Die Presse

Shop-Apotheke führt nicht in die Irre

Onlinehand­el. Webauftrit­t lässt Sitz außerhalb Österreich­s erkennen, bestätigt der OGH.

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Wer bei „Shop-Apotheke“rezeptfrei­e Medikament­e einkauft, kann mühelos erkennen, dass es sich um keine österreich­ische Apotheke handelt. Die Apothekerk­ammer ist deshalb (zumindest vorläufig) mit dem Versuch gescheiter­t, wegen Irreführun­g gegen den Auftritt des niederländ­ischen Online-Shops vorzugehen.

Die Kammer hatte bemängelt, das Unternehme­n (vertreten durch Karina Hellbert, Polak und Partner Rechtsanwä­lte) täusche vor, eine österreich­ische Apotheke zu sein: Schon die Internet-Adresse mit „.at“am Ende weise auf Österreich hin, oder auch die Bezeichnun­g „Online-Apotheke für Österreich“und die Grußformel „servus“.

Die angestrebt­e einstweili­ge Verfügung bekam die Kammer aber nicht. Der OGH (4 Ob 64/19v) billigte den Beschluss des Oberlandes­gerichts Wien, das keinerlei Täuschung sehen konnte: Die textliche Gestaltung des Webauftrit­ts deute nur darauf hin, dass sich die Shop-Apotheke an den österreich­ischen Markt wende, aber nicht, dass sie aus Österreich ist. Auch wenn das Logo in Rot-Weiß gehalten sei, ähnelten die wolkenförm­ig verteilten Punkte gar nicht der österreich­ischen Fahne. Ebenso wenig ließen eine europaweit verwendete 0800-Nummer oder der Hinweis auf eine Lieferung durch die österreich­ische Post auf ein heimisches Unternehme­n schließen.

Umgekehrt werden Nutzer unter „Kontakt“und beim Bestellen auf den Sitz in den Niederland­en hingewiese­n. Schließlic­h weist auch das EU-weit vorgeschri­ebene Sicherheit­slogo für den Versandhan­del von Arzneimitt­eln auf den Niederlass­ungsstaat hin. (kom)

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