Indexierung vor Klage
EU. Regierung beharrt trotz neuer Drohung aus Brüssel auf gekürztem Kindergeld für Osteuropäer.
Die Übergangsregierung will nicht von der seit Jänner gültigen Indexierung der Familienbeihilfe abweichen. Das hat das Familienministerium auf Anfrage der „Presse“bestätigt. Obwohl die EU-Kommission am Donnerstag damit drohte, ein Vertragsverletzungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzuleiten, will die zuständige Familienministerin, Ines Stilling, die Anpassung nicht zurücknehmen.
Die Indexierung führt dazu, dass Familienangehörige von osteuropäischen Arbeitskräften, die weiterhin in ihrer Heimat leben, weniger ausbezahlt bekommen als heimische Familien oder westeuropäische Familien. Wie die Sprecherin des Familienministeriums in einer Stellungnahme betonte, wird Brüssel zwar in der vorgesehenen Frist von zwei Monaten eine Stellungnahme aus Wien erhalten. Diese werde aber „die bisherige österreichische Position untermauern“. Erwartet wird, dass die EU-Kommission daraufhin im September – eventuell noch vor der Nationalratswahl – die Klage einreicht.
Das Verfahren war ins Rollen gekommen, nachdem insgesamt sieben EU-Mitgliedsländer – Tschechien, Slowakei, Polen, Ungarn, Bulgarien, Litauen und Slowenien – Beschwerde bei der EUKommission gegen die Indexierung eingelegt hatten. Sie argumentierten, dass Arbeitnehmer aus anderen Mitgliedstaaten in Österreich dieselben Steuern und Sozialabgaben leisten wie inländische Arbeitskräfte. Dennoch würden sie teilweise weniger Geld für ihre Familien erhalten. Dieser Ansicht schloss sich die EU-Kommission an, die eine Diskriminierung von EU-Bürgern in Österreich ortete. Würde Österreich das Verfahren verlieren, müsste die gekürzte Familienbeihilfe nachträglich in bisheriger Höhe ausbezahlt werden. (wb)