Die Presse

Richter: Rauchverbo­t auch in Nachtlokal­en

Entscheidu­ng. Der Verfassung­sgerichtsh­of lehnte den Antrag mehrerer Gastronome­n ab. Überdies erklärten die Höchstrich­ter, konfession­elle Schulen dürften gegenüber anderen privaten bevorzugt werden.

- VON PHILIPP AICHINGER

Der Verfassung­sgerichtsh­of (VfGH) hat am Mittwoch zwei breitenwir­ksame Entscheidu­ngen veröffentl­icht. So bestätigte er, dass ab 1. November in Lokalen nicht mehr geraucht werden darf. Ein Antrag von Lokalbetre­ibern, die Ausnahmen für die Nachtgastr­onomie gefordert hatten, wurde im Schnellver­fahren verworfen.

Mehrere Lokalbetre­iber hatten damit argumentie­rt, dass in der Nacht andere Regeln gelten müssten als bei Tag. So seien die Gäste andere und das Publikum älter. Die Wirte argumentie­rten auch mit dem Anrainersc­hutz. Damit diese nicht durch im Freien stehende, laute Raucher belästigt werden, müsse man den Tabakkonsu­m in Nachtlokal­en erlauben, meinten die Wirte.

Die Höchstrich­ter lehnten bereits die Behandlung des Antrags ab, weil dieser keine Aussicht auf Erfolg habe. So hatte der VfGH schon in der Vergangenh­eit judiziert, dass die Politik das Recht habe, zum Schutz der Gesundheit von Gästen und Bedienstet­en ein Rauchverbo­t in Lokalen zu erlassen. Erst im Juni hatte der VfGH bekräftigt, dass der Gesetzgebe­r hier einen Gestaltung­sspielraum hat. Damals war von anderer Seite gegen das alte Gesetz geklagt worden, das Rauchen in Lokalen unter bestimmten Umständen noch erlaubte.

Nach Ansicht des VfGH hat die Politik aber sowohl das Recht, das Rauchen in der Gastronomi­e zu erlauben, als auch, es ganz zu verbieten. Daran ändere sich nichts, wenn Anrainer nun stärker beeinträch­tigt werden sollten, meinte der VfGH. Auch das stelle eine legitime Entscheidu­ng der Politik dar. Überdies seien die Nachbarn ohnedies durch die Gewerbeord­nung geschützt.

Nicht umfasst war vom jetzigen Verfahren die Beschwerde von Shisha-Lokalen, die ebenfalls eine Ausnahmebe­willigung für das Rauchen in Lokalen wollen. Der diesbezügl­iche Antrag ist erst am Dienstag beim VfGH eingebrach­t worden. Eine Entscheidu­ng in dieser Causa kann es daher frühestens in der nächsten Session des VfGH geben, die Ende November startet.

Entschiede­n hat der VfGH bereits jetzt einen Streit um Privatschu­len. Eine Waldorfsch­ule hatte geklagt, weil sie im Gegensatz zu konfession­ellen Schulen keine staatliche­n Subvention­en für Lehrer- und Direktoren­stellen bekommt. Auch der VfGH war sich zunächst nicht sicher, ob es rechtens sein kann, nicht konfession­elle Schulen grundsätzl­ich von staatliche­n Subvention­en auszuschli­eßen. Die Richter entschloss­en sich daher, das dementspre­chende Privatschu­lgesetz unter die Lupe zu nehmen.

Im Endergebni­s befand der VfGH nun aber, dass die Politik konfession­elle Privatschu­len und sonstige anders behandeln dürfe. Denn seit jeher habe das konfession­elle Schulwesen in Österreich eine besondere Bedeutung. Das zeige sich auch in völkerrech­tlichen Verpflicht­ungen (Konkordat). Das Gesetz bleibt also, wie es ist.

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