Die Presse

Ein Gutachten als Schlag ins Gesicht

- 1120 Wien

mäßig, das Maß des Notwendige­n nicht überschrei­tend“zu sein. Das mag vor 62 Jahren gereicht haben, heute möchte aber zu Recht kein Patient mehr unter solchen Vorgaben behandelt werden.

Eine Zahnarztpr­axis von heute, mit der dem Leistungss­pektrum des Jahres 2019 adäquaten technische­n, räumlichen und personelle­n Infrastruk­tur, kann daher nicht ausschließ­lich im Rahmen dieses Kassenvert­rags aus der Mitte des vorigen Jahrhunder­ts geführt werden. Sie erfordert zwangsläuf­ig einen zusätzlich­en „Wahlarztbe­reich“, der jene zahnmedizi­nischen Leistungen umfasst, die es 1957 entweder noch gar nicht gab oder die damals eben nicht in den Gesamtvert­rag aufgenomme­n wurden. Wenn nun manche Politiker ein wenig bigott die Zunahme des Wahlarztse­ktors zulasten des kassenärzt­lichen Bereichs kritisiere­n, dann darf ich jene daran erinnern, dass z. B. wir Zahnärzte von den jeweils Verantwort­lichen seit vielen Jahren vergeblich eine Anpassung des museumsrei­fen Gesamtvert­rags an die Realität des Lebens und der Medizin von heute fordern.

Und durch die Tatsache, dass die Krankenkas­sen ihren Versichert­en dann auch noch mitnichten argumentie­rbare 20 % des ärztlichen(!) Honorars für die interne Administra­tion einer Wahlarztho­norarnote verrechnen, widerlegen sie auch gleich selbst ihre eigene Behauptung, dass die Verwaltung­skosten des Systems angeblich im niedrigen einstellig­en Prozentber­eich der Beitragsei­nnahmen lägen. „Tempo 140 auf dem Prüfstand“von Christine Imlinger, 30. 7. Dass Autos die Umwelt belasten – je mehr PS und je schneller sie gefahren werden umso mehr – ist inzwischen fast allen Menschen bewusst – leider noch nicht allen. Verantwort­liche der Asfinag und jene Politiker benötigen

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