Selten jemand geklagt, niemand verklagt
In der Kirche ist das Schweigen über Missstände leider allzu oft schon passiert. Wenn sich der Kardinal zu Wort meldet, kann das nur positiv vermerkt werden. In Ihrem Artikel stellen Sie Autoritätsverlust und Glaubwürdigkeit gegenüber. Wer sich in der Kirche oder auch in der Politik auf seine Autorität verlässt, kann nicht auf große Glaubwürdigkeit hoffen. Wenn den Worten die entsprechenden Taten folgen, kann Glaubwürdigkeit entstehen. Komplexbehaftetes Schönreden mag Eine Leserkritik Immer häufiger schreiben Sie, dass jemand einen anderen „verklagt“habe. Das ist anders als in Deutschland in Österreich unpassend, wo man es dabei bewenden lässt, dass jemand einen anderen klagt, sodass man auf die diesfalls überflüssige Vorsilbe verzichtet. Bei Verwaltungsgerichten erhebt man Beschwerden, klagt also nicht, beim Verfassungsgerichts- hof gibt es nur einen Fall einer Klage, wird also ziemlich selten geklagt und überhaupt niemand verklagt.
Noch gravierender ist es, wenn davon die Rede ist, dass die (Bundes-)Regierung ein Gesetz beschlossen habe. Im Interview mit der Zweiten Präsidentin des Nationalrats betont diese zwar, dass der Nationalrat Gesetze beschließe, meint aber im Weiteren, die Regierung solle Änderungen an einer eingebrachten Vorlage beschließen, als ob der Nationalrat Vorlagen nur zur Gänze annehmen oder ablehnen könne. Wenn ein Abgeordneter eine Vorlage für korrekturbedürftig hält, kann der Ausschuss in seinem Bericht diese selbst vornehmen oder ein Abgeordneter zusammen mit vier weiteren in der zweiten Lesung Änderungen beantragen. Warum eine Präsidentin, die von einer Oppositionspartei kommt, solche Möglichkeiten ignoriert und alles von der Regierung erhofft, bleibt unverständlich.