Ein Gutachten als Schlag ins Gesicht
mäßig, das Maß des Notwendigen nicht überschreitend“zu sein. Das mag vor 62 Jahren gereicht haben, heute möchte aber zu Recht kein Patient mehr unter solchen Vorgaben behandelt werden.
Eine Zahnarztpraxis von heute, mit der dem Leistungsspektrum des Jahres 2019 adäquaten technischen, räumlichen und personellen Infrastruktur, kann daher nicht ausschließlich im Rahmen dieses Kassenvertrags aus der Mitte des vorigen Jahrhunderts geführt werden. Sie erfordert zwangsläufig einen zusätzlichen „Wahlarztbereich“, der jene zahnmedizinischen Leistungen umfasst, die es 1957 entweder noch gar nicht gab oder die damals eben nicht in den Gesamtvertrag aufgenommen wurden. Wenn nun manche Politiker ein wenig bigott die Zunahme des Wahlarztsektors zulasten des kassenärztlichen Bereichs kritisieren, dann darf ich jene daran erinnern, dass z. B. wir Zahnärzte von den jeweils Verantwortlichen seit vielen Jahren vergeblich eine Anpassung des museumsreifen Gesamtvertrags an die Realität des Lebens und der Medizin von heute fordern.
Und durch die Tatsache, dass die Krankenkassen ihren Versicherten dann auch noch mitnichten argumentierbare 20 % des ärztlichen(!) Honorars für die interne Administration einer Wahlarzthonorarnote verrechnen, widerlegen sie auch gleich selbst ihre eigene Behauptung, dass die Verwaltungskosten des Systems angeblich im niedrigen einstelligen Prozentbereich der Beitragseinnahmen lägen. „Tempo 140 auf dem Prüfstand“von Christine Imlinger, 30. 7. Dass Autos die Umwelt belasten – je mehr PS und je schneller sie gefahren werden umso mehr – ist inzwischen fast allen Menschen bewusst – leider noch nicht allen. Verantwortliche der Asfinag und jene Politiker benötigen