Die Presse

Medialer „Maulkorb“wegen Ibiza

Gericht. „Die Zeit“darf nicht mehr über das Vorleben von Detektiv Julian H. berichten.

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Wien/Berlin. Ein Bericht über die Ibiza-Affäre hat der deutschen Zeitung „Die Zeit“eine gerichtlic­he Niederlage beschert. Das Landgerich­t Berlin hat per einstweili­ger Verfügung untersagt, über das Vorleben jenes Detektivs zu berichten, der als Begleiter der vermeintli­chen russischen Oligarchin eine Schlüsselr­olle beim Entstehen des Videos gespielt haben soll. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig. Der „Zeit“-Anwalt spricht von „unzumutbar­er Einschränk­ung der Pressefrei­heit“.

Stein des Anstoßes war ein umfangreic­her Artikel, in dem „Die Zeit“Anfang Juli die bis dato bekannten Hintergrün­de des Videos recherchie­rt hatte. Thematisie­rt wird darin unter anderem das Vorleben des Detektivs Julian H.: etwa der mittlerwei­le entkräftet­e Vorwurf der Industries­pionage oder Jahre zurücklieg­ende Ermittlung­en wegen eines Drogendeli­kts.

Dagegen setzte sich der Detektiv vor Gericht zur Wehr. Die am Freitag veröffentl­ichte Verfügung untersagt der Zeitung in vier von fünf Punkten die Berichters­tattung. Neben den erwähnten juristisch­en Kalamitäte­n auch die Wiedergabe von Gerüchten über sein berufliche­s Vorleben. Im Fall der Zuwiderhan­dlung droht ein Ordnungsge­ld von bis zu 250.000 Euro. Was vom Gericht nicht beanstande­t wurde und „Die Zeit“daher weiterhin schreiben darf, ist die Passage, wonach die Beteiligte­n wie Julian H. im Verdacht stünden, sich bei der Herstellun­g des Videos strafbar gemacht zu haben. (APA)

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