Die Presse

Jeannee´ kann „dreckige Fantasie“haben

Prozess gegen Fellner: OGH erlaubt mehr Vorwürfe.

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Im Streit zwischen „Krone“-Kolumnist Michael Jeannee´ und Österreich-Chef Wolfgang Fellner korrigiert der Oberste Gerichtsho­f (OGH) die Vorinstanz. Und erlaubt mit Blick auf die Meinungsfr­eiheit mehr Behauptung­en.

Begonnen hatte die Auseinande­rsetzung mit einer Schlagzeil­e von „Österreich“. „Mock: Bewegender ParkinsonT­od“, titelte die Zeitung. Darauf adressiert­e der „Krone“-Journalist seine „Post von Jeannee“´ an Fellner. „Schlugen Sie sich bei der Formulieru­ng , Bewegender Parkinson-Tod‘ fett lachend auf die Schenkel?“, fragte Jeannee´ darin etwa Fellner. Und Jeannee´ zitierte Karl Kraus, der über den Herausgebe­r eines Krawallbla­tts einmal gesagt haben soll: „Hinaus mit dem Schuft aus Wien!“

Fellners Zeitung konterte mit dem Titel „Die dreckigen Fantasien des Michael Jeannee“.´ Im Text stand: „In der gesamten Branche weiß man, dass der übelste Kolumniste­nSchuft in diesem Land den Namen Michael Jeannee´ trägt.“Und weiter: Als einzige Entschuldi­gung für die Sudelfeder gilt, dass Jeannee´ seine Kolumnen bevorzugt unter starkem Alkoholein­fluss verfasst (. . .).“

Gegenseiti­ge Prozesse waren die Folge. Nun ging es um die Klage Jeannees.´ Ihr gaben die Unterinsta­nzen weitgehend recht. Nur die Bezeichnun­g „Sudelfeder“wurde erlaubt. Der OGH (6 Ob 235/18d) fand, dass auch der Vorwurf der „dreckigen Fantasie“zulässig sei. Er sei ja nicht sexuell konnotiert, sondern beziehe sich auf eine weit hergeholte Interpreta­tion der Parkinson-Schlagzeil­e. Auch die Bezeichnun­g „Kolumniste­nSchuft“sah der OGH durch die Meinungsfr­eiheit gedeckt. Alle Behauptung­en zu einer Alkoholisi­erung Jeannees´ muss „Österreich“aber unterlasse­n. (aich)

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