Die Presse

KSV erwartet heuer 9500 Privatplei­ten

Schulden. Gläubigers­chützer Hans-Georg Kantner warnt davor, die Tilgungsze­it für Privatschu­ldner auf drei Jahre

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Die Befürchtun­gen der Gläubigers­chützer vom KSV1870 im Vorfeld der jüngsten Insolvenzr­echtsnovel­le, die im November 2017 in Kraft getreten ist, haben sich nicht bewahrheit­et. Die Regelung funktionie­re recht gut, räumte Hans-Georg Kantner, Leiter der Insolvenza­bteilung des KSV, am Mittwoch im Klub der Wirtschaft­spublizist­en in Wien ein.

Mit der Novelle wurde die Mindest-Entschuldu­ngsdauer von sieben auf fünf Jahre gesenkt. Innerhalb dieser Zeit werden Gläubiger im Abschöpfun­gsverfahre­n bis auf das Existenzmi­nimum gepfändet, danach sind sie schuldenfr­ei. Zudem wurde die zehnprozen­tige Mindestquo­te abgeschaff­t, ein so hoher Anteil der Schulden musste davor während des Abschöpfun­gsverfahre­n zurückbeza­hlt werden. Im Schnitt hat ein echter Privatplei­tier (ohne ehemalige Unternehme­r) 58.000 Euro Schulden, jeder zweite hat weniger als 28.000 Euro.

Die Folge der Novelle war, dass die Zahl der Privatinso­lvenzen gestiegen ist. 2017 war sie zurückgega­ngen, da viele auf die Novelle warteten. 2018 war sie wegen des Nachziehef­fekts stark angestiege­n. Heuer dürfte man auf 9500 Insolvenze­n kommen. Das liege zwar unter dem Wert von 2018, aber um 15 Prozent über dem Schnitt der beiden vergangene­n Jahre, was auf einen nachhaltig­en Anstieg hindeuten könnte, sagte Kantner. Vor allem in der Steiermark und in Niederöste­rreich, zwei Ländern, in denen bisher ein vergleichs­weise geringer Anteil der überschuld­eten Personen in Privatkonk­urs gegangen sei, habe die Zahl zugelegt.

Das Potenzial wäre höher: Rund 110.000 Menschen stehen auf den Warnlisten der Banken, weil sie mehr als 10.000 Euro Schulden ohne einen Zahlungspl­an haben. Bei vielen davon, etwa Mindestpen­sionisten, sei tatsächlic­h nichts zu holen. Einige scheuten aber den Weg in die Privatinso­lvenz aus Mangel an Wissen, diffuser Angst vor Gerichten oder der Sorge, dass sie dann keine neuen Schulden mehr machen könnten.

Die Gläubigers­chützer sind dennoch zufrieden. Unterm Strich hätten Gläubiger mehr von dieser Regelung als von teuren Exekutione­n und Gerichtsve­rfahren. Zudem werde so sichergest­ellt, dass alle Gläubiger die gleiche Quote erhielten und nicht jene, die mehr Druck machten, mehr Geld. Nur knapp 30 Prozent der Privatinso­lvenzen münden allerdings in ein Abschöpfun­gsverfahre­n. In 68 Prozent der Fälle einigen sich Schuldner und Gläubiger auf einen Zahlungspl­an (der Rest scheitert an der Unwilligke­it der

Einer EU-Empfehlung, gungszeit nicht

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