FACC-Klage abgewiesen
Laut Richter keine Pflichtverletzung.
Im Zivilprozess nach dem Millionenbetrug an Flugzeugkomponentenhersteller FACC hat das zuständige Landesgericht Ried im Innkreis die Schadenersatzklage gegen einen früheren Vorstand auf zehn Mio. Euro abgewiesen.
Dem Richter zufolge ergaben sich in dem umfangreichen Beweisverfahren keine stichhaltigen Hinweise für Probleme in der Buchhaltung. Es konnte nicht bewiesen werden, dass kein Vieraugenprinzip herrschte, heißt es in der Urteilsbegründung des vorsitzenden Richters Nikolaus Steininger. Der ehemalige Vorstand habe demnach seine Aufsichtspflicht nicht verletzt. Die FACC kündigte bereits Berufung an, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. Unbekannte Täter erbeuteten als falsche Chefs mehr als 50 Mio. Euro.
Betrüger haben sich zwischen Dezember 2015 und 13. Jänner 2016 in E-Mails als Vorstandsmitglieder ausgegeben. In mehr als 100 Mails erhielt die Finanzabteilung die „streng vertrauliche“Aufforderung, Geld auf Konten in Asien und der Slowakei zu überweisen. Nur zehn Millionen Euro konnten im Zuge der Ermittlungen auf einem ausländischen Konto eingefroren werden.
Der Flugzeugkomponentenhersteller klagte mit der Begründung, der Vorstand habe kein ausreichendes Kontroll- und Sicherheitssystem installiert. Mit der Klage gegen die Finanzchefin hatte die FACC keinen Erfolg, sie wurde ebenfalls abgewiesen. (bagre)