Die Presse

Nachträgli­che Mitteilung

Mag. Karl-Heinz Grasser begehrt die nachfolgen­de

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Sie haben in der Ausgabe Ihres periodisch­en Druckwerks „Die Presse“vom 05. Mai 2017 auf der Seite 18 in einem Artikel mit der Überschrif­t „Großes Feilschen im Grasser-Prozess“berichtet, dass die Zentrale Staatsanwa­ltschaft zur Verfolgung von Wirtschaft­sstrafsach­en und Korruption (WKStA) gegen den ehemaligen Bundesmini­ster für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser Anklage erhoben habe, und zwar – neben weiteren Anklagepun­kten – deshalb, weil Mag. Karl-Heinz Grasser im Jahr 2004 im Zuge der Privatisie­rung von Bundeswohn­baugesells­chaften entschiede­n habe, diese im „Paket“zu verkaufen. Um den Verkaufser­lös zu maximieren, wäre aber ein Einzelverk­auf geboten gewesen. Dadurch sei der Republik Österreich ein Schaden im Ausmaß von rund 35 Millionen Euro entstanden, weshalb u. a. der Verdacht der Untreue (§ 153 StGB) bestehe. Im Zuge einer Überprüfun­g dieses Anklagepun­kts durch das Oberlandes­gericht Wien habe dieses hinsichtli­ch der angenommen­en Schadenssu­mme von EUR 35 Millionen von einer „Milchmädch­enrechnung“gesprochen und weitere Ermittlung­en verlangt.

Die Anklage wurde in diesem Anklagepun­kt daher vom Oberlandes­gericht Wien zurückgewi­esen, das diesbezügl­iche Hauptverfa­hren beendet und das Ermittlung­sverfahren wieder eröffnet (§ 215 Abs 3 StPO).

Das Landesgeri­cht für Strafsache­n Wien hat dieses Ermittlung­sverfahren nunmehr über Antrag von Mag. Karl-Heinz Grasser mit Beschluss vom 28. Mai 2019, AZ 316 HR 50/10p, eingestell­t, weil der bestehende Tatverdach­t nach Dringlichk­eit und Gewicht sowie im Hinblick auf die bisherige Dauer und den Umfang des Ermittlung­sverfahren­s dessen Fortsetzun­g nicht rechtferti­gte und von einer weiteren Klärung des Sachverhal­ts eine Intensivie­rung des Verdachts gegen Mag. Karl-Heinz Grasser nicht zu erwarten war.

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