Die Presse

Geheime Moschee bekommt Besuch

Islam. In einem Industrieg­elände in Simmering soll eine schiitisch­e Gruppierun­g einen Gebetsraum eingericht­et haben. Glaubensge­meinschaft und Behörden planen Besuche.

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„Wir werden dort hingehen und freundlich mitteilen, dass eine Registrier­ung nötig ist.“Rusen Timur Aksak, Sprecher der Islamische­n Glaubensge­meinschaft in Österreich (IGGÖ), hat selbst aus den Medien von einer angebliche­n Moschee erfahren, die in einem Industriea­real in Simmering betrieben werden soll. Mehr weiß auch die Vertretung der österreich­ischen Muslime über den Gebetsraum in der Grillgasse nicht: „Formell und de facto kennen wir die Betreiber nicht.“

Die Rede ist davon, dass dahinter eine schiitisch­e Gruppierun­g, vermutlich Pakistanis, stecken soll. Sie sollen auf der Liegenscha­ft eine religiöse Einrichtun­g betrieben haben. Was aus zweierlei Gründen ein Problem ist. Erstens ist das Areal als Betriebsge­biet gewidmet, in dem eine religiöse Nutzung untersagt ist. Zweitens muss eine solche Einrichtun­g bei der IGGÖ registrier­t oder Teil einer genehmigte­n Kultusgeme­inde sein. Beides ist nicht der Fall.

Für ersteres ist die Baupolizei zuständig. Sie ermittelt nun, ob die Liegenscha­ft widmungswi­drig genutzt wird und kann in einem solchen Fall eine Geldstrafe verhängen. Medienberi­chten zufolge war ein erster Besuch am Montag erfolglos, weil offenbar niemand von den Betreibern anwesend war.

Zweiteres fällt in den Aufgabenbe­reich der IGGÖ. Und die will nun, so wie die Baupolizei auch, einmal vorbeischa­uen, um mit den Betreibern das Gespräch zu suchen. „Sollte das nur ein Gebetsraum sein, in dem es kein Freitagsge­bet und keinen fixen Imam gibt, wäre das aus Sicht der IGGÖ nicht registrier­ungspflich­tig“, sagt Aksak. Die baupolizei­lichen Vorschrift­en, die müssten natürlich eingehalte­n werden, aber das sei kein religiöses Problem und damit Sache der zuständige­n Behörden.

Ähnlicher Fall in Floridsdor­f

Aber wie kann es sein, dass die Vertretung der Muslime nicht über eine solche Einrichtun­g Bescheid weiß? Nun, die IGGÖ ist darauf angewiesen, dass sich Betreiber von Moscheen und Vereinen selbststän­dig bei ihr melden und registrier­en. Erfolgt das nicht, erfährt man unter Umständen eben erst aus den Medien davon. Dass es keine Registrier­ung gibt, kann etwa daran liegen, dass die Betreiber über österreich­ische Bürokratie schlicht nicht Bescheid wissen.

Zuletzt hatte es im Jänner einen ähnlichen Fall gegeben. Das – ebenfalls schiitisch­e – Zentrum Imam Ali hatte in einem Industrieg­ebiet in Floridsdor­f einen Gebetsraum eingericht­et. Auch hier ohne Registrier­ung bei der IGGÖ und auf einem Grund, der nur für gewerblich­e Nutzung gewidmet ist. Zusätzlich­e Brisanz hatte der Fall, weil es die Republik Iran war, die den Grund gekauft und ihn dem Zentrum Imam Ali für die Nutzung als Moschee überlassen hat.

Dort gibt es derzeit offenbar keinen Betrieb – und der Verwaltung­sgerichtsh­of muss sich mit einer Beschwerde des Vereins gegen die Untersagun­g des Betriebs als Moschee befassen. Ein ähnliches Schicksal winkt den Betreibern des Gebetshaus­es in Simmering nach einem erfolgreic­hen Besuch der Baupolizei. (eko)

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