Dienstfrei für Reiserückkehrer in Wiens Spitälern
Mitarbeiter des Wiener Krankenanstaltenverbundes, die aus einer betroffenen Region zurückkehren, werden für 14 Tage freigestellt.
In den Wiener KAV-Spitälern dürfte es derzeit Corona-bedingt zu Dienstfreistellungen kommen: Mitarbeiter, die von Reisen aus jenen Provinzen und Regionen in China, Südkorea und Italien zurückkehren, für die laut Außenministerium eine partielle Reisewarnung wegen des Coronavirus besteht, sind für 14 Tage vom Dienst freizustellen. Das geht aus einem internen KAV-Mail hervor, das am Dienstag verschickt wurde und der „Presse“vorliegt.
In diesem heißt es: „Aufgrund der Tatsache, dass es partielle Reisewarnungen für Oberitalien und Südkorea gibt, sind jene MitarbeiterInnen, die aus den angeführten Regionen bzw. Provinzen von einer Reise zurückkommen, für 14 Tage vom Dienst freizustellen (Dienstfreistellung aus sonstigem Grund, Heimquarantäne). Die Dienstfreistellung beginnt am Tag nach der Ankunft aus der genannten Region beziehungsweise Provinz.“Der KAV rät Mitarbeitern auch, sich regelmäßig auf der Seite des Außenministeriums über aktuelle Reisewarnungen zu informieren. Über diese Freistellungen sei auch die MA 2 (Personal) zu informieren.
Wer reist, muss Urlaub verlängern
Außerdem rät der KAV seinen Mitarbeitern „dringendst“von einer Reise nach China (inklusive Hongkong und Macao) ab. Und angesichts der aktuellen Entwicklungen rate man auch dringend von Reisen in alle weiteren Regionen ab, für die aktuell eine Reisewarnung gilt.
Also etwa die oberitalienischen Gemeinden Vo` Euganeo, Codogno, Casiglione d’Adda, Casalpusterlengo, Fombio, Maleo, Somaglia, Bertonico, Terranova die Passerini, Castelgerunde und San Fiorano in der Lombardei und in Venetien. Ebenso die Stadt Daegu und die angrenzende Provinz Nördliches Gyeongsang, inklusive der Stadt Cheongdo, in Südkorea.
Für Mitarbeiter, die künftig dennoch in betroffene Regionen, für die eine Reisewarnung gilt, reisen sollten, heißt das allerdings nicht, dass sie ihren Urlaub um zwei Wochen dienstfrei zu Hause verlängern: Sie müssen sich laut der internen Anweisung nach ihrer Rückkehr 14 Tage Zeitausgleich oder Urlaub nehmen, bevor sie wieder an ihren Arbeitsplatz in einem Spital zurückkehren. Und sie müssen diese Urlaubsverlängerung vorab vom Vorgesetzten genehmigen lassen, wie der KAV seine Mitarbeiter am Dienstag wissen ließ. Wie viele Mitarbeiter von diesen Corona-bedingten Freistellungen betroffen sind, ist noch nicht bekannt.