Feriensitze nun illegal
Wohnraum. Bis zum 31. Dezember 2019 konnten Zweitwohnsitze in Salzburg gemeldet werden. Für nur wenige Immobilien wurde dies getan. Illegale Wohnungen sollen nun ausfindig gemacht werden. Ab 2020 drohen Geldstrafen bis zu 25.000 Euro und sogar Zwangsverst
Nur wenige nutzen die Möglichkeit, Zweitwohnsitze in Salzburg offiziell zu machen.
Was braucht man schon zum Glücklichsein? Ein Chalet im Pinzgau, eine Villa in Zell am See, eine Wohnung für den Skiurlaub. Aber ab jetzt ist Schluss mit Wochenend und Sonnenschein. Werden solche Immobilien nicht dauerhaft bewohnt und wurden bisher nicht als Zweitwohnsitz gemeldet, sind sie ab 2020 im Bundesland Salzburg illegal. Den Besitzern drohen harte Strafen.
Seit Jahren brodelt die Debatte um Wohnungsmangel, Luxus-Appartements für Touristen und horrende Miet- sowie Grundpreise.
Um die Probleme in den Griff zu bekommen, wartet das Land Salzburg mit einer ganzen Kavallerie an neuen Verordnungen auf. Dabei scheint die Wurzel allen Übels identifiziert: Zweitwohnsitze, also Wohnräume, die nicht als Hauptwohnsitz genutzt werden.
Gratis Porsche zum Chalet
Ein Bauprojekt in Mittersill sprengte das Diskussionsfass. Am Pass Thurn werden Luxus-Appartements und Chalets als Zweitwohnsitze angepriesen, die über ein Fünf-Sterne-Hotel vermietet werden können, wenn der Besitzer selbst nicht anwesend ist. Die Preise starten bei 1,5 Millionen Euro. Obendrauf gibt es für alle Käufer einen Porsche gratis dazu. Unterdessen können sich dort Ansässige das Wohnen kaum mehr leisten. Projekte wie dieses lassen die Mieten steigen und den Unmut der Bevölkerung. Vor allem junge Menschen wandern ab. Damit geht das Leben in den Gemeinden immer mehr kaputt. Denn Zweitwohnsitzer integrieren sich nicht im Ort.
Vor allem touristische Gemeinden haben die Nase voll. Der Salzburger Bürgermeister, Harald Preuner (ÖVP), sieht den Grund für die Wohnungsproblematik unter anderem bei den Zweitwohnsitzen. „Auf der einen Seite besteht eine große Nachfrage nach Wohnraum. Anderseits müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass eine nicht näher bekannte Anzahl an Wohnungen dem Wohnungsmarkt dauerhaft entzogen wird. Dazu gehören auch Zweitwohnsitze“, kritisiert Preuner gegenüber der „Presse“.
Tausenden droht Strafe
Nun rückt das Salzburger Raumverordnungsgesetz, welches ab dem 1. Jänner in Kraft tritt, den heimlichen Rückzugsorten zu Leibe. Gemeinden, in denen bereits 16 Prozent des gesamten Wohnungsbestands nicht als Hauptwohnsitze verwendet werden, werden von der Landesregierung als Zweitwohnungs-Beschränkungsgemeinden festgelegt. Das läuft darauf hinaus, dass es in 82 von 119 Gemeinden keine neuen Zweitwohnsitze mehr geben wird.
Die Besitzer eines Zweitwohnsitzes konnten diesen bei der Gemeinde melden und somit nachträglich legalisieren lassen. Sie werden damit von den Beschränkungen ausgenommen. Nun ist die Schonfrist vorbei. Denn „die Deklarierungsmöglichkeit für Zweitwohnsitze läuft mit dem Silvestertag aus“, sagt Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP). Er wolle Klarheit bei Zweitwohnsitzen und Appartements. Mitte Jänner bekommt er sie. Dann dürften alle Gemeinden ihre gesammelten Daten an das Land übermittelt haben. Doch schon jetzt ist klar, nur wenige haben sich gemeldet. „Einige haben die Möglichkeit der Deklarierung genutzt, viele jedoch nicht“, beklagt Schwaiger.
Allein in der Stadt Salzburg trudelten bis zum 30. Dezember nur 250 bis 300 Meldungen ein. Die Schätzungen liegen aber bei sieben- bis zehntausend illegalen Zweitwohnsitzen für die Landeshauptstadt, heißt es aus dem Büro der Bürgermeister-Stellvertreterin Barbara Unterkofler. Für das Land Salzburg kursieren Schätzungen in Höhe von 40.000 illegalen Zweitwohnsitzen. Es drohen Strafen bis zu 25.000 Euro oder ersatzweise bis zu fünf Wochen Gefängnis. Im äußersten Fall kann es zu einer Zwangsversteigerung kommen.
Langfristig werden immer weniger Zweitwohnsitze zu vergeben sein. Damit werden sie zum raren Gut. Einige Immobilienfirmen werben schon damit, die letzte Chance noch zu ergreifen.
Hat man den Segen des Landes für seine Freizeitheimat ergattert, steht man weiteren Einschränkungen gegenüber. Der noch legalisierte Zweitwohnsitz darf nämlich nur vom Eigentümer genutzt werden. Ade lukratives Nebengeschäft, denn die Vermietung des Zweitwohnsitzes zum Beispiel über die Onlineplattform Airbnb ist nicht möglich – das ist nur mit Hauptwohnsitz zulässig. Ebenso erlischt der Zweitwohnsitz bei einem Verkauf. Immerhin darf die Wohnung weiter als Zweitwohnsitz genutzt werden, wenn diese den gesetzlichen Erben überlassen wurde.
In den Mistkübel schauen
„Wir bemühen uns, über die Baubehörde illegale Nutzungen abzustellen und so zur Entlastung auf dem Wohnungsmarkt beizutragen“, beteuert Preuner. Dafür erhielt das Salzburger Kontrollamt personelle Verstärkung. Schwaiger kündigt ein Gemeindeservice an, das „bei der Verfolgung der illegalen Zweitwohnsitze“im Vollzug unterstützen soll. Die brauchen sie auch, denn beim Aufspüren von unbewohnten Wohnungen ist detektivische Recherche notwendig. Betrachtet werden Wasserstand, Stromverbrauch und Mistkübel. Zudem ist man auf Hinweise aus der Nachbarschaft angewiesen. Ein guter Anhaltspunkt ist Airbnb. Besucherrezensionen verraten, dass die Wohnung vermietet wurde. Man hofft, dass die Raumplanung über nachbarliche Überwachung hinausgeht. Da ist noch nicht das letzte Lied gesungen.