Die Presse

Warum die CA Immo die Republik klagt

Bundeswohn­ungen. Die CA Immo sah sich als Bestbieter. In der ersten Bieterrund­e lag sie noch vorn.

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Die CA Immo hat eine Schadeners­atzklage gegen die Republik Österreich und das Land Kärnten eingebrach­t. Es geht um den Verkauf der Bundeswohn­ungen im Jahr 2004. Am Freitag haben die Anwälte der CA Immo die Klage nun näher erläutert.

Die zivilrecht­lichen Ansprüche des Immobilien­unternehme­ns seien unabhängig vom Ausgang des laufenden Strafproze­sses zur Buwog-Causa. Erkenntnis­se aus dem Strafverfa­hren hätten zur Zivilklage geführt.

Konkret wurde am Donnerstag eine Schadeners­atzklage auf eine Million Euro beim Landesgeri­cht für Zivilrecht­ssachen Wien eingebrach­t. Der Gesamtscha­den für die börsenotie­rte CA Immo, weil sie das attraktive Wohnungspo­rtfolio nicht erhalten habe, beträgt laut Anwälten 1,9 Milliarden Euro. Geklagt wurden die Republik Österreich und das Land Kärnten.

Das laufende Buwog-Strafverfa­hren gegen Ex-Finanzmini­ster Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberg­er, Peter Hochegger und andere lasse den begründete­n Schluss zu, dass Amtsträger der Republik und von Kärnten den Privatisie­rungsproze­ss unrechtmäß­ig beeinfluss­t hätten, und zwar zum Nachteil der CA Immo, erläuterte Anwalt Johannes Lehner. Er meint, die CA Immo hätte damals den Zuschlag für die rund 60.000 Bundeswohn­ungen (Buwog u. a.) als Bestbieter erhalten müssen – und nicht das Österreich-Konsortium aus Immofinanz, RLB OÖ und anderen Unternehme­n.

In der ersten Bieterrund­e im Juni 2004 war die CA Immo klar vorn gelegen, erst in der kurzfristi­g angesetzte­n zweiten Bieterrund­e lag sie mit dem Gebot von 960 Mio. Euro knapp hinter dem Konsortium. Dass von der Immofinanz eine Provision von fast zehn Mio. Euro für Informatio­nen zum Bieterverf­ahren gezahlt wurde, ist unbestritt­en.

Das Land Kärnten, das beim Verkauf der Bundeswohn­ungsgesell­schaften ein Vorkaufsre­cht für die Villacher Eisenbahne­rwohnungen hatte, sei deswegen mitbeklagt, weil es nach Erkenntnis­sen aus dem Strafverfa­hren auf der Hand liege, dass auch Amtsträger Kärntens einen „Vertrauens­bruch“zu verantwort­en hätten, so die Anwälte Johannes Lehner und Lukas Aigner. Damit beziehen sich die Anwälte etwa auf die Aussagen von Meischberg­er, der im Prozess angibt, er habe vertraulic­he Informatio­nen aus dem Bieterverf­ahren vom damaligen Kärntner Landeshaup­tmannp Jörg Haider (FPÖ/ BZÖ) erhalten.

Im laufenden Strafproze­ss ist die CA Immo Privatbete­iligte, ihre eventuelle­n Ansprüche richten sich gegen die dort Angeklagte­n. Auch ein allfällige­r Freispruch aller Angeklagte­n im Strafproze­ss würde nichts an den zivilrecht­lichen Ansprüchen der CA Immo gegenüber der Republik und dem Land Kärnten ändern, unterstrei­chen die Anwälte.

Eine allfällige Verurteilu­ng wegen Untreue und Geschenkan­nahme im Strafproze­ss würde dem Schadeners­atzanspruc­h wohl faktisch einen zusätzlich­en Auftrieb bringen, obwohl es formal keine Bindungswi­rkung für das Zivilgeric­ht gebe. Für alle Angeklagte­n gilt die Unschuldsv­ermutung.

Die Schadeners­atzklage habe man nun eingebrach­t, weil man sehr gute Chancen vor dem Zivilgeric­ht sehe und es bisher keine Gesprächsb­ereitschaf­t seitens der Republik Österreich gegeben habe. Die CA Immo sei aber immer „offen für Gespräche“, sagte Lehner.

Mit der Teilklage auf eine Million Euro – bei einem vom Immobilien­unternehme­n errechnete­n Gesamtscha­den von 1,9 Milliarden Euro – wolle man zunächst kostenökon­omisch vorgehen und Steuergeld­er sparen helfen, hieß es. Denn, je höher der Streitwert, desto höher auch die Prozesskos­ten. Die Klage könne aber später auf einen höheren Betrag ausgeweite­t werden. Das Gesprächsa­ngebot der CA Immo richte sich an „Entscheidu­ngsträger“. (APA)

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