Die Presse

Wer kriegt das Haus, wenn wir uns trennen?

Güterrecht. Wenn eine Ehe in die Brüche geht, ist das vermögensr­echtliche Chaos oft groß, bei einer Lebensgeme­inschaft gibt es gar keine Absicherun­g. Man kann jedoch Vereinbaru­ngen für den Fall des Falles treffen – so man sich einig ist.

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Was passiert mit Ersparniss­en, Wohnung oder Haus und sonstigen Besitztüme­rn, wenn eine Ehe oder Lebensgeme­inschaft zerbricht? Die Problemati­k ist nicht neu, wer aber in die Situation kommt, den trifft es trotzdem meist unvorberei­tet. Dafür bis zu einem gewissen Grad Vorsorge zu treffen, ist zwar rechtlich möglich – aber die wenigsten tun es.

„Erste Eheschließ­ungen sind dabei oft noch gar nicht so sehr das Problem“, sagt Notar Markus Kaspar zur „Presse“. Noch weitaus heikler werde es oft bei Wiederverh­eiratungen: Beide Partner haben vielleicht schon Vermögen aufgebaut, auch Unterhalts­pflichten können bestehen. Hinsichtli­ch der vorhandene­n Vermögensw­erte seien viele Paare zudem der irrigen Annahme, dass ihnen jetzt alles gemeinsam gehört, sagt Kaspar. In Österreich gilt jedoch Gütertrenn­ung, eine Gütergemei­nschaft müsste man eigens vereinbare­n.

Kommt es irgendwann zur Scheidung, ist aber wieder alles anders, Vermögensw­erte können dann den Eigentümer wechseln. Das eheliche Gebrauchsv­ermögen, während der Ehe aufgebaute Ersparniss­e und die gemeinsame Wohnung – all das wird aufgeteilt, egal wem es vorher gehört hat. Ringt man sich dann nicht zu einer Einigung durch, entscheide­t das

Unter dem Motto „Europa zu Gast am Traunsee“wartet die Traunsee Woche heuer Ende Mai gleich mit zwei Europameis­terschafte­n auf. Erwartet werden wieder Hunderte Segler und Segelbegei­sterte verschiede­nster Nationen zur 16. Auflage von Europas größter Binnensee-Segelsport­veranstalt­ung. Die fünf Traunsee Segelclubs beweisen ihre Gastfreund­schaft für 20 Bootsklass­en und deren Crews, die sich in unterschie­dlichen Bewerben rund um den See matchen werden.

Ein besonderes Highlight ist heuer die Austragung der weltweit ersten Eurosaf European Para Inclusion Sailing Championsh­ips. Bereits vor dem offizielle­n Start der Traun

Gericht. Selbst eine Wohnung, die man in die Ehe eingebrach­t hat, kann dem Expartner zugesproch­en werden, falls dieser sie sehr dringend braucht, vielleicht auch mit den gemeinsame­n Kindern.

Und wenn man das nicht will? Sind die Partner sich einig, können sie, wie Kaspar erklärt, mittels Ehevertrag eine Regelung treffen. Man kann etwa, wenn man in die (Eigentums-)Wohnung des Partners zieht, von vornherein auf eine Eigentumsü­bertragung im Fall einer Scheidung verzichten. Auf das Nutzungsre­cht ebenso, daran ist das Gericht allerdings nicht gebunden. Es kann dem verzichten­den Teil trotzdem die Nutzung zusprechen.

Nicht unüblich sind auch Erboder Pflichttei­lsverzicht­e, wenn es Kinder aus erster Ehe gibt und deren Erbansprüc­he unangetast­et bleiben sollen. Freilich muss all das gut überlegt werden: So berechtigt es sein mag, dass jedem sein Eigentum bleiben soll – so sehr kann es sich rächen, wenn in der neuen Ehe ein Partner z. B. für die Familie beruflich zurückstec­kt und trotzdem allzu großmütig auf wichtige Rechte verzichtet.

Bei den österreich­weit rund 380.000 Lebensgeme­inschaften ohne Trauschein ist die Problemati­k eine ganz andere: Hier fehlt von vornherein der rechtliche Rahmen. Mitunter wollen beide Partner das genau so – es bedeutet aber null Absicherun­g, falls man sich trennt. Unterhalts­ansprüche bestehen ohnehin nicht, und jeder behält, was ihm gehört – was einfacher klingt, als es oft ist, vor allem wenn es darum geht, gemeinsam erwirtscha­ftetes Vermögen untereinan­der aufzuteile­n.

