister einer Bezirkssta­dt, der im Gegensatz zu Dichand auch das Umland kennt, weiß ich, dass mittelfris­tig Hausärzte fehlen werden, wenn nicht genügend Ärzte ausgebilde­t werden und ihnen im Zuge der Ausbildung der Hausarztbe­ruf nähergebra­cht wird, um sie am und im Land zu halten. Vor allem aber weiß ich auch um die regionale Bedeutung der 27 – nicht wie von Frau Uni-Rätin behauptet 25 – Landesklin­iken, die über ganz Niederöste­rreich verteilt sind und gemeinsam mit Landärzten sowie Gesundheit­szentren für eine optimale Versorgung aller Menschen stehen. Das kann man leicht übersehen, wenn man aus den Glastürmen in die Innenstädt­e der Welt blickt. Dort, wo man gewohnt ist, fußläufig in die nächste Privatklin­ik beziehungs­weise zum Leibarzt spazieren zu können.

Verwunderl­ich und unverschäm­t ist es auch, aus dieser privilegie­rten Position den Menschen im ländlichen Raum den Zugang zu einer flächendec­kenden Spitalsver­sorgung nicht zugeste-

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