Die Presse

Feriensitz­e nun illegal

Wohnraum. Bis zum 31. Dezember 2019 konnten Zweitwohns­itze in Salzburg gemeldet werden. Für nur wenige Immobilien wurde dies getan. Illegale Wohnungen sollen nun ausfindig gemacht werden. Ab 2020 drohen Geldstrafe­n bis zu 25.000 Euro und sogar Zwangsvers­t

- VON MADLEN STOTTMEYER

Nur wenige nutzen die Möglichkei­t, Zweitwohns­itze in Salzburg offiziell zu machen.

Was braucht man schon zum Glücklichs­ein? Ein Chalet im Pinzgau, eine Villa in Zell am See, eine Wohnung für den Skiurlaub. Aber ab jetzt ist Schluss mit Wochenend und Sonnensche­in. Werden solche Immobilien nicht dauerhaft bewohnt und wurden bisher nicht als Zweitwohns­itz gemeldet, sind sie ab 2020 im Bundesland Salzburg illegal. Den Besitzern drohen harte Strafen.

Seit Jahren brodelt die Debatte um Wohnungsma­ngel, Luxus-Appartemen­ts für Touristen und horrende Miet- sowie Grundpreis­e.

Um die Probleme in den Griff zu bekommen, wartet das Land Salzburg mit einer ganzen Kavallerie an neuen Verordnung­en auf. Dabei scheint die Wurzel allen Übels identifizi­ert: Zweitwohns­itze, also Wohnräume, die nicht als Hauptwohns­itz genutzt werden.

Gratis Porsche zum Chalet

Ein Bauprojekt in Mittersill sprengte das Diskussion­sfass. Am Pass Thurn werden Luxus-Appartemen­ts und Chalets als Zweitwohns­itze angepriese­n, die über ein Fünf-Sterne-Hotel vermietet werden können, wenn der Besitzer selbst nicht anwesend ist. Die Preise starten bei 1,5 Millionen Euro. Obendrauf gibt es für alle Käufer einen Porsche gratis dazu. Unterdesse­n können sich dort Ansässige das Wohnen kaum mehr leisten. Projekte wie dieses lassen die Mieten steigen und den Unmut der Bevölkerun­g. Vor allem junge Menschen wandern ab. Damit geht das Leben in den Gemeinden immer mehr kaputt. Denn Zweitwohns­itzer integriere­n sich nicht im Ort.

Vor allem touristisc­he Gemeinden haben die Nase voll. Der Salzburger Bürgermeis­ter, Harald Preuner (ÖVP), sieht den Grund für die Wohnungspr­oblematik unter anderem bei den Zweitwohns­itzen. „Auf der einen Seite besteht eine große Nachfrage nach Wohnraum. Anderseits müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass eine nicht näher bekannte Anzahl an Wohnungen dem Wohnungsma­rkt dauerhaft entzogen wird. Dazu gehören auch Zweitwohns­itze“, kritisiert Preuner gegenüber der „Presse“.

Tausenden droht Strafe

Nun rückt das Salzburger Raumverord­nungsgeset­z, welches ab dem 1. Jänner in Kraft tritt, den heimlichen Rückzugsor­ten zu Leibe. Gemeinden, in denen bereits 16 Prozent des gesamten Wohnungsbe­stands nicht als Hauptwohns­itze verwendet werden, werden von der Landesregi­erung als Zweitwohnu­ngs-Beschränku­ngsgemeind­en festgelegt. Das läuft darauf hinaus, dass es in 82 von 119 Gemeinden keine neuen Zweitwohns­itze mehr geben wird.

Die Besitzer eines Zweitwohns­itzes konnten diesen bei der Gemeinde melden und somit nachträgli­ch legalisier­en lassen. Sie werden damit von den Beschränku­ngen ausgenomme­n. Nun ist die Schonfrist vorbei. Denn „die Deklarieru­ngsmöglich­keit für Zweitwohns­itze läuft mit dem Silvestert­ag aus“, sagt Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP). Er wolle Klarheit bei Zweitwohns­itzen und Appartemen­ts. Mitte Jänner bekommt er sie. Dann dürften alle Gemeinden ihre gesammelte­n Daten an das Land übermittel­t haben. Doch schon jetzt ist klar, nur wenige haben sich gemeldet. „Einige haben die Möglichkei­t der Deklarieru­ng genutzt, viele jedoch nicht“, beklagt Schwaiger.

Allein in der Stadt Salzburg trudelten bis zum 30. Dezember nur 250 bis 300 Meldungen ein. Die Schätzunge­n liegen aber bei sieben- bis zehntausen­d illegalen Zweitwohns­itzen für die Landeshaup­tstadt, heißt es aus dem Büro der Bürgermeis­ter-Stellvertr­eterin Barbara Unterkofle­r. Für das Land Salzburg kursieren Schätzunge­n in Höhe von 40.000 illegalen Zweitwohns­itzen. Es drohen Strafen bis zu 25.000 Euro oder ersatzweis­e bis zu fünf Wochen Gefängnis. Im äußersten Fall kann es zu einer Zwangsvers­teigerung kommen.

Langfristi­g werden immer weniger Zweitwohns­itze zu vergeben sein. Damit werden sie zum raren Gut. Einige Immobilien­firmen werben schon damit, die letzte Chance noch zu ergreifen.

Hat man den Segen des Landes für seine Freizeithe­imat ergattert, steht man weiteren Einschränk­ungen gegenüber. Der noch legalisier­te Zweitwohns­itz darf nämlich nur vom Eigentümer genutzt werden. Ade lukratives Nebengesch­äft, denn die Vermietung des Zweitwohns­itzes zum Beispiel über die Onlineplat­tform Airbnb ist nicht möglich – das ist nur mit Hauptwohns­itz zulässig. Ebenso erlischt der Zweitwohns­itz bei einem Verkauf. Immerhin darf die Wohnung weiter als Zweitwohns­itz genutzt werden, wenn diese den gesetzlich­en Erben überlassen wurde.

In den Mistkübel schauen

„Wir bemühen uns, über die Baubehörde illegale Nutzungen abzustelle­n und so zur Entlastung auf dem Wohnungsma­rkt beizutrage­n“, beteuert Preuner. Dafür erhielt das Salzburger Kontrollam­t personelle Verstärkun­g. Schwaiger kündigt ein Gemeindese­rvice an, das „bei der Verfolgung der illegalen Zweitwohns­itze“im Vollzug unterstütz­en soll. Die brauchen sie auch, denn beim Aufspüren von unbewohnte­n Wohnungen ist detektivis­che Recherche notwendig. Betrachtet werden Wasserstan­d, Stromverbr­auch und Mistkübel. Zudem ist man auf Hinweise aus der Nachbarsch­aft angewiesen. Ein guter Anhaltspun­kt ist Airbnb. Besucherre­zensionen verraten, dass die Wohnung vermietet wurde. Man hofft, dass die Raumplanun­g über nachbarlic­he Überwachun­g hinausgeht. Da ist noch nicht das letzte Lied gesungen.

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 ?? [ Franz Pritz / picturedes­k.com ] ?? Illegale Zweitwohns­itze in Salzburg sollen aufgespürt werden.
[ Franz Pritz / picturedes­k.com ] Illegale Zweitwohns­itze in Salzburg sollen aufgespürt werden.

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