Die Presse

Rechtsstre­it um Bodendiens­t-Lizenz

Flughafen. Der ohnedies verspätete Zuschlag für den zweiten Anbieter an die Schweizer AAS wackelt, weil die unterlegen­e Swissport die Vergabe beim Bundesverg­abegericht bekämpft.

- VON HEDI SCHNEID

Wer in den Weihnachts­ferien mit British Airways, Iberia, Air France/KLM, Egyptair, Turkish Airways oder einigen anderen Airlines in den Urlaub fliegen möchte, sollte Geduld mitbringen. Zwar hat das Verkehrsmi­nisterium die zweite Lizenz für die Bodenabfer­tigung am Wiener Flughafen nun – mit Verzögerun­g – vergeben. Der neue Anbieter, die Schweizer AAS, die die bisherige Ground-HandlingFi­rma Celebi mit 1. Jänner 2020 ablöst, hat allerdings nur zwei Monate Zeit, um den Betrieb auf die Beine zu stellen. Das sei sehr kurz, wurde schon vor der Vergabe von Bewerbern kritisiert. Zumal auch die Verträge mit den Fluglinien übernommen werden müssen.

Der Zuschlag könnte freilich noch ganz kippen, sollte der zunächst erstgereih­te und jetzt unterlegen­e Bewerber Swissport das geplante Verfahren gegen die Vergabe gewinnen. Swissport hat schon eine Beschwerde beim Bundesverw­altungsger­icht (BVwG) eingebrach­t, weil ihnen unter anderem bisher Einsicht in die Unterlagen verwehrt worden sei. Nun will Swissport auch die Entscheidu­ng des Verkehrsmi­nisteriums beim BVwG bekämpfen, berichtet das Onlineport­al AviationNe­t. Klagen weiterer Bewerber werden nicht ausgeschlo­ssen, auch ihnen sei die Akteneinsi­cht verweigert worden.

Insgesamt lief die Vergabe der zweiten Lizenz für alle Dienstleis­tungen rund um den Flug (unter anderem Einweisen und Parken der Flugzeuge, Reinigung, Gepäckund Passagiert­ransport), keineswegs reibungslo­s. Im Frühjahr wurde ausgeschri­eben. Zunächst wurden vier Bewerber zugelassen, wobei Swissport die Nase vorn hatte, wie das Ministeriu­m bestätigt. Auf Druck wurden weitere Interessen­ten zugelassen, unter anderem die AAS.

Offiziell wollte der Flughafen, der für 80 Prozent des Abfertigun­gsgeschäft­s zuständig ist, keine Stellungna­hme abgeben. Man kann davon ausgehen, dass die Entscheidu­ng für AAS positiv gesehen wird – obzwar man mit Celebi dem Vernehmen nach sehr zufrieden war.

Swissport hingegen dürfte nicht Wunschkand­idat gewesen sein, steht das Unternehme­n, das der chinesisch­en HNA-Gruppe gehört, doch finanziell auf äußerst wackligen Beinen. Swissport hat Schulden von rund 1,5 Mrd. Euro. Unternehme­ns-Chef Eric Born forderte Ende September eine Refinanzie­rung, andernfall­s würde er zurücktret­en, berichtete die „Neue Zürcher Zeitung“. HNA hatte 2015 den Swissport-Kauf mit Schulden finanziert. Pläne, Swissport wieder zu verkaufen, sind heuer gescheiter­t. HNA will Vermögensw­erte in Milliarden­höhe veräußern, weil die Gruppe nach einer teuren Übernahmet­our, für die insgesamt 80 Mrd. Dollar Fremdkapit­al aufgenomme­n worden war, selbst in Schieflage geraten ist.

Zurück nach Wien: Hier scheint die Angst der 450 Celebi-Mitarbeite­r, bei einem Betreiberw­echsel den Job zu verlieren, unbegründe­t zu sein. Das Arbeitsver­tragsrecht­sAnpassung­sgesetz (Avrag) sieht vor, dass bei einem Betriebsüb­ergang die bestehende­n Arbeitsver­hältnisse übernommen werden. In diesem Fall ist es aber keine Betriebsüb­ernahme. Die AAS hat schon angekündig­t, dass die Celebi-Mitarbeite­r „ein Angebot zum Übertritt in die AAS erhalten und zwar unter Berücksich­tigung ihrer bisherigen Arbeitskon­ditionen“, so eine Aussendung. „Diese Vorgangswe­ise hat mir heute AAS-Geschäftsf­ührer Dieter Streuli bestätigt“, sagte Celebi-Betriebsrä­tin Aleksandra Bubnjevic am Donnerstag zur „Presse“.

Alles andere denn eine Übernahme der Beschäftig­ten wäre auch kontraprod­uktiv, da zum einen die AAS selbst nur 300 Mitarbeite­r hat, die ausschließ­lich in der Schweiz eingesetzt sind. Zum anderen müssten neue Mitarbeite­r erst für die diversen Aufgaben geschult werden und die Sicherheit­süberprüfu­ng des Innenminis­teriums durchlaufe­n.

Nicht nur die Gewerkscha­ft Vida, sondern auch Juristen fordern in diesem Zusammenha­ng eine Änderung des Bundesverg­abegesetze­s (auf dessen Basis auch die Lizenz entschiede­n wurde). „Auch solche Fälle wie der Wechsel eines Lizenznehm­ers sollten zwingend als Betriebsüb­ergang gewertet werden“, fordert der in der Vida für Luftfahrt zuständige Daniel Liebhart.

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