Vorwürfe gegen ÖVP teils falsch
Wahlkampfkosten. Wie aus internen Unterlagen hervorgeht, ist ein Teil der im „Falter“veröffentlichten Vorwürfe falsch: So hat die ÖVP Kugelschreiber korrekt abgerechnet.
ÖVP hat laut Unterlagen Kugelschreiber korrekt als Wahlkampfkosten abgerechnet.
Wien. In der Affäre um überhöhte Wahlkampfkosten geht die ÖVP nun in die Offensive. Vor einer Woche hatte die Zeitschrift „Falter“interne Dokumente der Volkspartei veröffentlicht, aus denen hervorgehen soll, dass die ÖVP plant, die Wahlkampfkostenobergrenze zu überschreiten und dies vor dem Rechnungshof zu verbergen. Der „Falter“habe dabei „entweder unwissentlich falsch oder wissentlich manipulativ“berichtet, sagt die ÖVP nun und legt drei Beispiele dafür vor.
1 Welche Fakten laut Volkspartei falsch dargestellt wurden.
Der „Falter“schreibt, dass auffälligerweise wenige Tage bevor die Wahlkampffrist beginnt, ab der alle Wahlkampfausgaben dem Rechnungshof gemeldet werden müssen, drei Rechnungen in Höhe von zusammen 920.000 Euro bei der ÖVP eingegangen sind. Die Volkspartei veröffentlicht nun zwei davon, die garantiert nichts mit dem Nationalratswahlkampf zu tun hätten: Die eine von der Agentur Media Select, die dezidiert für den EU-Wahlkampf ausgestellt wurde und laut einem Faksimile, das der „Presse“vorliegt, Schaltungen in Printmedien im Mai 2019 beinhaltet. Die andere kommt von der Firma Alpha Medien Service und wurde für Betrieb und Wartung der IT im zweiten Halbjahr 2019 ausgestellt. Das habe man dem „Falter“auch vor Erscheinen des Artikels mitgeteilt.
„Danke für die Transparenz, Vorwurf ausgeräumt“, kommentierte „Falter“-Chefredakteur Florian Klenk die Richtigstellung. Er bestreitet aber, dass der „Falter“im Vorfeld diese Information bekommen und ignoriert habe. Man sei von der ÖVP nur sehr allgemein darauf hingewiesen worden, dass die Rechnungen einen anderen Zweck haben könnten. Und man habe in dem Punkt der ÖVP auch nichts vorgeworfen, sondern nur auf den zeitlichen Zusammenhang hingewiesen.
2 Wurden die Kugelschreiber 2017 tatsächlich falsch abgerechnet?
Der „Falter“schreibt, die ÖVP hätte bei der Nationalratswahl 2017 um 130.000 Euro Kugelschreiber angeschafft, diese aber nur zu einem kleinen Teil in die Wahlkampfkosten einfließen lassen. Das hat die ÖVP schon von Anfang an bestritten und legt nun die entsprechenden Buchhaltungsdokumente dazu vor. Demnach gab es explizit 2017 unter dem Punkt „Werbemittel allgemein“insgesamt sechs Positionen zum Thema Kugelschreiber, die zusammengerechnet exakt jene 130.000 Euro ausmachen, die diese Werbegeschenke in Summe gekostet haben. Also eine komplett falsche Darstellung des „Falter“? Redakteur Josef Redl pocht darauf, dass ihm ein Dokument vorliegt, wonach die Aufteilung der Kosten auf die gesamte Legislaturperiode zumindest geplant war. Möglicherweise habe man sich dann anders entschieden. Zudem seien es, so Klenk, nur „kleine Fehlerchen“, die nun richtiggestellt wurden. 3 Was bleibt von den Vorwürfen noch übrig? Zur Darstellung, die ÖVP würde nur einen Teil der Wahlkampfkosten für 2019 offiziell als solche verbuchen und an den Rechnungshof weiterleiten, hat die Volkspartei bislang keine Dokumente vorgelegt, sie bestreitet aber diesen Vorwurf. Laut „Falter“existiert ein Dokument, nach dem die Wahlkampfkosten offiziell mit 6,3 Millionen Euro angegeben werden, weitere 2,6 Millionen in den Planungen aber als „nicht Wahlkampf“ausgewiesen werden. Unter diesen Kosten sollen sich Ausgaben für die „Bergauf Österreich“-Tour von Sebastian Kurz, Luftballons, türkise Brillen und Shirts befinden. Ob das tatsächlich der Fall sein wird, lässt sich heute noch nicht sagen, tatsächlich abgerechnet werden die Wahlkampfkosten erst nach dem Urnengang.
4 Wird die ÖVP nun den „Falter“klagen?
Angekündigt wurden rechtliche Schritte gegen die Zeitschrift bereits vor einer Woche. ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer erklärte am Montag, man werde noch am Nachmittag eine Unterlassungsklage einbringen. Man könne anhand mehrerer Rechnungen und Buchungszeilen belegen, dass der „Falter“falsch oder manipulativ berichtet hat.
5 Wie geht es mit der Suche nach dem Hacker weiter?
Am Montag haben sich die Nachrichtendienste von Innen- und Verteidigungsressort mit dem Hackerangriff beschäftigt. Die Taskforce „Hybride Bedrohungen“besprach den Vorfall. Operativ zuständig für die Ermittlungen sind aber Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz. Am Mittwoch wird sich der Nationale Sicherheitsrat, dem die zuständigen Minister und alle Parlamentsparteien angehören, damit beschäftigen. Dessen Beratungen sind geheim.