Shop-Apotheke führt nicht in die Irre
Onlinehandel. Webauftritt lässt Sitz außerhalb Österreichs erkennen, bestätigt der OGH.
Wer bei „Shop-Apotheke“rezeptfreie Medikamente einkauft, kann mühelos erkennen, dass es sich um keine österreichische Apotheke handelt. Die Apothekerkammer ist deshalb (zumindest vorläufig) mit dem Versuch gescheitert, wegen Irreführung gegen den Auftritt des niederländischen Online-Shops vorzugehen.
Die Kammer hatte bemängelt, das Unternehmen (vertreten durch Karina Hellbert, Polak und Partner Rechtsanwälte) täusche vor, eine österreichische Apotheke zu sein: Schon die Internet-Adresse mit „.at“am Ende weise auf Österreich hin, oder auch die Bezeichnung „Online-Apotheke für Österreich“und die Grußformel „servus“.
Die angestrebte einstweilige Verfügung bekam die Kammer aber nicht. Der OGH (4 Ob 64/19v) billigte den Beschluss des Oberlandesgerichts Wien, das keinerlei Täuschung sehen konnte: Die textliche Gestaltung des Webauftritts deute nur darauf hin, dass sich die Shop-Apotheke an den österreichischen Markt wende, aber nicht, dass sie aus Österreich ist. Auch wenn das Logo in Rot-Weiß gehalten sei, ähnelten die wolkenförmig verteilten Punkte gar nicht der österreichischen Fahne. Ebenso wenig ließen eine europaweit verwendete 0800-Nummer oder der Hinweis auf eine Lieferung durch die österreichische Post auf ein heimisches Unternehmen schließen.
Umgekehrt werden Nutzer unter „Kontakt“und beim Bestellen auf den Sitz in den Niederlanden hingewiesen. Schließlich weist auch das EU-weit vorgeschriebene Sicherheitslogo für den Versandhandel von Arzneimitteln auf den Niederlassungsstaat hin. (kom)