Jeannee´ kann „dreckige Fantasie“haben
Prozess gegen Fellner: OGH erlaubt mehr Vorwürfe.
Im Streit zwischen „Krone“-Kolumnist Michael Jeannee´ und Österreich-Chef Wolfgang Fellner korrigiert der Oberste Gerichtshof (OGH) die Vorinstanz. Und erlaubt mit Blick auf die Meinungsfreiheit mehr Behauptungen.
Begonnen hatte die Auseinandersetzung mit einer Schlagzeile von „Österreich“. „Mock: Bewegender ParkinsonTod“, titelte die Zeitung. Darauf adressierte der „Krone“-Journalist seine „Post von Jeannee“´ an Fellner. „Schlugen Sie sich bei der Formulierung , Bewegender Parkinson-Tod‘ fett lachend auf die Schenkel?“, fragte Jeannee´ darin etwa Fellner. Und Jeannee´ zitierte Karl Kraus, der über den Herausgeber eines Krawallblatts einmal gesagt haben soll: „Hinaus mit dem Schuft aus Wien!“
Fellners Zeitung konterte mit dem Titel „Die dreckigen Fantasien des Michael Jeannee“.´ Im Text stand: „In der gesamten Branche weiß man, dass der übelste KolumnistenSchuft in diesem Land den Namen Michael Jeannee´ trägt.“Und weiter: Als einzige Entschuldigung für die Sudelfeder gilt, dass Jeannee´ seine Kolumnen bevorzugt unter starkem Alkoholeinfluss verfasst (. . .).“
Gegenseitige Prozesse waren die Folge. Nun ging es um die Klage Jeannees.´ Ihr gaben die Unterinstanzen weitgehend recht. Nur die Bezeichnung „Sudelfeder“wurde erlaubt. Der OGH (6 Ob 235/18d) fand, dass auch der Vorwurf der „dreckigen Fantasie“zulässig sei. Er sei ja nicht sexuell konnotiert, sondern beziehe sich auf eine weit hergeholte Interpretation der Parkinson-Schlagzeile. Auch die Bezeichnung „KolumnistenSchuft“sah der OGH durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Alle Behauptungen zu einer Alkoholisierung Jeannees´ muss „Österreich“aber unterlassen. (aich)