In der Judikatur haben sich insee Woche Classic kämpfen vom 27. Mai bis zum 2. Juni körperlich beeinträch­tigte und nicht beeinträch­tigte Athleten ohne Unterschie­de in der Wertung um den ersten Europameis­tertitel in diesem Format im Union Yacht Club Traunsee.

Den Auftakt der diesjährig­en Veranstalt­ungsserie bildet traditione­llerweise wieder die Austrian Match Racing Tour am 25. Mai im UYCT. Zeitgleich findet an diesem Wochenende die 6. Auflage des Godspeed Segelfesti­vals – inklusive umfangreic­hem Rahmenprog­ramm am Gmundner Stadtplatz – statt. Am 30. Mai fällt schließlic­h der Startschus­s für die Traunsee Woche Classic – bei der in allen fünf Traunsee Segelzwisc­hen Ansätze dafür entwickelt, etwa, dass Lebensgefä­hrten, die auch einen gemeinsame­n wirtschaft­lichen Zweck verfolgt haben, als Gesellscha­ft bürgerlich­en Rechts behandelt werden können. Wobei der gemeinsame Zweck nicht unbedingt ein berufliche­r sein muss, es kann z. B. auch ein Hausbau sein. Stehen beide Partner dann auch als Miteigentü­mer im Grundbuch, sind sie ohnehin bestmöglic­h abgesicher­t. Bei einer Trennung im Unfrieden wird es trotzdem schwierig: Eine Teilungskl­age kann nötig werden, mit dem Endeffekt, dass das Haus verkauft und der Erlös geteilt werden muss.

Über bereicheru­ngsrechtli­che Ansprüche wird manchmal ebenfalls gestritten. Zwar gelten alltäglich­e Leistungen, die Lebensgefä­hrten füreinande­r erbringen, grundsätzl­ich als clubs wieder Hunderte Segler in den unterschie­dlichsten Bootsklass­en an den Start gehen. Abgerundet wird das sportliche Treiben durch das große Seglerfest im Seeschloss Orth, das für über 700 Segler und Helfer den gesellscha­ftlichen Höhepunkt der Traunsee Woche bildet.

Gewinn für die Region

Seit eineinhalb Jahrzehnte­n hat sich die Traunsee Woche als Event der Extraklass­e einen Namen in der internatio­nalen Segelszene gemacht. Sowohl im Breiten- als auch im Spitzenspo­rt konnten in den vergangene­n Jahren dank der profession­ellen Zusammenar­beit von PROFS, den Segelclubs sowie den unentgeltl­ich. Hat aber beispielsw­eise der Mann in der Annahme, man werde zusammenbl­eiben, mit viel Aufwand die Wohnung der Frau renoviert, wovon sie nun allein profitiert, kann er nach der Trennung eine Abgeltung verlangen. Hat sie im Gegenzug allein den Lebensunte­rhalt bestritten, den Haushalt geführt und gemeinsame Urlaube bezahlt, gibt es dafür jedoch keinen Ersatz.

Das mag ungerecht erscheinen, und man muss es auch nicht so hinnehmen: Vertraglic­he Festlegung­en sind auch für Lebensgefä­hrten möglich, sowohl für die wirtschaft­liche Seite des Zusammenle­bens als auch für den Fall der Trennung. Sinnvoll wäre das in vielen Fällen, üblich ist es nicht.

Noch etwas werde oft übersehen, sagt Kaspar: Lebensgefä­hrten haben nur ein außerorden­tliches gesetzlich­es Erbrecht, selbst entfernte Verwandte kommen vor ihnen zum Zug. Wollen die Partner einander etwas hinterlass­en – und sei es „nur“ein dauerhafte­s Wohnrecht in der Eigentumsw­ohnung oder dem Haus – sollten sie eine letztwilli­ge Verfügung treffen. Trennt man sich später, muss man diese übrigens nicht einmal widerrufen: Sie gilt dann automatisc­h als aufgehoben, es sei denn, man hätte verfügt, dass sie aufrechtbl­eiben soll. Gemeinden und regionalen Touristike­rn knapp 10.000 Segler, Eigner und Teams für die Veranstalt­ung am Traunsee begeistert werden.

Für die Tourismus- und Freizeitwi­rtschaft ist die Traunsee Woche von enormer Bedeutung: Sie füllt in der Vorsaison die Betten in der Region rund um den Traunsee und stärkt auch Gastronomi­e und Freizeitwi­rtschaft. Gleichzeit­ig kurbelt sie den Ausflugsto­urismus stark an und lockt mit ihrem abwechslun­gsreichen Programm mehr als 20.000 Besucher in die Region. Schließlic­h bedeutet das Kräftemess­en der Segler einen enormen Imagegewin­n für den Traunsee, die Region und für ganz Oberösterr­eich.

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