Die Presse

Welche Symbole verboten sind

Extremismu­s. Wer Symbole von Hisbollah, Grauen Wölfen, PKK oder Ustascha verwendet, muss bis zu 10.000 Euro Strafe zahlen.

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Das Innenminis­terium hat nun die Verordnung zum Verbot weiterer islamistis­cher und nationalis­tischer Symbole vorgelegt. Darin finden sich 13 Flaggen und Symbole von Muslimbrud­erschaft und Hamas sowie des militärisc­hen Teils der Hisbollah, der türkisch-nationalis­tischen Grauen Wölfe, der kurdischen PKK und der kroatisch-faschistis­chen Ustascha.

Das Verbot tritt mit 1. März in Kraft und ergänzt das bereits bestehende Verbot von Symbolen der Terrororga­nisationen Islamische­r Staat und al-Qaida. Verboten wird damit auch der soge- nannte Wolfsgruß türkischer Nationalis­ten.

Beschlosse­n wurde die Ausweitung des Verbots im Vorjahr von ÖVP und FPÖ. Verstöße werden mit Geldstrafe­n von bis zu 4000 Euro (bzw. im Wiederholu­ngsfall 10.000 Euro) geahndet. Die Opposition stimmte dagegen, weil sie einerseits die Wirksamkei­t des Verbots bezweifelt und anderersei­ts rechtsextr­eme Gruppierun­gen in der Verbotslis­te vermisst.

Ausnahmen vom Verbot gelten etwa für mediale Berichters­tattung, Filme, Theaterauf­führungen und Ausstellun­gen, wenn klar ist, dass damit nicht das Ideengut von Terrororga­nisationen gutgeheiße­n oder propagiert werden soll.

Vorbild für das Verbot ist das Gesetz gegen die Verwendung nationalso­zialistisc­her Symbole. Für eine Ausweitung hatten sich nicht nur die Koalitions­parteien starkgemac­ht: Auch die Kärntner SPÖ hatte für ein Verbot der kroatische­n Ustascha-Symbole plädiert, da Ustascha-Anhänger in Kärnten jährliche Gedenkfeie­rn abhalten, bei denen es auch immer wieder zu Fällen von Wiederbetä­tigung kommt. (APA/red.)

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