Höhere Strafen sind nicht das alleinige Mittel gegen Gewalt
Die Regierung stellt mehrere Gesetzesverschärfungen zu Gewaltdelikten vor. Das ist legitim, aber ohne verstärkten Blick auf die Prävention ist es zu wenig.
E s ist ein Thema, das nach den ersten Wochen des Jahres sehr präsent ist – mehrere Frauen wurden da von Männern getötet. Und so kommt es der Bundesregierung natürlich zupass, wenn sie nun die Ergebnisse der vor einem Jahr eingerichteten Taskforce Strafrecht vorlegen kann – mehrere Gesetzesvorschläge, kündigte man am Wochenende an, werde man am Mittwoch im Ministerrat beschließen und der Öffentlichkeit präsentieren. Nun, die Ideen waren zum Teil schon bekannt, die Erhöhung von Strafen hatte man schon vergangenen Dezember mehr oder weniger detailliert angekündigt. Nun ging die Regierung mit Details an die Öffentlichkeit. Kurz gefasst: Gewaltdelikte werden strenger bestraft.
So ist im Paket etwa vorgesehen, dass die Mindeststrafe bei Vergewaltigung von einem auf zwei Jahre angehoben wird, auch soll es für Vergewaltiger keine bedingten Haftstrafen mehr geben. Verschärfungen sind geplant bei minderjährigen Opfern. Auch bei Wiederholungstätern soll es einen höheren Strafrahmen geben. Nicht zuletzt kündigte die Regierung an, dass Menschen, die wegen Delikten mit einer minderjährigen oder wehrlosen Person rechtskräftig verurteilt sind, lebenslang für eine berufliche Tätigkeit in diesem Bereich gesperrt sein sollen.
Dass die Regierung den Strafrahmen für bestimmte Delikte ändert, Mindestund Höchststrafen erhöht, ist natürlich legitim. Allein, wir erinnern uns, dass erst Anfang 2016 eine – noch von der SPÖ/ ÖVP-Regierung initiierte – Strafrechtsreform in Kraft getreten ist, die genau das bereits getan hat. Nämlich die Strafdrohungen bei Gewaltdelikten anzuheben, die im Vergleich zu Vermögensdelikten verhältnismäßig niedriger waren. Dass schon für diese Reform eine Expertenkommission eingesetzt worden war. Und dass seit deren Inkrafttreten noch kaum Zeit vergangen ist, um sie tatsächlich umfassend zu evaluieren – ob die Maßnahmen ausreichend sind und ob sich die Spruchpraxis vor Gericht signifikant geändert hat. Sowohl Richtervereinigung als auch Opferschutzverbände hatten die nötige Zeit für eine Evaluierung eingefordert. Doch die Ende 2017 angelobte Regierung von ÖVP und FPÖ ist auch mit dem Ver- sprechen für mehr Härte angetreten – insofern ist es auch wieder verständlich, dass man genau bei diesem Thema die Schrauben noch stärker anziehen will.
Höhere Strafen können sinnvoll sein. Weniger, um konkrete Straftaten zu verhindern – denn kein Gewalttäter wird das Strafmaß vor einer Tat abwägen oder sich vom Gedanken an eine längere Haftdauer davon abbringen lassen. Aber sehr wohl kann es ein Signal sein, dass bestimmte Taten besonders stark geächtet sind. Gerade beim Verhältnis, wie stark Vermögensdelikte im Vergleich zu Gewaltdelikten sanktioniert werden, lässt sich eine Gesetzesänderung natürlich argumentieren. Und nicht zuletzt spielt auch die Sicht des Opfers oder der Hinterbliebenen eine Rolle: Zwar kann keine Strafe das Leid der Opfer lindern, aber umgekehrt bleibt womöglich ein schales Gefühl, wenn ein Täter ohne allzu schwere Sanktionen durchkommt. V or einer Schlussfolgerung muss man aber warnen: dass nämlich die Erhöhung von Strafen allein das Problem von Gewalt in der Gesellschaft löst. Nur viele Maßnahmen, die tatsächlich helfen könnten, lassen sich politisch eben nicht so leicht verkaufen. Weil Prävention sich nicht so einfach messen und darstellen lässt. Und weil der Sühnereflex in der Bevölkerung leichter zu aktivieren ist als ein tatsächliches Nachdenken, wie und wo Gewalttaten entstehen und wie man sie verhindern könnte. Dass man dagegen die Budgets bei Frauen- und Familienberatung kürzt, passt ins Bild. So wie auch, dass Vertreterinnen von ÖVP und FPÖ einem parlamentarischen Dialog zu Gewalt an Frauen Ende Jänner ferngeblieben sind.
Das wäre halt Arbeit für die Prävention, damit es gar nicht erst zu Gewalttaten kommt. Natürlich, auch dadurch wird man viele Vorfälle nicht verhindern können. Aber man könnte dabei wenigstens versuchen, das Phänomen Gewalt zu behandeln, noch ehe sie passiert ist. Und damit womöglich verhindern, dass man sich über die härtere Bestrafung eines Täters Gedanken machen muss.