Wie man österreichischer Staatsbürger wird
Zuwanderung. Gute Deutschkenntnisse sind ebenso notwendig wie Unbescholtenheit, ein gesicherter Lebensunterhalt sowie eine „bejahende Einstellung“zur Republik. Die Zahl der Einbürgerungen steigt seit Jahren.
Der Weg zur österreichischen Staatsbürgerschaft ist kein leichter und setzt eine Reihe von Bedingungen voraus. Wer die vorgeschriebenen Regeln, die im Zuge der Novelle des Staatsbürgerschaftsgesetzes 2013 verschärft wurden, nicht erfüllt, bekommt den österreichischen Pass gar nicht. Dennoch steigt die Zahl der Einbürgerungen seit zehn Jahren kontinuierlich an.
Kinder bekommen die österreichische Staatsbürgerschaft mit der Geburt, wenn die Mutter oder – sofern die Eltern verheiratet sind – der Vater österreichischer Staatsbürger ist. Sind die Eltern nicht verheiratet und ist nur der Vater österreichischer Staatsbürger, erwirbt das Kind die Staatsbürgerschaft dann, wenn der Vater innerhalb von acht Wochen nach der Geburt entweder die Vaterschaft anerkennt oder seine Vaterschaft gerichtlich festgestellt wird. Ab der neunten
Woche gelten – wenngleich unter erleichterten Bedingungen – die Regeln des Erwerbs der Staatsbürgerschaft durch Anerkennung (siehe nächster Punkt).
Besitzt ein Elternteil die österreichische Staatsbürgerschaft und der andere nicht, ist das Kind Doppelstaatsbürger und kann, muss sich aber mit der Volljährigkeit nicht für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Abgesehen davon sind Doppelstaatsbürgerschaften in Österreich grundsätzlich nicht erlaubt – es gibt aber zahlreiche Ausnahmen, beispielsweise Verdienste um die Republik (im Sport, in der Kunst etc.). Österreicher werden und die fremde Staatsangehörigkeit behalten dürfen zudem Menschen aus Ländern, die einen Austritt nicht akzeptieren – der Iran oder Kuba etwa.
Das Staatsbürgerschaftsgesetz, das zuletzt 2013 novelliert wurde, sieht ein Zwei-StufenModell vor, in dem sich die Vergabe der Staatsbürgerschaft künftig nicht mehr an der bloßen Aufenthaltsdauer, sondern am Fortschritt der Integration orientiert. Wer gut integriert ist, bekommt die Staatsbürgerschaft nach sechs Jahren. Wer ausreichend integriert ist, nach zehn Jahren, und wer die Standards nicht erfüllt, bekommt sie gar nicht. Zuständig sind die Länder.
Nach sechs Jahren ist der Erwerb der Staatsbürgerschaft möglich, wenn eine fünfjährige Ehe mit einem österreichischen Staatsbürger besteht und die Ehepartner im gemeinsamen Haushalt leben oder man einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen kann sowie über Deutschkenntnisse auf B2-Level (Maturaniveau in einer Fremdsprache) verfügt. Der weitere Nachweis einer persönlichen Integration ist dann nicht nötig. Als gesicherter Lebensunterhalt gilt ein Einkommen von rund 1000 Euro pro Person und Monat – nachgewiesen werden müssen drei Jahre aus den letzten sechs Jahren. Sozialhilfeleistungen dürfen nicht in Anspruch genommen worden sein.
Verfügt der Bewerber über Deutschkenntnisse auf Mittelschulniveau (B1-Level), kann er ebenfalls nach sechs Jahren die Staatsbürgerschaft bekommen, allerdings muss er dann eine nachhaltige persönliche Integration nachweisen. Dafür muss er sich zumindest drei Jahre lang gemeinnützig engagiert haben – entweder ehrenamtlich bei einer Organisation wie der Feuerwehr, dem Roten Kreuz etc. oder im Bildungs-, Sozialund Gesundheitsbereich.
In der zweiten Stufe ist der Erwerb der Staatsbürgerschaft nach zehn Jahren möglich. Dafür reichen die (auch für den Erhalt nach sechs Jahren geltenden) Kriterien der Unbescholtenheit, der Selbsterhaltungsfähigkeit, der Sprachkenntnisse auf Mittelschulniveau sowie ein erfolgreicher Staatsbürgerschaftstest. Für Menschen, die aus körperlichen Gründen (Behinderungen, Krankheiten) die Kriterien nicht erfüllen können, sind Ausnahmen vorgesehen.
Alle neuen Österreicher werden auch weiterhin einen Staatsbürgerschaftstest absolvieren müssen. Er wurde aber überarbeitet – geprüft wird seit 2013 weniger historisches Faktenwissen, sondern der Fokus liegt mehr auf Werten und Fragen des Zusammenlebens. Erforderlich ist darüber hinaus eine „bejahende Einstellung zur Republik Österreich“. Die Verleihung der Staatsbürgerschaft erfolgt in feierlichem Rahmen – inklusive gemeinsamen Absingens der Bundeshymne und des sichtbaren Vorhandenseins der Fahnen der Republik Österreich, des jeweiligen Bundeslandes und der EU.