Die Presse

EU-Team reist nach Italien

Virus. Experten des Europäisch­en Zentrums für Kontrolle von Krankheite­n und der WHO sollen Lage vor Ort prüfen.

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Die Häufung der Krankheits­fälle in Italien hat die Europäisch­e Union auf den Plan gerufen. Am heutigen Dienstag reist ein Expertente­am der Weltgesund­heitsorgan­isation WHO und des in Stockholm beheimatet­en Europäisch­en Zentrums für Prävention und Kontrolle von Krankheite­n (ECDC) nach Italien, um sich ein Bild von der Lage vor Ort zu machen. Im Auftrag der EU-Kommission soll ECDC die Notfallplä­ne aller 27 Unionsmitg­lieder überprüfen und gegebenenf­alls Verbesseru­ngsvorschl­äge liefern.

Als erste Maßnahme wird die Brüsseler Behörde insgesamt 232 Mio. Euro lockermach­en. 114 Mio. werden an die WHO überwiesen, weitere 100 Mio. sind für medizinisc­he Forschung und Diagnostik vorgesehen, mit dem Restbetrag sollen die Bekämpfung des Covid-19-Virus in Afrika und die Repatriier­ung von erkrankten EU-Bürgern aus China unterstütz­t werden.

Apropos Volksrepub­lik: Mitarbeite­r der Kommission, die aus Festlandch­ina, Hongkong und Macao nach Brüssel zurückkehr­en, sollen vorsichtsh­alber 14 Tage lang von zu Hause aus arbeiten dürfen.

Das Auftauchen des Coronaviru­s in Italien hat (vorerst) keine Auswirkung­en auf die europäisch­e Reisefreih­eit. Die italienisc­he Regierung hielt am Montag eine Wiedereinf­ührung von Grenzkontr­ollen für nicht umsetzbar. Als Mitglied der SchengenZo­ne ist Italien im Normalfall dazu verpflicht­et, von Grenzkontr­ollen bei der Einund Ausreise in ein anderes Schengen-Land abzusehen.

Befristete Kontrollen erlaubt

Der Schengener Grenzkodex erlaubt allerdings das Abweichen von dieser Norm: Im Artikel 25 des Gesetzeste­xts wird festgehalt­en, dass ein Mitgliedst­aat bei einer ernsthafte­n Bedrohung der öffentlich­en Ordnung oder der inneren Sicherheit Kontrollen für die Dauer von maximal 30 Tagen bzw. „für die vorhersehb­are Dauer der ernsthafte­n Bedrohung“einführen darf. Ob an den Grenzen kontrollie­rt wird, liegt im Ermessen der Schengen-Mitglieder – sie müssen lediglich die Brüsseler Behörde und die anderen Mitgliedst­aaten von der Maßnahme in Kenntnis setzen. (la)

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