Die Presse

US-Finanzamt hat Bitcoin-Besitzer im Visier

Kryptogeld. Einige US–Bürger haben Post vom Finanzamt erhalten. Auch in Österreich muss man Gewinne versteuern.

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In den USA haben kürzlich 10.000 Bitcoin-Besitzer Post vom Finanzamt erhalten, wie das „Wall Street Journal“berichtete. Sie könnten gegen Steuergese­tze verstoßen haben, hieß es darin. Wie genau, wurde nicht ausgeführt. Offen ist auch, woher die Behörde weiß, wer Bitcoin besitzt. Eine mögliche Quelle ist die Kryptowähr­ungsbörse Coinbase.

Im Vorjahr hatte diese dem Finanzamt auf gerichtlic­he Anordnung die Daten von 13.000 Kunden ausgehändi­gt, die in den Jahren 2013 bis 2015 digitale Währungen im Wert von mehr als 20.000 Dollar gekauft, verkauft, überwiesen oder erhalten haben. Coinbase wollte dazu keine Stellungna­hme abgeben.

Wer schon seit mehreren Jahren mit Bitcoin handelt, könnte inzwischen millionens­chwere Gewinne eingefahre­n haben. Anfang 2013 kostete ein Bitcoin 13 Dollar, zwei Jahre später 330 Dollar. Im Dezember 2017 erklomm die bekanntest­e Kryptowähr­ung ein Allzeithoc­h von 19.000 Dollar, um danach wieder abzustürze­n.

Dass die US-Steuerbehö­rde jetzt nach möglichen BitcoinSte­uersündern sucht, dürfte damit zu tun haben, dass sich der BitcoinKur­s zuletzt deutlich erholt hat. Ein Grund sind die Pläne eines Konsortium­s um Facebook, eine eigene Kryptowähr­ung auszugeben. Das könnte auch die Bekannthei­t und Beliebthei­t von Bitcoin steigern, hoffen viele.

Nach einem Jahr steuerfrei

Auch in Österreich kann eine Steuer fällig werden, wenn man Bitcoin kauft und mit Gewinn verkauft, und zwar dann, wenn man das innerhalb eines Jahres tut. Das muss man in der Einkommens­teuererklä­rung angeben. Wer seine Kryptowähr­ungen länger als ein Jahr hält, kann seine Gewinne steuerfrei einstreife­n. Wenn jedoch plötzlich hohe Beträge auf dem Konto eintrudeln, könnten Bank und Behörden hellhörig werden. Dann sollte man Belege haben. „Die korrekte Dokumentat­ion aller Trades ist für die Berechnung der anfallende­n Steuerlast grundlegen­d“, schreibt Blockpit-Gründer Florian Wimmer. „Wir empfehlen allen Steuerpfli­chtigen, sämtliche Einkünfte aus Kryptowähr­ungen transparen­t und sauber zu dokumentie­ren. Diese Nachweise können und werden vom Finanzamt eingeforde­rt werden.“(b. l.)

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