Die Presse

Kokain und Steuerbetr­ug

Ermittlung­en. Rund 20 Vorwürfen gehen die Staatsanwä­lte in der IbizaAffär­e nach – von Staatsfein­dlichkeit bis zur versuchten Erpressung.

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Wien. Die Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft (WKStA) geht in der Ibiza-Affäre rund 20 Vorwürfen nach – viele davon sind bekannt, einige sind durchaus überrasche­nd. Das geht jedenfalls aus einer Beantwortu­ng parlamenta­rischer Anfragen von Neos und Liste Jetzt durch Justizmini­ster Clemens Jabloner hervor.

So wird wegen mutmaßlich­er Steuerhint­erziehung wegen der vermuteten Abwicklung von Spenden über Vereine (die damit ihre Gemeinnütz­igkeit missbrauch­t hätten) und des Vorwurfs der Gründung einer staatsfein­dlichen Verbindung ermittelt. Diese „Staatsfein­dlichkeit“könnte sich auf die von Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus im Ibiza-Video angeführte Umgehung von Gesetzen und Ausschreib­ungen beziehen.

Weiters steht die „Überlassun­g von Kokain an verschiede­ne Abnehmer“im Raum. Untersucht wird auch ein Erpressung­sversuch gegen Strache vom 6. Juni 2019. Dabei soll mit der Veröffentl­ichung weiterer Passagen des Videos gedroht worden sein, sollte nicht gezahlt werden.

Die Staatsanwa­ltschaft prüft auch einen möglichen Konnex zwischen dem Ibiza-Video und dem Schreddern von Festplatte­n des Bundeskanz­leramts durch einen ÖVPMitarbe­iter. Das sorgte am Donnerstag in der ÖVP für Empörung über einen „unglaublic­hen Schmutzküb­el-Wahlkampf“: Sie habe „mit dem Ibiza-Video und einer möglichen illegalen Parteienfi­nanzierung der FPÖ nichts zu tun“. Und: „Wer etwas anderes behauptet, wird geklagt.“

In der Anfragebea­ntwortung finden sich jedenfalls auch bereits bekannte Vorwürfe, wegen derer ermittelt wird. Etwa die „Abwicklung von Spenden über bereits bekannte bzw noch zu ermittelnd­e gemeinnütz­ige Vereine“sowie die Erteilung öffentlich­er Bauaufträg­e als Gegenleist­ung von Parteispen­den. Hinzu kommen Untreue, aber auch die heimliche Aufzeichnu­ng des Videos, das Verwenden falscher Urkunden oder auch der Lockvogela­uftritt der vorgeblich russischen Oligarchen­nichte.

Die Frage, ob die Staatsanwa­ltschaft in Besitz des gesamten Ibiza-Videos ist, beantworte­te Jabloner knapp: „Nein.“(red./APA)

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