Kokain und Steuerbetrug
Ermittlungen. Rund 20 Vorwürfen gehen die Staatsanwälte in der IbizaAffäre nach – von Staatsfeindlichkeit bis zur versuchten Erpressung.
Wien. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geht in der Ibiza-Affäre rund 20 Vorwürfen nach – viele davon sind bekannt, einige sind durchaus überraschend. Das geht jedenfalls aus einer Beantwortung parlamentarischer Anfragen von Neos und Liste Jetzt durch Justizminister Clemens Jabloner hervor.
So wird wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung wegen der vermuteten Abwicklung von Spenden über Vereine (die damit ihre Gemeinnützigkeit missbraucht hätten) und des Vorwurfs der Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung ermittelt. Diese „Staatsfeindlichkeit“könnte sich auf die von Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus im Ibiza-Video angeführte Umgehung von Gesetzen und Ausschreibungen beziehen.
Weiters steht die „Überlassung von Kokain an verschiedene Abnehmer“im Raum. Untersucht wird auch ein Erpressungsversuch gegen Strache vom 6. Juni 2019. Dabei soll mit der Veröffentlichung weiterer Passagen des Videos gedroht worden sein, sollte nicht gezahlt werden.
Die Staatsanwaltschaft prüft auch einen möglichen Konnex zwischen dem Ibiza-Video und dem Schreddern von Festplatten des Bundeskanzleramts durch einen ÖVPMitarbeiter. Das sorgte am Donnerstag in der ÖVP für Empörung über einen „unglaublichen Schmutzkübel-Wahlkampf“: Sie habe „mit dem Ibiza-Video und einer möglichen illegalen Parteienfinanzierung der FPÖ nichts zu tun“. Und: „Wer etwas anderes behauptet, wird geklagt.“
In der Anfragebeantwortung finden sich jedenfalls auch bereits bekannte Vorwürfe, wegen derer ermittelt wird. Etwa die „Abwicklung von Spenden über bereits bekannte bzw noch zu ermittelnde gemeinnützige Vereine“sowie die Erteilung öffentlicher Bauaufträge als Gegenleistung von Parteispenden. Hinzu kommen Untreue, aber auch die heimliche Aufzeichnung des Videos, das Verwenden falscher Urkunden oder auch der Lockvogelauftritt der vorgeblich russischen Oligarchennichte.
Die Frage, ob die Staatsanwaltschaft in Besitz des gesamten Ibiza-Videos ist, beantwortete Jabloner knapp: „Nein.“(red./APA)