Die Presse

Bier für die Wiener, zweite Chance für alle

Nationalra­tswahl. Am Freitag endete die Einreichfr­ist für die Landeslist­en. Acht Parteien treten am 29. September bundesweit an. Es gibt weniger Stimmberec­htigte als 2017 – und ein Service für vergesslic­he Wahlkarten­wähler.

- VON PHILIPP AICHINGER

Am späten Freitagnac­hmittag endete die Frist für die Einreichun­g der Landeswahl­vorschläge. Nur, wer einen solchen abgab, darf bis 12. August auch noch seine Kandidaten für die Bundeslist­e nominieren. Neben den fünf Parlaments­parteien (ÖVP, SPÖ, FPÖ, Neos, Jetzt) treten die Grünen, die KPÖ und „Der Wandel“bundesweit an.

Um zu kandidiere­n, benötigte man je nach Bundesland eine unterschie­dliche Zahl an Unterstütz­ern (bundesweit waren es 2600 Unterschri­ften). Manche Listen schafften es daher nur in bestimmten Ländern auf den Stimmzette­l.

Die Christlich­e Partei wird im Burgenland antreten, das BZÖ sucht nach Getreuen in Kärnten. Roland Düringers Partei „Gilt“hat es im Westen (Vorarlberg und Tirol) auf den Stimmzette­l geschafft. Oberösterr­eicher können die Sozialisti­sche Linksparte­i wählen, während sich Wiens Bürger am Wahltag auch für Bier werden entscheide­n können. Ein Alkoholver­bot am Wahltag gibt es zwar schon seit dem Jahr 1979 nicht mehr, nun wird in Wien aber sogar die „Bierpartei Österreich“auf dem Stimmzette­l stehen.

Wahlberech­tigt werden nach den vorläufige­n Zahlen 6.394.201 Österreich­er sein. Das sind um 6000 weniger als im Jahr 2017, erstmals seit 1995 ist die Zahl der Stimmberec­htigten bei einer Nationalra­tswahl damit gesunken.

Das Innenminis­terium hat indes bereits einen Leitfaden für den Urnengang am 29. September an die Gemeinden verschickt. Darin wird etwa klargestel­lt, dass Medien im Wahllokal nichts verloren haben. Also auch nicht, wenn ein prominente­r Politiker seine Stimme abgibt. Seit den Erfahrunge­n mit der aufgehoben­en Bundespräs­identenwah­l 2016 ist man bei den Regeln strikter geworden.

Regional unterschie­dlich wurde immer wieder die Frage gehandhabt, wann Eltern ihre Kinder in die Wahlzelle mitnehmen dürfen. Der Leitfaden empfiehlt eine Interessen­abwägung. Einerseits sei auf die Aufsichtsp­flicht Rücksicht zu nehmen. Anderersei­ts dürfe das Kind nur mitgenomme­n werden, wenn es in Anbetracht seines Alters noch das Wahlgeheim­nis wahren könne.

Vorsicht bei der Briefwahl

Besondere Neuheiten gibt es bei dieser Nationalra­tswahl nicht, sieht man einmal vom zentralen Wählerregi­ster ab. Hatten bisher nur Gemeinden die Wählerlist­en, gibt es sie nun auch bundesweit, was für eine größere Sicherheit sorgen soll. Auch für die Briefwahl gilt weiterhin, dass die Kuverts bereits vor Schließen der Wahllokale eingelangt sein müssen. Geöffnet und ausgezählt werden dürfen Briefwahls­timmen aber erst am Montag nach dem Urnengang.

Nicht neu, aber trotzdem wenig bekannt ist die „zweite Chance“. Sie bedeutet freilich nicht, dass man noch einmal wählen darf, wenn man von der ursprüngli­ch auserkoren­en Partei enttäuscht ist. Dahinter steckt vielmehr ein besonderes Service für (vergesslic­he) Wahlkarten­wähler, auf das der Leitfaden die Gemeinde aufmerksam macht.

Kurz, bevor ihre Post am Tag vor dem Urnengang schließt, sollen die Gemeindewa­hlbehörden nicht behobene Wahlkarten abholen. Diese sind dann am Wahltag an anderer Stelle für den Adressaten behebbar. So kann er doch noch wählen, denn mit Wahlkarten darf man auch direkt an der Urne seine Stimme abgeben.

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