Afrikas freier Handel und seine Grenzen
Beinah unbemerkt ist eines der größten Freihandelsabkommen der Welt in Kraft getreten. Dabei ist ACFTA auch eine Chance für die EU.
Während ganz Europa über ein Handelsabkommen mit den Mercosur-Staaten, das Scheitern des Iran-Deals und den Brexit diskutiert, ist mit der African Continental Free Trade Area (ACFTA) beinahe unbemerkt eines der größten Freihandelsabkommen der Welt in Kraft getreten. Von den 55 Mitgliedsstaaten der Afrikanischen Union haben 54 das Abkommen unterzeichnet – einzig das abgeschottete Eritrea hat auf eine Teilnahme verzichtet. Betroffen sind ca. 1,2 Milliarden Menschen, die gemeinsam eine Wirtschaftsleistung von über 2400 Milliarden US-Dollar erwirtschaften.
Es ist höchste Zeit, dass dieser Meilenstein des internationalen Freihandels und der innerafrikanischen Wirtschaftspolitik auch in der EU jene Aufmerksamkeit bekommt, die er verdient. Immerhin betrifft er nicht nur einen Wachstumsmarkt – die meisten afrikani
schen Staaten konnten in den letzten Jahren ein dynamisches Wirtschaftswachstum verzeichnen –, sondern auch eine Region, an der die EU politisches Interesse zeigt.
Das Abkommen schafft einen Binnenmarkt, der jenem der EU ähnlich ist. So soll es zu freiem Verkehr von Gütern, Dienstleistungen und Geschäftspersonen kommen. Auch Investitionen sollen keine Grenze kennen. Im Abkommen werden auf 90 % der Waren die Zölle abgeschafft, die verbleibenden 10 % sind Gegenstand künftiger Verhandlungen. Auch nicht-tarifäre Handelshemmnisse wie die Zollabwicklung oder restriktive Produktstandards sollen abgebaut werden. Eine erste wichtige Aufgabe für die erfolgreiche Umsetzung des Handelsabkommens besteht in der Schaffung der hierzu notwendigen Institutionen.
Ein Freihandelsabkommen stellt eine Reihe an Anforderungen an die öffentliche Verwaltung: Das beginnt beim Monitoring der Zölle, geht über die Ortsfindung für eine Verwaltungszentrale und endet bei der Einrichtung von Schiedsgerichten.
Es gilt zudem, bestehende regionale Abkommen in das ACFTA zu integrieren, wie etwa die Zollunion des Südlichen Afrika (SACU) oder die Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) mit Nigeria als größtem Mitgliedsland. Ein weiterer Knackpunkt in der Umsetzung dürfte der freie Personenverkehr werden. Es ist einerseits zu begrüßen, wenn qualifizierte Arbeitskräfte im afrikanischen Ausland arbeiten können. Beispielsweise arbeiten in Sansibars Tourismusbranche schon heute zahlreiche Beschäftigte vom Festland. Andererseits könnten auch Terroristen von Gruppierungen wie Boko-Haram oder den alShabaab-Milizen von der großzügigeren Reisefreiheit Gebrauch machen.
Der aktuelle Stand des Freihandelsabkommens lässt sich knapp zusammenfassen: Bislang wurden nur Unterschriften