Hypo-Gläubiger erhalten Milliarden
Die Abwicklung der einstigen Pleitebank läuft besser als erwartet.
Die Heta, das Abbauvehikel der einstigen Pleitebank Hypo Alpe Adria, hat aus ihrer Abwicklung bis zur Jahresmitte 10,4 Mrd. Euro erlöst. Eine solche Summe war zu Jahresbeginn erst für 2023 erwartet worden. Weil der Abbau besser läuft, gab es schon zwei Vorab-Ausschüttungen an die Gläubiger von 7,8 Mrd. Euro. Seit März 2015 wurden 115 der 168 Konzerngesellschaften abgewickelt und liquidiert.
Eine weitere „substanzielle“Zwischenausschüttung wird von der Finanzmarktaufsicht (FMA), die als Abwicklungsbehörde fungiert, noch für 2019 in Aussicht gestellt. Von Seiten der Heta Asset Resolution hieß es, dass von 1,5 bis zwei Mrd. Euro ausgegangen werden kann.
Davor hat die FMA per Bescheid die Erfüllungsquote für die zu berücksichtigenden Verbindlichkeiten auf 86,32 Prozent erhöht. Die Quoten stellen auf den erwarteten Abbauerlös ab. Vor drei Jahren gab es einen milliardenschweren behördlichen Schuldenschnitt bei der staatlichen Hypo„Bad Bank“Heta. Die zu verteilenden Quoten für die (vorrangigen) Gläubiger der einstigen Hypo wurden seither mehrfach angehoben.
Die Behörde hat am Freitag auch hochgerechnet, wieviel die Gläubiger der einstigen Hypo verlieren dürften: Die nachrangigen Gläubiger dürften ihre gesamte Forderung von 1,9 Mrd. Euro verlieren. Die berücksichtigungsfähigen Forderungen von Gläubigern (hauptsächlich Senior Bonds) werden um 1,7 Mrd. geschnitten. Damit werden die Gläubiger mit insgesamt 3,6 Mrd. Euro zur Kasse gebeten.
In den Genuss einer Ausschüttung kommen vorrangige Papiere, für Inhaber nachrangiger Papiere gibt es keine Ausschüttung. Sollte die Quote über 100 Prozent gehen, könnten theoretisch auch Nachranggläubiger bedient werden.
Die FMA-Chefs sehen die Heta auch als erfolgreiche Bewährungsprobe für das neue europäische Abwicklungsregime. „So schmerzhaft und kostspielig das Scheitern der Hypo Alpe Adria als Bankengruppe war, ihre geordnete Abwicklung als Heta unter dem neuen europäischen Regime hat die Belastung des Steuerzahlers so gering wie möglich gehalten.“(apa)