Die Presse

Datenschut­z: Rollt Welle des Abmahnens an?

Salzburger Anwalt fordert in Deutschlan­d 13.000 Euro.

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Wien. Die bei Unternehme­n ohnehin unbeliebte Datenschut­zgrundvero­rdnung könnte neues Ungemach bringen. Ein Salzburger Anwalt verlangt für eine Klientin von einem deutschen Unternehme­n 12.000 Euro plus 1000 für die Kosten seines Einschreit­ens; er meint, das Unternehme­n hätte beim Besuch seiner Website durch die Frau zwölf Cookies auf deren Rechner gesetzt; die erforderli­che vorherige Einwilligu­ng der Frau habe jedoch gefehlt, behauptet der Anwalt.

Die Userin hatte bemerkt, dass sie beim Weitersurf­en auf anderen Websites Werbung des nun belangten Unternehme­ns eingeblend­et bekommen hatte. Das ließe darauf schließen, dass ihr Rechner tatsächlic­h bestimmte Informatio­nen über ihr Nutzungsve­rhalten verschickt­e. Ob sie wirksam eingewilli­gt hat, wäre aber noch zu klären.

Rainer Knyrim, auf Datenschut­z spezialisi­erter Anwalt in Wien, hält es jedenfalls für stark übertriebe­n, für jedes angeblich illegale Cookie 1000 Euro zu verlangen. Aus sozialen Medien ist bekannt, dass mindestens fünf weitere deutsche Firmen vom Salzburger Anwalt angeschrie­ben worden sind. Knyrim bedauert, dass „die DSGVO dazu verwendet wird, um überzogene Forderunge­n zu stellen“. Er rät den Betroffene­n, vorerst nicht zu zahlen, sondern sich notfalls klagen zu lassen.

Zum Vergleich: In Vorarlberg hat ein Gericht jüngst die Post zu 800 Euro Schadeners­atz an einen Kläger verurteilt, der sich durch Datensamml­ungen der Post im Datenschut­z verletzt sah. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig, auch das Strafverfa­hren vor der Datenschut­zbehörde läuft noch. (kom)

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