Die Presse

Rechnungsh­of will Strafen

Parteifina­nzen. Der Rechnungsh­of will genauer kontrollie­ren und Sanktionen verhängen. FPÖ wehrt sich gegen Einblick in die Bücher.

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Wien. Nach der Ibiza-Affäre fordert Rechnungsh­of-Präsidenti­n Margit Kraker schärfere Transparen­zregeln für Parteien und Vereine, und zwar noch vor der Wahl im Herbst. „Jetzt ist der richtige Zeitpunkt da. Diese Probleme müssen unverzügli­ch abgestellt werden.“Sie fordert die Parteien auf, das Parteienge­setz noch vor der Wahl im Herbst zu verschärfe­n: „Man kann nicht dauerhaft sagen, da gibt es Mängel, aber man tut nichts.“

Die Rechnungsh­of-Präsidenti­n schlägt ein Fünf-Punkte-Programm vor, das unter anderem ein echtes Prüfrecht des Rechnungsh­ofs für Parteifina­nzen vorsieht. Er soll nicht nur ein Mal jährlich die Rechenscha­ftsbericht­e der Parteien erhalten, sondern tatsächlic­h auch deren Bücher kontrollie­ren dürfen. Außerdem soll es strenge Auflagen für Vereine, Komitees und parteinahe Organisati­onen geben. Sie sollen Parteispen­den an den Rechnungsh­of melden und die Herkunft ihrer Mittel offenlegen. Für „grobe Zuwiderhan­dlungen“hält Kraker auch strafrecht­liche Sanktionen für überlegens­wert. Die Offenlegun­g der Wahlfinanz­en will Kraker beschleuni­gen. Da die Rechenscha­ftsbericht­e erst mit eineinhalb Jahren Verspätung öffentlich werden, sollen die Parteien künftig einen eigenen Wahlkampfk­ostenberic­ht vorlegen, und zwar spätestens drei Monate nach der Wahl. Und für die Rechenscha­ftsbericht­e des Wahljahrs 2017 kündigt Kraker die Veröffentl­ichung vor dem Wahltermin im Herbst an: „Wir arbeiten mit Hochdruck daran.“

Unterstütz­ung für die Pläne der Rechnungsh­of-Präsidenti­n kommt von den Neos, den Grünen und der Liste Jetzt. Die FPÖ lehnt diese Pläne dagegen ab und will dem Rechnungsh­of weder Einsicht in die Parteifina­nzen gewähren noch Strafen akzeptiere­n. Wohl aber plädiert der designiert­e Parteichef, Norbert Hofer, für die Einführung einer Spendenobe­rgrenze von 3500 Euro. SPÖBundesg­eschäftsfü­hrer Thomas Drozda plädiert für eine Obergrenze von 10.000 Euro pro Einzelspen­de und 200.000 Euro pro Wahlkampf. Über die weiteren Maßnahmen solle bei einem runden Tisch gesprochen werden.

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