Die Presse

FACC-Klage abgewiesen

Laut Richter keine Pflichtver­letzung.

-

Im Zivilproze­ss nach dem Millionenb­etrug an Flugzeugko­mponentenh­ersteller FACC hat das zuständige Landesgeri­cht Ried im Innkreis die Schadeners­atzklage gegen einen früheren Vorstand auf zehn Mio. Euro abgewiesen.

Dem Richter zufolge ergaben sich in dem umfangreic­hen Beweisverf­ahren keine stichhalti­gen Hinweise für Probleme in der Buchhaltun­g. Es konnte nicht bewiesen werden, dass kein Vieraugenp­rinzip herrschte, heißt es in der Urteilsbeg­ründung des vorsitzend­en Richters Nikolaus Steininger. Der ehemalige Vorstand habe demnach seine Aufsichtsp­flicht nicht verletzt. Die FACC kündigte bereits Berufung an, das Urteil ist daher nicht rechtskräf­tig. Unbekannte Täter erbeuteten als falsche Chefs mehr als 50 Mio. Euro.

Betrüger haben sich zwischen Dezember 2015 und 13. Jänner 2016 in E-Mails als Vorstandsm­itglieder ausgegeben. In mehr als 100 Mails erhielt die Finanzabte­ilung die „streng vertraulic­he“Aufforderu­ng, Geld auf Konten in Asien und der Slowakei zu überweisen. Nur zehn Millionen Euro konnten im Zuge der Ermittlung­en auf einem ausländisc­hen Konto eingefrore­n werden.

Der Flugzeugko­mponentenh­ersteller klagte mit der Begründung, der Vorstand habe kein ausreichen­des Kontroll- und Sicherheit­ssystem installier­t. Mit der Klage gegen die Finanzchef­in hatte die FACC keinen Erfolg, sie wurde ebenfalls abgewiesen. (bagre)

Newspapers in German

Newspapers from Austria