Wenn der Sturm das Dach verweht
Rechtsfrage I. Kommt es am Haus oder im Garten durch starken Wind zu Schäden, hilft meist die Sturmversicherung. Wofür und wann sie tatsächlich haftet, und was bei Abschluss und Schadensfall zu beachten ist.
Herabgefallene Dachziegel, lose Bauteile und abgedeckte Häuser – die Stürme, die in der letzten Zeit über Österreich gezogen sind, haben vielerorts eine Spur der Verwüstung hinterlassen. Angesichts der Schäden stellt sich nun für so manchen Betroffenen die Frage, wer dafür aufkommt. Meist ist dies die Versicherung, haben doch etwa 98 Prozent der Österreicher eine Sturmversicherung abgeschlossen. „Diese ist entweder als Sparte im Rahmen einer Eigenheimversicherung oder im Kombiprodukt Haushaltsversicherung enthalten“, weiß Christian Prantner von der Arbeiterkammer Wien. Gesetzlich vorgeschrieben ist diese Versicherung nicht, sagt Norbert Jagerhofer, Prokurist bei RVM Raiffeisen Versicherungsmakler und selbstständiger Versicherungsmakler. „Aber ihr Abschluss ist im Interesse des Hauseigentümers.“
Sturmstärke entscheidend
Allerdings: Nicht jeder Schaden, den ein starker Wind verursacht, gilt als Sturmschaden. „Klassische Sturmschäden sind jene, die durch Wind mit einer Geschwindigkeit von über 60 Stundenkilometer verursacht werden“, heißt es dazu bei der Wiener Städtischen Versicherung. Ausschlaggebend für die Klassifizierung sei die Einschätzung der Zentralanstalt für Meteorologie (ZAMG).
Die Versicherungsumfänge hängen von Anbieter und Angebot ab. „Sturmschäden am Gebäude selbst sind üblicherweise in der Eigenheimversicherung oder in der Gebäudeversicherung gedeckt“, sagt Prantner. Schäden oder Folgeschäden, die durch umgestürzte Äste, Bäume, Schornsteine oder Masten an der Wohnungseinrichtung entstehen, seien von der Haushaltsversicherung gedeckt. Dies gelte aber nur für Haushaltsgegenstände, die zum Zeitpunkt des Schadens in einem Gebäude untergebracht waren, das ebenfalls vom Wind beschädigt wurde. „Die Haushaltsversicherung kommt für Schäden auf, wenn der Wohnungsinhalt in Mitleidenschaft gezogen wird, etwa weil durch Sturm oder Hagel ein Dach beschädigt wurde und Wasser in die Wohnung eingedrungen ist“, weiß der AK-Experte. Oder wenn ein Fenster durch den starken Wind zu Bruch geht und dabei eine Vase in der Wohnung zerstört wird.„Die Bruchschäden an Fenster- und Türscheiben sowie auch die Kosten für eine Notverglasung werden bei Basisprodukten üblicherweise durch eine Vereinbarung oder in Optimal-Schutz Paketen häufig automatisch eingeschlossen“, weiß Prantner.
Übrigens: Weht der Sturm Gegenstände, wie etwa ein Trampolin, aus dem Garten auf die Fahrbahn und wird dadurch ein vorbeifahrendes Auto beschädigt, brauchte der Hauseigentümer eine Haftpflicht- und der Autofahrer eine Kaskoversicherung, sagt Jagerhofer.
Rasch melden, fotografieren
Die Sturmversicherung inkludiert in der Regel andere Elementarereignisse wie Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch. Die Deckung dieser Ereignisse sei bei Basisschutzpaketen meistens bedingt und auf einen geringen Höchsthaftungsbeitrag begrenzt, sagt Prantner. Die standardmäßigen Schadenersatzsummen bei Hochwasserschäden würden demnach je nach Versicherer von 3000 Euro bis über 10.000 Euro pro Schadensfall variieren. „Einzelne Gesellschaften decken dieses Risiko gegen Mehrprämie auch bis zu 100 Prozent der Versicherungssumme ab“, weiß er.
Um nicht auf einem etwaigen Schaden sitzen zu bleiben, rät Prantner, sich zu vergewissern, dass bei der Katastrophenschutzdeckung keine Wartezeit im Vertrag steht. „Der Abschluss einer Haushaltsversicherung gleich nach Ankündigung von bevorstehenden Niederschlägen und Hochwasserrisken wird kurzfristig keine Deckung bieten“, sagt er.
Auch Jagerhofer hat zwei Tipps parat: Zum einen sollte ein Schaden so rasch wie möglich der Versicherung gemeldet werden – und fotografisch dokumentiert. Zum anderen sollte man bei einem Hauskauf darauf achten, ob Schäden am Dach vorhanden seien. Dies sei vor allem im Zusammenhang mit einem Versicherungswechsel wichtig: Würde die Risikofrage falsch beantwortet – auch aus Unwissenheit – könne das im Schadensfall zu Problemen führen. Und: Versicherungen übernehmen Schäden in der Regel nur, wenn das Dach ordnungsgemäß gewartet wurde. Die Apps, mit denen diverse Versicherungen ihre Kunden vor Stürmen warnen, sind hingegen, so Jagerhofer, kein Grund für eine Leistungsbefreiung.