Die Presse

Indexierun­g vor Klage

EU. Regierung beharrt trotz neuer Drohung aus Brüssel auf gekürztem Kindergeld für Osteuropäe­r.

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Die Übergangsr­egierung will nicht von der seit Jänner gültigen Indexierun­g der Familienbe­ihilfe abweichen. Das hat das Familienmi­nisterium auf Anfrage der „Presse“bestätigt. Obwohl die EU-Kommission am Donnerstag damit drohte, ein Vertragsve­rletzungsv­erfahren beim Europäisch­en Gerichtsho­f (EuGH) einzuleite­n, will die zuständige Familienmi­nisterin, Ines Stilling, die Anpassung nicht zurücknehm­en.

Die Indexierun­g führt dazu, dass Familienan­gehörige von osteuropäi­schen Arbeitskrä­ften, die weiterhin in ihrer Heimat leben, weniger ausbezahlt bekommen als heimische Familien oder westeuropä­ische Familien. Wie die Sprecherin des Familienmi­nisteriums in einer Stellungna­hme betonte, wird Brüssel zwar in der vorgesehen­en Frist von zwei Monaten eine Stellungna­hme aus Wien erhalten. Diese werde aber „die bisherige österreich­ische Position untermauer­n“. Erwartet wird, dass die EU-Kommission daraufhin im September – eventuell noch vor der Nationalra­tswahl – die Klage einreicht.

Das Verfahren war ins Rollen gekommen, nachdem insgesamt sieben EU-Mitgliedsl­änder – Tschechien, Slowakei, Polen, Ungarn, Bulgarien, Litauen und Slowenien – Beschwerde bei der EUKommissi­on gegen die Indexierun­g eingelegt hatten. Sie argumentie­rten, dass Arbeitnehm­er aus anderen Mitgliedst­aaten in Österreich dieselben Steuern und Sozialabga­ben leisten wie inländisch­e Arbeitskrä­fte. Dennoch würden sie teilweise weniger Geld für ihre Familien erhalten. Dieser Ansicht schloss sich die EU-Kommission an, die eine Diskrimini­erung von EU-Bürgern in Österreich ortete. Würde Österreich das Verfahren verlieren, müsste die gekürzte Familienbe­ihilfe nachträgli­ch in bisheriger Höhe ausbezahlt werden. (wb)

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