Warnsystem für Medikamente startet
Wechselwirkungen. Gefahr bei Kombination von Arzneimitteln soll durch eine automatische Warnung in Apotheken vermieden werden – auch bei nicht rezeptpflichtigen Medikamenten.
Heuer im Frühjahr starten die heimischen Apotheken den Sicherheitscheck, mit dem Patienten vor unerwünschten Wechselwirkungen von Medikamenten gewarnt werden sollen. Dies funktioniert ohne Nutzung der E-Card, damit auch rezeptfreie Medikamente erfasst sind.
Wien. Im Frühjahr starten heimische Apotheken den Sicherheitscheck, mit dem Patienten vor unerwünschten Wechselwirkungen von Medikamenten gewarnt werden sollen – ohne Nutzung der E-Card, damit auch rezeptfreie Medikamente erfasst sind. Die wichtigsten Fragen und Antworten: 1 Wie genau funktioniert der Sicherheitscheck? Der Sicherheitscheck startet noch im Frühjahr (genauer Termin steht noch nicht fest) zunächst mit einem Pilotprojekt in zehn Apotheken, bis zum Herbst soll das Service in rund 100 angeboten werden. Dabei soll bei der Abgabe eines Medikaments auf dem Computer eine Warnung aufleuchten, wenn es zu einer Wechselwirkung mit einem anderen, schon gekauften Arzneimittel kommen könnte.
Erfasst werden dabei auch rezeptfreie Medikamente. Ein Stecken der E-Card ist nicht nötig, wobei das Elga-System (Elektronische Gesundheitsakte) im Hintergrund genutzt wird. Es handelt sich dabei also um eine Weiterentwicklung der E-Medikation (siehe nächste Antwort), bei der die E-Card noch notwendig ist. 2 Wie ist der aktuelle Stand bei der E-Medikation? Die Ausrollung der E-Medikation, mit der vom Arzt verordnete und in der Apotheke ausgegebene Medikamente in der E-Medikationsliste für ein Jahr gespeichert werden, wird im Laufe des Jahres abgeschlossen.
Nachdem bisher die niedergelassenen Vertragsärzte und Apotheken in Vorarlberg, der Steiermark, Kärnten, Tirol und Salzburg an das System angeschlossen worden sind, folgen im Laufe des Jahres die restlichen Bundesländer. Bis 28. Februar soll das System in ganz Oberösterreich funktionieren, bis 6. Juni in Niederösterreich, bis 20. Juni im Burgenland, und den Abschluss bildet Wien, wo die Einführung bis 19. September abgeschlossen sein soll. 3 Wie könnte die nächste Generation des Programms aussehen? Mittelfristig angedacht ist eine Art Medikamenten-Management. Mit dem Tool soll im Computer in der Apotheke automatisch eine War- nung aufpoppen, wenn ein Patient mehr als sechs Medikamente einnimmt – selbst dann, wenn keine Wechselwirkungen zu befürchten sind. Diese Grenze könnte in weiterer Folge flexibler gestaltet und auf den Patienten abgestimmt werden. Jedenfalls soll ab einem gewissen Alter und verschiedenen Medikamenten eine Warnung aufleuchten, die einen Termin mit dem Patienten nach sich ziehen soll. Bei dem Analysegespräch soll der Apotheker über richtige Medikamenteneinnahme aufklären. Die Finanzierung ist noch offen. Verhandlungen mit dem Hauptverband sind im Gange. Eine Einbindung wünscht sich die Apothekerkammer auch in die im Aufbau befindlichen Primärversorgungseinheiten, Gruppenpraxen mit längeren Öffnungszeiten und breiterem Leistungsangebot. Der Vorschlag: Ein Apotheker könnte zum Beispiel einmal pro Woche die Patientendateien durchgehen und das Medikamenten-Management machen. 4 Was wurde aus den geplanten Maßnahmen gegen gefälschte Medikamente? Diese geplanten Maßnahmen mündeten in eine EU-Richtlinie, die seit vergangener Woche gilt und für mehr Sicherheit der Konsumenten bei Medikamenten sorgen soll.
Seither müssen von den Arzneimittelherstellern zwei spezielle Sicherheitsmerkmale auf jeder rezeptpflichtigen Arzneimittelpackung angebracht werden: Ein 2-D-Data-Matrix-Code, der alle relevanten Informationen enthält und direkt auf die Packung gedruckt wird, sowie eine zusätzliche Vorrichtung gegen Manipulation, die zeigt, ob die Packung zuvor geöffnet wurde. Bei der Medikamentenabgabe in der Apotheke an Patienten wird zunächst die Echtheit der neuen Packungen mittels Scanner geprüft, anschließend werden diese aus einer Datenbank ausgetragen.
Die neue EU-Verordnung betrifft etwa 9000 verschreibungspflichtige Arzneimittel und 150 Millionen Packungen pro Jahr. Sie gilt für alle Medikamente, die sich in der klassischen Vertriebskette – also Industrie, Großhandel und Apotheken – befinden. Da in Österreich der Verkauf von verschreibungspflichtigen Medikamenten im Internet verboten ist, ist der Onlinehandel davon nicht betroffen.