Medialer „Maulkorb“wegen Ibiza
Gericht. „Die Zeit“darf nicht mehr über das Vorleben von Detektiv Julian H. berichten.
Wien/Berlin. Ein Bericht über die Ibiza-Affäre hat der deutschen Zeitung „Die Zeit“eine gerichtliche Niederlage beschert. Das Landgericht Berlin hat per einstweiliger Verfügung untersagt, über das Vorleben jenes Detektivs zu berichten, der als Begleiter der vermeintlichen russischen Oligarchin eine Schlüsselrolle beim Entstehen des Videos gespielt haben soll. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der „Zeit“-Anwalt spricht von „unzumutbarer Einschränkung der Pressefreiheit“.
Stein des Anstoßes war ein umfangreicher Artikel, in dem „Die Zeit“Anfang Juli die bis dato bekannten Hintergründe des Videos recherchiert hatte. Thematisiert wird darin unter anderem das Vorleben des Detektivs Julian H.: etwa der mittlerweile entkräftete Vorwurf der Industriespionage oder Jahre zurückliegende Ermittlungen wegen eines Drogendelikts.
Dagegen setzte sich der Detektiv vor Gericht zur Wehr. Die am Freitag veröffentlichte Verfügung untersagt der Zeitung in vier von fünf Punkten die Berichterstattung. Neben den erwähnten juristischen Kalamitäten auch die Wiedergabe von Gerüchten über sein berufliches Vorleben. Im Fall der Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Was vom Gericht nicht beanstandet wurde und „Die Zeit“daher weiterhin schreiben darf, ist die Passage, wonach die Beteiligten wie Julian H. im Verdacht stünden, sich bei der Herstellung des Videos strafbar gemacht zu haben. (APA)