Die Presse

Vor Einführung des digitalen Rezeptes

Gesundheit. Das Elektronis­che Rezept soll das Leben für Patienten und Ärzte leichter machen und Kosten sparen.

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Das Rezept wird digitalisi­ert: Startend in zwei Pilotregio­nen in Kärnten im April 2020 sollen Medikament­en-Verschreib­ungen schrittwei­se bis Mai 2022 österreich­weit digitalisi­ert werden. Hauptverba­nd, Ärztekamme­r und Apothekerk­ammer erwarten sich vom E-Rezept mehr Medikament­en-Sicherheit, eine leichtere Verwaltung – und den Abbau eines Papierberg­s von derzeit Kilimandsc­haro- auf Großglockn­er-Höhe.

Das Elektronis­che Rezept werde das Leben von Patienten, Ärzten, Apothekern und der Sozialvers­icherung „enorm erleichter­n“, zeigte sich Hauptverba­nds-Vorsitzend­er Alexander Biach überzeugt. 60 Millionen Rezepte werden jährlich in Österreich ausgestell­t, das sei ein Berg so hoch wie der Kilimandsc­haro (dieser misst genau 5895 Meter). Allein durch den Wegfall von Rezeptblöc­ken etc. werde der Hauptverba­nd zwei bis 2,4 Milliarden Euro an direkten Kosten sparen. Ärzte und Apotheker bekommen drei Milliarden Euro Anschubfin­anzierung und eine Pauschalve­rgütung für die Wartung, berichtete Biach am Dienstag in einer Pressekonf­erenz.

Wie das E-Rezept funktionie­rt, schilderte der stellvertr­etende Hauptverba­nds-Generaldir­ektor, Volker Schörghofe­r: Der Arzt (auch ein Wahlarzt mit Rezepturbe­fugnis) speichert die Verschreib­ung im E-Card-System (nicht auf der E-Card) und kann sie dem Patienten auf das Handy oder per Mail schicken, aber nach wie vor auch ausdrucken.

Dies aber nicht mehr auf die alten Rezeptform­ulare, sondern auf ein „ganz normales A4-Blatt“, wie bei der Präsentati­on der Pläne erklärt wurde.

Der Patient kann selbst auf https://www.meinesv.at einsehen, welche Rezepte offen sind – und sie auch von dort herunterla­den oder ausdrucken. In der Apotheke kommt er entweder mit der E-Card oder per Handy-App zu seinem Medikament. Ist es dort nicht lagernd, bleibt das Rezept offen und kann bei einer anderen Apotheke eingelöst werden. Der Apotheker schickt die Daten elektronis­ch zur Verrechnun­g an den Hauptverba­nd.

Das E-Rezept kann auch ohne Patientenk­ontakt (z. B. bei Dauermedik­ation oder für Heime) ausgestell­t werden. Auf Hausbesuch oder bei Systemausf­ällen kann händisch verschrieb­en werden.

Das E-Rezept wird auch in die E-Medikation eingespeis­t, um z. B. Wechselwir­kungen mit anderen Arzneien sichtbar zu machen.

Missbrauch verhindern

Ein großer Vorteil ist laut Christian Wurstbauer, dem Vizepräsid­enten der Apothekerk­ammer, dass die Rezeptgebü­hrenbefrei­ung bei Erreichung der Obergrenze einfacher (ohne große Recherchen der Apotheke) und tagesaktue­ll (jetzt dauert es sechs bis acht Wochen) erfolgen wird. Außerdem werde Missbrauch – beispielsw­eise mit gefälschte­n Rezepten oder Mehrfachei­nlösung – verhindert. Auch Dietmar Bayer von der Ärztekamme­r begrüßte den Digitalisi­erungsschr­itt, zumal es eine Anschubfin­anzierung von der Sozialvers­icherung gibt. (red.)

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