Die Presse

Manche Unionsbürg­er haben gleich zwei Mal die Wahl

EU-Wahl. Eine Person darf nicht in zwei Ländern ihre Stimme abgeben. Ausländer in Österreich können es sich aber aussuchen, wo sie wählen.

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Wien. Für gewöhnlich haben EU-Bürger mit einem fremden Pass in Österreich einen Nachteil, wenn es um das Wahlrecht geht. Es gibt für sie nämlich keines – einmal abgesehen von der Kommunaleb­ene. Bei der kommenden Europawahl am 26. Mai sind sie in gewisser Hinsicht privilegie­rt: Sie können entscheide­n, in welchem Land sie ihre Stimme abgeben. In jenem, in dem sie gerade leben. Oder in jenem, dessen Staatsbürg­erschaft sie besitzen. Eine Deutsche in Wien kann also die österreich­ischen EU-Abgeordnet­en wählen, wenn sie möchte. Umgekehrt kann ein Tiroler, der sich in Spanien niedergela­ssen hat, den dortigen Mandataren seine Stimme geben.

Die Voraussetz­ungen dafür: EU-Bürger dürfen nicht wegen einer strafrecht­lichen Verurteilu­ng vom Wahlrecht ausgeschlo­ssen sein, müssen am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein und den Hauptwohns­itz in Österreich haben. Und sie müssen einen Antrag auf Eintragung in die Wählerevid­enz abgeben. Das Formular erhält man entweder direkt im Gemeindeam­t (bzw. in Wien bei der Magistrats­abteilung 62) oder auf der Website www.help.gv.at – inklusive Übersetzun­gshilfen. Auch ein Identitäts­nachweis und der Meldezette­l werden bei der Einreichun­g benötigt.

Die Frist läuft am 12. März ab

Wer bei der kommenden EU-Wahl die österreich­ischen Abgeordnet­en wählen möchte, muss bis zum 12. März in der Wählerevid­enz aufscheine­n. Genau einen Monat ist also dafür noch Zeit. Einmal in dem Register eingetrage­n, bleibt man dort auch bis zum Ende des Aufenthalt­s in Österreich. Man wählt dann also auch bei der nächsten EUWahl hier mit.

Bürger, die im Herkunftsl­and ihre Stimme abgeben möchten, brauchen hingegen nichts zu unternehme­n. Allerdings gilt zu beachten, dass nicht jedes Land in der Euro- päischen Union eine Briefwahl erlaubt. In Tschechien, Irland, Malta und der Slowakei ist das nicht der Fall. Außerdem gilt das aktive Wahlalter von 16 Jahren bis auf Malta nur in Österreich, alle anderen Staaten erlauben die Stimmabgab­e erst ab dem 18. Geburtstag. Unionsbürg­er können auch in Österreich kandidiere­n: Mit 18 Jahren ist das Mindestalt­er für das passive Wahlrecht auch vergleichs­weise niedrig. In Griechenla­nd und Italien müssen Kandidaten beispielsw­eise mindestens 25 Jahre alt sein.

Anzahl der Wahlberech­tigten steigt

Von der Möglichkei­t, in Österreich mitzuwähle­n, machten bei der vergangene­n EUWahl im Jahr 2014 viele Unionsbürg­er Gebrauch: Insgesamt 33.184 Menschen. Im Vergleich zum Urnengang im Jahr 2009 war das ein Anstieg von rund neun Prozent. Die meisten wahlberech­tigten nicht österreich­ischen Unionsbürg­er lebten in Wien, gefolgt von Ober- und Niederöste­rreich. Die Anzahl der Auslandsös­terreicher, die in ihrem Herkunftsl­and wählen wollten, sank hingegen um knappe 13 Prozent auf 34.773.

Eines ist Unionsbürg­ern allerdings nicht erlaubt, selbst wenn sie Doppelstaa­tsbürger sind: nämlich in zwei Ländern zu wählen. Auch Menschen mit zwei Pässen müssen sich für die Stimmabgab­e in einem Staat entscheide­n. Für Schlagzeil­en in eigener Sache hatte in der Vergangenh­eit „Die Zeit“-Chefredakt­eur Giovanni di Lorenzo gesorgt. Er hatte während einer Fernsehsen­dung zugegeben, bei der Europawahl zweimal gewählt zu haben. Einmal als italienisc­her Staatsbürg­er im Konsulat des Landes in Hamburg und ein zweites Mal als deutscher Staatsbürg­er in einer Hamburger Volksschul­e. Die Staatsanwa­ltschaft ermittelte wegen des Verdachts der Wahlfälsch­ung, stellte das Verfahren aber wegen geringer Schuld und gegen eine „namhafte“finanziell­e Auflage ein. (ib)

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