EZB darf Banken beaufsichtigen
Urteil. Die deutschen Verfassungsrichter haben gestern die Klagen gegen die Bankenunion abgewiesen. Die gemeinsame Bankenaufsicht solle schließlich Krisen verhindern.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat sein Urteil zur europäischen Bankenunion gefällt: Die Aufsicht der EZB über die großen Banken der Eurozone und die Schaffung einer europäischen Behörde für die Abwicklung maroder Institute sind demnach mit dem Grundgesetz vereinbar.
Gleichzeitig mahnte der Zweite Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle die strikte Einhaltung der Regeln ein. „Die Regelungen zur Europäischen Bankenunion schöpfen den vorgegebenen Rechtsrahmen sehr weitgehend aus, überschreiten ihn aber nicht“, sagte der Richter in der Urteilsverkündung in Karlsruhe.
Als Lehre aus der Finanzkrise werden seit Herbst 2014 die großen Banken im Währungsraum von der Europäischen Zentralbank (EZB) kontrolliert. In Deutschland sind es 21 sogenannte systemrelevante Kreditinstitute, darunter die Deutsche Bank und die Commerzbank. Rund 1400 deutsche Banken und Sparkassen stehen aber weiterhin unter deutscher Finanzaufsicht. Für sie bleiben die Bafin und die Bundesbank zuständig. Zudem wurde eine in Brüssel angesiedelte Behörde zur Abwicklung von Kriseninstituten geschaffen und ein Fonds aufgebaut, der beim Zusammenbruch einer Bank zum Einsatz kommen soll. Der von den Banken gespeiste Fonds hat mittlerweile rund 33 Milliarden Euro eingesammelt. Bis Ende 2023 soll er ein Volumen von rund 60 Milliarden Euro erreichen.
Kompetenzen sind zulässig
Mehrere Kläger, darunter der Berliner Jurist Markus Kerber, hatten Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil damit die im EU-Vertrag von Lissabon festgelegten Kompetenzen unzulässig erweitert worden seien. Das wurde vom Zweiten Senat zurückgewiesen. Die Aufsicht über die Banken in der Eurozone sei nicht vollständig auf die EZB übertragen worden. Umfangreiche Befugnisse verblieben bei den nationalen Aufsichtsbehörden. Bedenken äußerten die Richter zwar gegen den Ausschuss, der für die einheitliche Abwicklung zahlungsunfähiger Banken zuständig ist. „Eine offensichtliche Kompetenzüberschreitung liegt jedoch nicht vor, sofern die Grenzen der dem Ausschuss zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse strikt beachtet werden“, heißt es in der Urteilsbegründung.
Die Deutsche Bundesbank hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bankenunion begrüßt. Wichtig ist der Bundesbank allerdings der Verweis der Verfassungsrichter darauf, dass umfassende Kompetenzen für kleinere Banken bei den nationalen Behörden bleiben. „Auch wir legen großen Wert darauf, dass die Hauptverantwortung für die Beaufsichtigung der kleinen und mittelgroßen Banken bei den nationalen Behörden, also in Deutschland bei der Bafin und der Bundesbank, verbleibt“, sagte BundesbankenVorstand Joachim Wuermeling. „So können wir den Besonderheiten des deutschen Bankensystems auch in Zukunft Rechnung tragen.“(ag./red)