Die Presse

Mieten in Berlin wird billiger

Wohnen. In Berlin liegen nun Details zur geplanten Regelung vor. Auch in Österreich gibt es Mietobergr­enzen – mit vielen Ausnahmen.

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Wohnungen in Berlin sollen ab 2020 nicht mehr als knapp acht Euro pro Quadratmet­er kosten dürfen.

Berlin/Wien. Seit Längerem wird in Berlin über Mietbegren­zungen diskutiert, auch mögliche Enteignung­en wurden ins Spiel gebracht. Mitte Juni hat sich der Berliner Senat auf die Eckpunkte für einen fünfjährig­en Mietenstop­p geeinigt, der im Oktober als Gesetz verabschie­det werden soll. Zudem sollen Mieten nach oben begrenzt werden. Nun hat die von SPD, Linken und Grünen dominierte Senatsverw­altung Details vorgelegt, die härtere Einschnitt­e vorsehen, als Mietervert­reter gefordert hatten, berichtet der „Tagesspieg­el“.

Wohnungen in Berlin sollen in den kommenden Jahren nicht mehr als knapp acht Euro pro Quadratmet­er (netto, kalt) kosten dürfen. Noch handelt es sich um einen „Entwurf“, am 15. Oktober soll er jedoch beschlosse­n werden und Anfang 2020 in Kraft treten. Danach sind je nach Erstbezug und Ausstattun­g der Wohnung Nettokaltm­ieten von 3,42 bis 7,97 Euro pro Quadratmet­er möglich. 7,97 Euro darf man etwa für 1991 bis 2013 errichtete Wohnungen verlangen, 3,42 Euro für solche, die von 1919 bis 1949 erbaut wurden und weder über Sammelheiz­ung noch Bad verfügen. Wer mehr bezahlt – in der Innenstadt werden Wohnungen um 15 Euro pro Quadratmet­er vermietet –, kann eine Absenkung verlangen.

Allerdings sind Zuschläge vorgesehen, wenn der Eigentümer in den acht Jahren vor Inkrafttre­ten der Regelung Investitio­nen (etwa Wärmedämmu­ng oder Heizanlage­ntausch) vorgenomme­n hat, deren Höhe ist aber gedeckelt. Neubauten nicht betroffen

Die Lage der Wohnungen soll keine Rolle spiele. Nur für Wohnungen, die ab 2014 errichtet wurden, gilt die neue Regelung nicht.

Die Senatsverw­altung für Stadtentwi­cklung wollte sich zu den Berichten nicht äußern. Eigentümer­vertreter üben heftige Kritik. „Wenn das so kommen sollte, werden Investitio­nen in den Wohnungsbe­stand und den Neubau vollständi­g abgewürgt“, sagte der Vertreter eines Berliner Wohnungsun­ternehmens der Berliner „Morgenpost“.

Berlin wäre das erste deutsche Bundesland mit einer solchen Regelung. Mietobergr­enzen gibt es mit dem Richtwerts­ystem auch in Österreich, doch ist nur ein Teil der Mietverhäl­tnisse davon betroffen. Der Richtwert gilt nur im Altbau (für bis 1945 errichtete Wohnungen). In Wien liegt er bei 5,81 Euro pro Quadratmet­er. Doch gibt es viele Zu- und Abschläge (auch für die Lage), die das System unübersich­tlich machen. (b. l.)

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[ Reuters ] Berlin will Wohnen verbillige­n. Auch bestehende Mieten könnten gesenkt werden.

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