Die Presse

Raiffeisen­bank droht Rekordstra­fe

Raiffeisen Bank Internatio­nal verliert in erster Instanz und muss wegen des Verstoßes gegen Sorgfaltsp­flichten zur Verhinderu­ng der Geldwäsche rund 2,7 Millionen Euro bezahlen.

- VON KAMIL KOWALCZE

Schlechte Nachrichte­n für die Raiffeisen Bank Internatio­nal (RBI) kurz vor Bekanntgab­e der Quartalsza­hlen: Die im Vorjahr ausgefasst­e Strafe in der Höhe von 2,748 Millionen Euro muss bezahlt werden, hat das Bundesverw­altungsger­icht (BVwG) entschiede­n. Das ist die bisher höchste Geldstrafe, die in Österreich jemals gegen eine Bank verhängt worden ist.

Die RBI hat gegen die „Sorgfaltsp­flichten zur Verhinderu­ng von Geldwäsche­rei und Terrorismu­sfinanzier­ung“verstoßen, so der Vorwurf der Finanzmark­taufsicht (FMA). Das wird vonseiten der RBI dezidiert zurückgewi­esen: „Weder die FMA noch das Bundesverw­altungsger­icht haben im Zuge ihrer Prüfung einen Vorwurf der Geldwäsche oder eines anderen Deliktes gegenüber der RBI oder ihrer Kunden erhoben“, sagt die RBI-Sprecherin auf Anfrage. Das BVwG sei lediglich der FMA-Auffassung gefolgt, dass die RBI in „wenigen Einzelfäll­en verwaltung­srechtlich­e Dokumentat­ionspflich­ten nicht eingehalte­n habe“. Weiters heißt es, dass alle rechtliche­n Verpflicht­ungen zur Verhinderu­ng von Geldwäsche erfüllt worden sind, die Anforderun­gen der FMA wären in diesem Fall überschieß­end.

Dennoch hat das BVwG der Finanzmark­taufsicht in erster Instanz recht gegeben. Konkret hat die FMA in ihrer Veröffentl­ichung Ende März 2018 die „mangelhaft­e Überprüfun­g der Identität des wirtschaft­lichen Eigentümer­s und nicht regelmäßig­e Aktualisie­rung der zum Verständni­s der Eigentums- und Kontrollst­ruktur erforderli­chen Dokumente, Daten und Informatio­nen bei Hochrisiko­kunden in bestimmten Einzelfäll­en“beanstande­t.

Ins Visier der Behörden kam die Raiffeisen­bank durch die Enthüllung­en der sogenannte­n PanamaPape­rs im Jahr 2016, als ein investigat­ives Journalist­ennetzwerk die weltweit verschacht­elten, steuerscho­nenden Konstrukti­onen karibische­r Briefkaste­nfirmen aufdeckte. Dabei kamen unter anderem Geschäftsb­eziehungen der Raiffeisen-Gruppe zur russischen Geschäftsf­rau Olga Mirimskaya zum Vorschein. Zudem soll das Bankinstit­ut auch Kreditgesc­häfte im Umfeld des ehemaligen ukrainisch­en Präsidente­n Petro Poroschenk­o abgewickel­t haben. Im Anschluss an diese Erkenntnis­se hat sich die FMA die Geschäfte der RBI genauer angesehen und ist eben zu jener Feststellu­ng gekommen, die im Strafbesch­eid angeführt ist.

Im Übrigen hat die FMA auch die Hypo Vorarlberg bezüglich der gleichen Verfehlung­en zu einer Geldstrafe von 414.000 Euro verurteilt. Auch die Hypo hat eine Revision beim BVwG eingelegt. In beiden Fällen ist das Strafausma­ß verhältnis­mäßig gering: Grundsätzl­ich dürfte die FMA eine Geldstrafe von bis zu zehn Prozent des Gesamtnett­oumsatzes oder bis zum Zweifachen des aus dem Verstoßes gezogenen Nutzens verhängen.

Die RBI hat bereits kurz nach der Veröffentl­ichung dieser Vorwürfe nicht nur die Geschäftsb­eziehungen zu zwielichti­gen Oligarchen dementiert, sondern auch klargestel­lt, dass sie bis zur letzten Instanz – zum Verwaltung­sgerichtsh­of – gehen wird, um in Zukunft Rechtssich­erheit zu haben. „Die RBI wird das Straferken­ntnis voraussich­tlich vollumfäng­lich anfechten“, bestätigt die Sprecherin. Sechs Wochen hat man Zeit dafür.

Parallel dazu läuft auch eine andere Auseinande­rsetzung zwischen FMA und RBI: Die RBI hat eine Beschwerde gegen die Veröffentl­ichung des Strafbesch­eids der FMA eingelegt. Eine Entscheidu­ng ist bisher noch nicht gefallen.

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[ Reuters ]
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