Kindstötung: Mutter eingewiesen
Prozess. Die laut Gutachterin psychisch kranke 32-Jährige hatte ihr zwei Wochen altes Baby in der Badewanne eines Tiroler Krankenhauses ertränkt.
wusst gewesen. Um die Beweggründe der Frau zu kennen, wurde auf ihr Leben zurückgeblickt. Mit 20 Jahren hatte sie einen Autounfall, bei dem ihr 17-jähriger Bruder starb. Sie war damals die Lenkerin. Sie lag einige Zeit im Koma. Nach ihrer Genesung schloss sie sich einer freichristlichen Gemeinde an. Schon nach der Geburt des ersten Kindes (es ist heute vier) habe sie Verhaltensänderungen gezeigt, eine Ärztin diagnostizierte eine bipolare Störung. Ihr wurden Medikamente verschrieben, die sie absetzte, als sie zum zweiten Mal schwanger wurde. Die Auffälligkeiten sollen sich darauf wiederholt haben.
Als ihr Sohn wegen Gelbsucht im Krankenhaus Zams stationär aufgenommen wurde, wollte sie ihn baden. Die Staatsanwältin führte aus, dass die 32-jährige Deutsche beim Baden eine Taufe durchführen wollte und deswegen den Buben unter Wasser drückte. Das Kind hatte anschließend mehrmals erbrochen und war blau angelaufen, als ihr Mann das Zimmer betrat und Hilfe holte. Zwei Tage später starb das Baby.
Die Anklage sah einen bedingten Tötungsvorsatz und stufte die „Tat als Ausfluss ihrer Krankheit“ein. Laut Gutachten sei zu erwarten, dass die Frau weiterhin Taten mit schweren Folgen begehen kann. Auch die psychiatrische Sachverständige hält die Mutter für „schwer krank“. Die Erkrankung sei dem „schizophrenen Erkrankungsspektrum“zuzuordnen. Bereits in der Kindheit habe die Frau Auffälligkeiten gezeigt, die auf die Krankheit hingewiesen hätten. Sie gehe daher nicht davon aus, dass sie nur nach den Schwangerschaften zum Ausbruch gekommen sei. Möglicherweise wurde in der freichristlichen Kirche auch „einiges zugedeckt“. Die Krankheit „macht sie zukünftig mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährlich. Davor sollte man andere und sie selbst schützen.“
Eine Einschätzung, der die Geschworenen am Dienstag einstimmig folgten. (APA)