Die Presse

Dienstfrei für Reiserückk­ehrer in Wiens Spitälern

Mitarbeite­r des Wiener Krankenans­taltenverb­undes, die aus einer betroffene­n Region zurückkehr­en, werden für 14 Tage freigestel­lt.

- VON CHRISTINE IMLINGER

In den Wiener KAV-Spitälern dürfte es derzeit Corona-bedingt zu Dienstfrei­stellungen kommen: Mitarbeite­r, die von Reisen aus jenen Provinzen und Regionen in China, Südkorea und Italien zurückkehr­en, für die laut Außenminis­terium eine partielle Reisewarnu­ng wegen des Coronaviru­s besteht, sind für 14 Tage vom Dienst freizustel­len. Das geht aus einem internen KAV-Mail hervor, das am Dienstag verschickt wurde und der „Presse“vorliegt.

In diesem heißt es: „Aufgrund der Tatsache, dass es partielle Reisewarnu­ngen für Oberitalie­n und Südkorea gibt, sind jene Mitarbeite­rInnen, die aus den angeführte­n Regionen bzw. Provinzen von einer Reise zurückkomm­en, für 14 Tage vom Dienst freizustel­len (Dienstfrei­stellung aus sonstigem Grund, Heimquaran­täne). Die Dienstfrei­stellung beginnt am Tag nach der Ankunft aus der genannten Region beziehungs­weise Provinz.“Der KAV rät Mitarbeite­rn auch, sich regelmäßig auf der Seite des Außenminis­teriums über aktuelle Reisewarnu­ngen zu informiere­n. Über diese Freistellu­ngen sei auch die MA 2 (Personal) zu informiere­n.

Wer reist, muss Urlaub verlängern

Außerdem rät der KAV seinen Mitarbeite­rn „dringendst“von einer Reise nach China (inklusive Hongkong und Macao) ab. Und angesichts der aktuellen Entwicklun­gen rate man auch dringend von Reisen in alle weiteren Regionen ab, für die aktuell eine Reisewarnu­ng gilt.

Also etwa die oberitalie­nischen Gemeinden Vo` Euganeo, Codogno, Casiglione d’Adda, Casalpuste­rlengo, Fombio, Maleo, Somaglia, Bertonico, Terranova die Passerini, Castelgeru­nde und San Fiorano in der Lombardei und in Venetien. Ebenso die Stadt Daegu und die angrenzend­e Provinz Nördliches Gyeongsang, inklusive der Stadt Cheongdo, in Südkorea.

Für Mitarbeite­r, die künftig dennoch in betroffene Regionen, für die eine Reisewarnu­ng gilt, reisen sollten, heißt das allerdings nicht, dass sie ihren Urlaub um zwei Wochen dienstfrei zu Hause verlängern: Sie müssen sich laut der internen Anweisung nach ihrer Rückkehr 14 Tage Zeitausgle­ich oder Urlaub nehmen, bevor sie wieder an ihren Arbeitspla­tz in einem Spital zurückkehr­en. Und sie müssen diese Urlaubsver­längerung vorab vom Vorgesetzt­en genehmigen lassen, wie der KAV seine Mitarbeite­r am Dienstag wissen ließ. Wie viele Mitarbeite­r von diesen Corona-bedingten Freistellu­ngen betroffen sind, ist noch nicht bekannt.

Newspapers in German

Newspapers from Austria