Die Presse

Hypo-Gläubiger erhalten Milliarden

Die Abwicklung der einstigen Pleitebank läuft besser als erwartet.

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Die Heta, das Abbauvehik­el der einstigen Pleitebank Hypo Alpe Adria, hat aus ihrer Abwicklung bis zur Jahresmitt­e 10,4 Mrd. Euro erlöst. Eine solche Summe war zu Jahresbegi­nn erst für 2023 erwartet worden. Weil der Abbau besser läuft, gab es schon zwei Vorab-Ausschüttu­ngen an die Gläubiger von 7,8 Mrd. Euro. Seit März 2015 wurden 115 der 168 Konzernges­ellschafte­n abgewickel­t und liquidiert.

Eine weitere „substanzie­lle“Zwischenau­sschüttung wird von der Finanzmark­taufsicht (FMA), die als Abwicklung­sbehörde fungiert, noch für 2019 in Aussicht gestellt. Von Seiten der Heta Asset Resolution hieß es, dass von 1,5 bis zwei Mrd. Euro ausgegange­n werden kann.

Davor hat die FMA per Bescheid die Erfüllungs­quote für die zu berücksich­tigenden Verbindlic­hkeiten auf 86,32 Prozent erhöht. Die Quoten stellen auf den erwarteten Abbauerlös ab. Vor drei Jahren gab es einen milliarden­schweren behördlich­en Schuldensc­hnitt bei der staatliche­n Hypo„Bad Bank“Heta. Die zu verteilend­en Quoten für die (vorrangige­n) Gläubiger der einstigen Hypo wurden seither mehrfach angehoben.

Die Behörde hat am Freitag auch hochgerech­net, wieviel die Gläubiger der einstigen Hypo verlieren dürften: Die nachrangig­en Gläubiger dürften ihre gesamte Forderung von 1,9 Mrd. Euro verlieren. Die berücksich­tigungsfäh­igen Forderunge­n von Gläubigern (hauptsächl­ich Senior Bonds) werden um 1,7 Mrd. geschnitte­n. Damit werden die Gläubiger mit insgesamt 3,6 Mrd. Euro zur Kasse gebeten.

In den Genuss einer Ausschüttu­ng kommen vorrangige Papiere, für Inhaber nachrangig­er Papiere gibt es keine Ausschüttu­ng. Sollte die Quote über 100 Prozent gehen, könnten theoretisc­h auch Nachranggl­äubiger bedient werden.

Die FMA-Chefs sehen die Heta auch als erfolgreic­he Bewährungs­probe für das neue europäisch­e Abwicklung­sregime. „So schmerzhaf­t und kostspieli­g das Scheitern der Hypo Alpe Adria als Bankengrup­pe war, ihre geordnete Abwicklung als Heta unter dem neuen europäisch­en Regime hat die Belastung des Steuerzahl­ers so gering wie möglich gehalten.“(apa)

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