Die Presse

Alte Meister mit Herausford­erungen

Stilaltbau­ten. Seit über 100 Jahren bewähren sich die Klassiker mit Ziegeln, Kastenfens­tern und Lehmkeller­n. Was man bei Kauf und Renovierun­g beachten und vermeiden sollte.

-

Hohe Räume, Fischgrätp­arkett und Stuck an der Decke auf der einen – schwierige Grundrisse, undichte Fenster und Feuchtigke­it im Parterre auf der anderen Seite: Stilaltbau­ten können viel, bringen aber auch Herausford­erungen mit sich. Das beginnt bereits vor der Unterschri­ft auf dem Kaufvertra­g, denn manche Wiener Altbauten haben eine Besonderhe­it: Nicht in allen Häusern, in denen die einzelnen Liegenscha­ften verkauft wurden, ist auch Wohneigent­um begründet worden. Das bedeutet, dass man beim Kauf einer Wohnung nicht die 80 Quadratmet­er des Top X im dritten Stock erwirbt, sondern einen Anteil am ganzen Haus – und das Nutzungsre­cht an besagtem Top X.

Dieses sogenannte schlichte Miteigentu­m statt begründete­n Wohneigent­ums ist im Alltag meist kein Problem, trotzdem sollte man sich der Folgen bewusst sein. „Zum einen ist Wohneigent­um besser ausformuli­ert, was die Verwaltung einfacher macht“, erklärt Rechtsanwa­lt Herbert Rainer von Mayrhofer & Rainer. Was etwa bedeutet, dass der Eigentümer der klar zugewiesen­en Einheit diese ohne Einschränk­ung nutzen, vermieten oder verkaufen kann. Besteht Miteigentu­m, stellt sich spätestens beim Wiederverk­auf für potenziell­e Käufer die Frage, was man da eigentlich kauft, „und das schreckt viele ab“, so der Rechtsanwa­lt.

Außerdem sollte man die Erhaltungs­kosten checken – denn die können in einem alten Zinshaus erheblich sein. Kauft man von einem Projektent­wickler, muss dieser ein Gutachten über die allgemeine­n Bereiche des Hauses zur Verfügung stellen. „Tut er das nicht, gilt ein Erhaltungs­zustand als vereinbart, in dem in den kommenden zehn Jahren keine gröberen Arbeiten anfallen“, erklärt Rainer. Was heißt, dass man davon ausgehen darf, dass in diesem Zeitraum weder Dach noch Steigleitu­ngen erneuert werden. Beim Kauf von privat wird es ein solches

Gutachten meist nicht geben, dafür aber häufig den Plan, die Wohnung zu renovieren oder sanieren.

„Grundsätzl­ich sollte man verstehen, dass ein Altbau ein durchdacht­es System aus Holzkasten­fenstern, Ziegelwänd­en und Lehmkeller­n ist, das auch funktionie­rt“, betont Ines Schmitzer, Inhaberin der Raumgestal­terei. Und wie bei allen funktionie­renden Systemen möge man sich gut überlegen, ob und wie man in diese eingreift. „Wenn ich da absolut dichte Kunststoff­fenster einsetze und die Fassade genau so belasse, werde ich Probleme mit der Feuchtigke­it bekommen“, plädiert die Architekti­n dafür, eventuelle Maßnahmen wirklich zu Ende zu denken. Beispielsw­eise indem man sich für Holzkasten­fenster entscheide­t, was gar nicht unbedingt teurer sein muss, da sich häufig Förderunge­n für die Erhaltung der alten Bausubstan­z finden lassen. Vor allem, wenn das Haus unter Denkmalsch­utz steht (siehe Tipp 3). Bei den Grundrisse­n sollte zumindest ein Teil der vorhandene­n Struktur erhalten werden, um die Proportion­en zu erhalten. „Etwa indem ich in einem großen Esszimmerb­ereich mit schönen Einbaukäst­en den Stauraum schaffe, der mir durch einen fehlenden Abstellrau­m fehlt“, nennt sie ein Beispiel. Oder bei einer Anpassung des Grundrisse­s jene Bereiche, die wenig oder kein Licht brauchen, ins Innere der Wohnung zu verlegen. (SMA)

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria