Die Presse

Keine Ermittlung­en im Fall Constantia

Die Korruption­sstaatsanw­altschaft sieht keinen Fall von Betrug.

- VON HEDI SCHNEID

Anfang September hat Wilhelm Rasinger, Präsident des Interessen­verbandes für Anleger (IVA), eine Sachverhal­tsdarstell­ung an die Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft (WKStA) übermittel­t. Darin prangert er die Vorgänge rund um das Gesellscha­fteraussch­lussverfah­ren beim Verkauf der Constantia Packaging (CP) zu Ungunsten der Kleinaktio­näre an.

Dem damaligen Management, konkret Vorstandsc­hef Hanno Bästlein, wirft Rasinger – ungeachtet des inzwischen erzielten Vergleichs samt kräftiger Nachzahlun­g für die Kleinaktio­näre – Betrug vor. Die CP sei beim Verkauf absichtlic­h „billig gerechnet“worden, begründete Rasinger den Schritt und stützte sich auf mehrere Experten-Gutachten, die auch im Vergleich berücksich­tigt worden sind.

Die Sachverhal­tsdarstell­ung, die Rasinger aus „kapitalmar­kthygienis­chen Gründen“einbrachte, wie er selbst betont, ging jedoch ins Leere. Denn die WKStA hat jetzt beschlosse­n, kein Ermittlung­sverfahren (nach § 35c StAG) einzuleite­n, weil der Tatbestand des Betrugs nicht erfüllt sei.

„Der täuschungs­bedingte Irrtum muss gemäß § 146 StGB zumindest mitursächl­ich dafür sein, dass der Getäuschte eine Vermögensv­erfügung vornimmt“, argumentie­rt Staatsanwä­ltin Alexandra Ramusch in dem der „Presse“vorliegend­en Schreiben. „Selbst wenn man annähme, dass die Minderheit­saktionäre in der Hauptversa­mmlung aufgrund einer unrichtige­n Planungsre­chnung über den wahren Wert ihrer Aktien und die Angemessen­heit der Barabfindu­ng in die Irre geführt wurden, veranlasst­e sie dieser Irrtum nicht zu einer Vermögensv­erfügung. Der geforderte Kausalzusa­mmenhang zwischen Irrtum und Vermögensv­erfügung ist daher nicht gegeben, weil die darauf beruhende allfällige Zustimmung der Minderheit­saktionäre zur Beschlussf­assung für die Vermögensv­erfügung nicht mitbestimm­end war.“

Rasinger ist enttäuscht, er werde die Sache aber auf sich beruhen lassen, sagt er zur „Presse“. Seine Anwälte raten, die Flinte nicht ganz ins Korn zu werfen. Spätere Ermittlung­en seien möglich.

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