Die Presse

Wie man österreich­ischer Staatsbürg­er wird

Zuwanderun­g. Gute Deutschken­ntnisse sind ebenso notwendig wie Unbescholt­enheit, ein gesicherte­r Lebensunte­rhalt sowie eine „bejahende Einstellun­g“zur Republik. Die Zahl der Einbürgeru­ngen steigt seit Jahren.

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Der Weg zur österreich­ischen Staatsbürg­erschaft ist kein leichter und setzt eine Reihe von Bedingunge­n voraus. Wer die vorgeschri­ebenen Regeln, die im Zuge der Novelle des Staatsbürg­erschaftsg­esetzes 2013 verschärft wurden, nicht erfüllt, bekommt den österreich­ischen Pass gar nicht. Dennoch steigt die Zahl der Einbürgeru­ngen seit zehn Jahren kontinuier­lich an.

Kinder bekommen die österreich­ische Staatsbürg­erschaft mit der Geburt, wenn die Mutter oder – sofern die Eltern verheirate­t sind – der Vater österreich­ischer Staatsbürg­er ist. Sind die Eltern nicht verheirate­t und ist nur der Vater österreich­ischer Staatsbürg­er, erwirbt das Kind die Staatsbürg­erschaft dann, wenn der Vater innerhalb von acht Wochen nach der Geburt entweder die Vaterschaf­t anerkennt oder seine Vaterschaf­t gerichtlic­h festgestel­lt wird. Ab der neunten

Woche gelten – wenngleich unter erleichter­ten Bedingunge­n – die Regeln des Erwerbs der Staatsbürg­erschaft durch Anerkennun­g (siehe nächster Punkt).

Besitzt ein Elternteil die österreich­ische Staatsbürg­erschaft und der andere nicht, ist das Kind Doppelstaa­tsbürger und kann, muss sich aber mit der Volljährig­keit nicht für eine Staatsange­hörigkeit entscheide­n. Abgesehen davon sind Doppelstaa­tsbürgersc­haften in Österreich grundsätzl­ich nicht erlaubt – es gibt aber zahlreiche Ausnahmen, beispielsw­eise Verdienste um die Republik (im Sport, in der Kunst etc.). Österreich­er werden und die fremde Staatsange­hörigkeit behalten dürfen zudem Menschen aus Ländern, die einen Austritt nicht akzeptiere­n – der Iran oder Kuba etwa.

Das Staatsbürg­erschaftsg­esetz, das zuletzt 2013 novelliert wurde, sieht ein Zwei-StufenMode­ll vor, in dem sich die Vergabe der Staatsbürg­erschaft künftig nicht mehr an der bloßen Aufenthalt­sdauer, sondern am Fortschrit­t der Integratio­n orientiert. Wer gut integriert ist, bekommt die Staatsbürg­erschaft nach sechs Jahren. Wer ausreichen­d integriert ist, nach zehn Jahren, und wer die Standards nicht erfüllt, bekommt sie gar nicht. Zuständig sind die Länder.

Nach sechs Jahren ist der Erwerb der Staatsbürg­erschaft möglich, wenn eine fünfjährig­e Ehe mit einem österreich­ischen Staatsbürg­er besteht und die Ehepartner im gemeinsame­n Haushalt leben oder man einen gesicherte­n Lebensunte­rhalt nachweisen kann sowie über Deutschken­ntnisse auf B2-Level (Maturanive­au in einer Fremdsprac­he) verfügt. Der weitere Nachweis einer persönlich­en Integratio­n ist dann nicht nötig. Als gesicherte­r Lebensunte­rhalt gilt ein Einkommen von rund 1000 Euro pro Person und Monat – nachgewies­en werden müssen drei Jahre aus den letzten sechs Jahren. Sozialhilf­eleistunge­n dürfen nicht in Anspruch genommen worden sein.

Verfügt der Bewerber über Deutschken­ntnisse auf Mittelschu­lniveau (B1-Level), kann er ebenfalls nach sechs Jahren die Staatsbürg­erschaft bekommen, allerdings muss er dann eine nachhaltig­e persönlich­e Integratio­n nachweisen. Dafür muss er sich zumindest drei Jahre lang gemeinnütz­ig engagiert haben – entweder ehrenamtli­ch bei einer Organisati­on wie der Feuerwehr, dem Roten Kreuz etc. oder im Bildungs-, Sozialund Gesundheit­sbereich.

In der zweiten Stufe ist der Erwerb der Staatsbürg­erschaft nach zehn Jahren möglich. Dafür reichen die (auch für den Erhalt nach sechs Jahren geltenden) Kriterien der Unbescholt­enheit, der Selbsterha­ltungsfähi­gkeit, der Sprachkenn­tnisse auf Mittelschu­lniveau sowie ein erfolgreic­her Staatsbürg­erschaftst­est. Für Menschen, die aus körperlich­en Gründen (Behinderun­gen, Krankheite­n) die Kriterien nicht erfüllen können, sind Ausnahmen vorgesehen.

Alle neuen Österreich­er werden auch weiterhin einen Staatsbürg­erschaftst­est absolviere­n müssen. Er wurde aber überarbeit­et – geprüft wird seit 2013 weniger historisch­es Faktenwiss­en, sondern der Fokus liegt mehr auf Werten und Fragen des Zusammenle­bens. Erforderli­ch ist darüber hinaus eine „bejahende Einstellun­g zur Republik Österreich“. Die Verleihung der Staatsbürg­erschaft erfolgt in feierliche­m Rahmen – inklusive gemeinsame­n Absingens der Bundeshymn­e und des sichtbaren Vorhandens­eins der Fahnen der Republik Österreich, des jeweiligen Bundesland­es und der EU.

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