Wie man einen Kanzler loswird
Nationalrat. Die Opposition hält die Zügel in der Hand. Doch eine Ablöse von Kurz müsste trotzdem nicht schon am Montag geschehen.
Wien. Bisher wurden Misstrauensanträge von den Regierenden nicht weiter ernst genommen. Doch mangels Koalition muss nun mit Sebastian Kurz sogar der Bundeskanzler um sein Amt zittern. Aber wie läuft so ein Misstrauensantrag eigentlich ab, welche taktischen Spielchen sind dabei möglich, und welche Rolle hat die Hofburg dabei?
Das Vorspiel
Fünf Abgeordnete sind nötig, um ein Misstrauensvotum einzubringen. Jede Parlamentsfraktion hat genug Mandatare dafür. Misstrauensanträge können sich nur gegen den Kanzler, nur gegen einzelne Minister, aber auch auf einmal gegen die gesamte Regierung richten. Den Antrag bringt man in einer Parlamentssitzung ein. Steht eine solche nicht gerade an, muss man sie beantragen. Das hat diesfalls die SPÖ getan. Ihr am Montag artikulierter Wunsch, die Sitzung rasch abzuhalten, wurde aber von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) abgelehnt. Er ist nur verpflichtet, die Parlamentarier innerhalb von acht Werktagen einzuberufen. Sobotka wählte dafür den Montag nach der EU-Wahl aus.
Als Parlamentarier muss man aufpassen, dass der Antrag nicht einem Ausschuss zugewiesen wird und dort versandet. Also bringt man den Antrag nicht losgelöst, sondern zu einem bereits auf der Tagesordnung stehenden, inhaltlich passenden Punkt ein.
Misstrauensanträge müssen nicht begründet werden. In der Regel lassen die Fraktionen sich das aber nicht entgehen.
Die Abstimmung
Grundsätzlich werden Anträge im Nationalrat durch Aufstehen und Sitzenbleiben abgestimmt. Das gilt auch für Misstrauensanträge. Es wird also nicht genau gezählt. Jeder einzelne Abgeordnete kann aber verlangen, dass die Stimmen doch genau gezählt werden. Eine einfache Mehrheit reicht, damit ein Misstrauensantrag erfolgreich ist.
Eine geheime Abstimmung können zwanzig Mandatare beantragen, ebenso der Nationalratspräsident. Danach entscheidet die Mehrheit darüber, ob es sie geben soll. Eine geheime Abstimmung ist aber nur möglich, wenn nicht eine namentliche gefordert gibt. Eine solche können bereits zwanzig Mandatare durchsetzen. Auch der Nationalratspräsident kann im Alleingang eine namentliche Abstimmung anordnen.